Vom 4. bis 9. Oktober 2015 tagt die IBA im Austria Center Vienna. Die österreichische
Anwaltschaft ist international stark vertreten, etwa in der Schiedsgerichtsbarkeit.
Wien (acv) - Von Bankrecht über Strafrecht bis zu Schiedsgerichtsverfahren – der Bogen der 200 Workshops
und Sessions, bei denen Anwältinnen und Anwälte aus aller Welt an sechs Konferenztagen Best Practice
Beispiele vorstellen, Erfahrungen austauschen und über mögliche Guidelines diskutieren, ist breit gefächert.
Die jährliche Konferenz ist das Forum der IBA, des weltweit bedeutendsten Verbandes von Anwälten und
Anwaltskammern, das wesentlich zur Rechtsentwicklung in aller Welt beiträgt: Rechtsvergleichend werden aktuelle
Trends und neue Ansätze vorgestellt, die teilweise bereits praktiziert werden. So bekommen Themenbereiche
einen „Schub“ und führen oft zu gesetzgeberischen Maßnahmen rund um den Globus. Dr. Michael Kutschera,
Managing Partner der renommierten Wiener Kanzlei Binder Grösswang und Vorsitzender des Host Committees der
IBA-Konferenz in Wien, sieht die IBA insbesondere im Wirtschaftsrecht als wesentlichen Impulsgeber bei der Rechtsentwicklung.
„Vor 30 Jahren gab es z.B. nur in einigen Staaten, wie den USA ein Übernahmerecht. Von dort kam der Impuls
zur Regelung in anderen Staaten nicht zuletzt über Anwälte. Durch die Berichte und Diskussionen im Rahmen
von IBA-Konferenzen und dank der, von der IBA verfassten Best Practices, werden entscheidende Impulse zur Weiterentwicklung
des Rechts gesetzt“, so Kutschera.
Freie Anwaltschaft als Voraussetzung für unabhängige Gerichtsbarkeit
Eines der Leitthemen der diesjährigen Konferenz ist das Thema Grund- und Menschenrechte. Gerade in Anbetracht
der derzeitigen Flüchtlingssituation erfährt dieses Thema eine ganz besondere Bedeutung. Die IBA engagiert
sich sehr für die Unabhängigkeit der Rechtspflege, da diese eine Grundvoraussetzung für den Rechtsstaat
und die Freiheit der Bürger ist. „In den Augen der IBA – wie auch der Rechtsanwaltschaften – ist eine freie
Anwaltschaft unabdingbar“, erklärt Dr. Kutschera. „Denn die Unabhängigkeit der Anwälte ist eine
Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Gerichte“. Dabei gilt es auch, klare Richtlinien für die
Rolle von Nicht-Anwälten, die zunehmend in der Rechtsberatung und auch -vetretung tätig sind, zu finden.
„Denn manche von ihnen gehören keinem freien Berufsstand an, wodurch ihre Unabhängigkeit nicht im gleichen
Ausmaß gegeben ist und z.B. Interessenskonflikte nicht so streng geregelt sind“, so der Vorsitzende des Host
Committees.
Auch die gesellschaftspolitische Verantwortung der Anwaltschaft ist Thema bei der IBA-Konferenz in Wien. Insbesondere
große Kanzleien engagieren sich intensiv gemeinnützig – von der rechtlichen Betreuung von Museen und
Asylwerbern bis zur Hilfe in Strafprozessen, wie etwa in den USA, wo Personen, die in der Todeszelle sitzen mit
hohem Aufwand von prominenten Namen anwaltlich unterstützt werden. Dr. Kutschera sieht auch in Österreich
ein zunehmendes Engagement seiner Zunft: “Corporate Social Responsibility wurde anfangs oftmals nur als Add-on-Marketingtool
eingesetzt, dennoch haben sich in den letzten Jahren vermehrt Kanzleien sozialen Projekten aus Überzeugung
gewidmet. Gerade in Zeiten wie diesen wird uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, im Rahmen der eigenen
Möglichkeiten zu handeln und zu unterstützen. Auch wir bei Binder Grösswang unterstützen z.B.
im Moment Flüchtlinge in Österreich. Sowohl Mitarbeiter wie auch Partner sollen dazu animiert werden
gemeinsam anzupacken“.
Starke und international ausgerichtete österreichische Anwaltschaft
Mit rund 6.100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist die Dichte an Anwälten in Österreich
– im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – niedrig. Dennoch arbeitet eine nennenswerte Zahl von
österreichischen Kanzleien sehr international, was einerseits durch die geografische Lage und dem damit verbundenen
Engagement in Südost- und Osteuropa, andererseits durch die guten Sprachkenntnisse, Studien und Praxiserfahrungen
im Ausland belegt ist.
Österreichische Anwälte sind international auch besonders für ihr Know-How in der Schiedsgerichtsbarkeit
bekannt. Besonders im südost- und osteuropäischen Kontext wählen viele Parteien Wien als neutrales
Streitbeilegungsforum. Auch in den Bereichen M&A, im Banken- und Finanzrecht, sowie in der streitigen Gerichtsbarkeit
arbeiten österreichische Kanzleien vielfach grenzüberschreitend und übernehmen dabei auch die Koordination
von großen internationalen Angelegenheiten.
Wien bereits zum 2. Mal Austragungsort des IBA-Kongresses
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der lokalen Anwaltschaft ist auch das Engagement von österreichischen
Anwältinnen und Anwälten in der IBA hoch. Sie sind bei internationalen Kongressen meist überproportional
vertreten. Die Austragung des prestigeträchtigen Jahreskongresses der IBA trägt diesem Engagement Rechnung:
der Kongress findet - nach 1984 - zum zweiten Mal in Wien statt.
Über die IBA
Die International Bar Association (IBA) wurde 1947 gegründet und ist die weltweit führende Organisation
und Vertretung für international tätige Anwälte und Anwaltskammern. Die IBA zählt aktuell mehr
als 55.000 Anwältinnen und Anwälte, über 190 Rechtsanwaltskammern und diverse andere Group Member,
die so genannte „Public and Professional Interest Division“, aus mehr als 160 Ländern zu ihren Mitgliedern.
Der jährliche Hauptkongress der IBA findet im Herbst statt. Nach Tokio 2014 werden in Wien mehr als 6.000
Anwältinnen und Anwälte aus der ganzen Welt erwartet.
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