Tiroler Gratiskindergarten ist Vorzeigemodell

 

erstellt am
23. 09. 15
09:00 MEZ

Weiterhin sechs Bundesmillionen jährlich für Tiroler Gratiskindergarten
Innsbruck (lk) - Grünes Licht für die Weiterführung des Gratiskindergartens für Fünfjährige gab der Ministerrat am 22.09. in Wien. „Die heuer auslaufende Bund-Länder-Vereinbarung konnte nach intensiven Verhandlungen für drei weitere Jahre verlängert werden“, freut sich Familien- und Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Der Gratiskindergarten für Fünfjährige wird seit 2009 in Österreich angeboten.

Der Bund stellt den Ländern bis 2018 jährlich insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung. „Auf Tirol entfallen davon pro Jahr rund sechs Millionen Euro“, dankt LRin Palfrader Familienministerin Sophie Karmasin für die konstruktiven Gespräche und das Verständnis für die Sicht der Bundesländer.

„Allen Kindern soll die bestmögliche außerfamiliäre Betreuung und Elementarbildung ermöglicht werden, um ihnen optimale Startchancen zu geben. Tirol ist nicht nur mit seinen beiden kostenfreien letzten Kindergartenjahren ein Vorzeigemodell in der Kinderbetreuung“, lobt BMin Karmasin den Tiroler Weg. Die verabschiedete 15a-Vereinbarung wird jetzt dem Land zur Unterfertigung übermittelt.

Hohe Betreuungsquote in Tirol
„In Tirol wurde bereits 2009 der halbtägige Gratiskindergarten für alle Kinder ab vier Jahren eingeführt. Eine Verpflichtung für die Vierjährigen zum Kindergartenbesuch, wie ursprünglich vorgesehen, ist in Tirol nicht notwendig, da ohnehin über 98 Prozent der Vierjährigen im Kinderbetreuungsjahr 2014/2015 eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine Tagesmutter besuchen“, sieht sich LRin Palfrader bestätigt. Dafür gibt das Land Tirol jährlich rund drei Millionen Euro aus. Bei Kindern im letzten Jahr vor der Schulpflicht liegt die Betreuungsquote sogar bei über 99 Prozent.

Neu ist, dass ab Herbst 2016 verpflichtende Gespräche von geeigneten Fachpersonen mit Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht nicht für den Kindergarten angemeldet sind, geführt werden. Dabei kann eine Empfehlung zum Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht ausgesprochen werden.

 

 

 

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