Schwerpunkt der neuen Richtlinien ist die Sanierung / Treffsicherheit und Effizienz im Fokus
Wien (bmlfuw) - Die neuen Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft wurden
soeben veröffentlicht und treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. „Mit den neuen Förderungsrichtlinien
können wir unsere Anlagen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserentsorgung fit für die Zukunft machen“,
betont Bundesminister Andrä Rupprechter. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft stellt 2016 Förderungsmittel in der Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung.
„Damit werden Investitionen im Umfang von mehr als 400 Millionen Euro ausgelöst und 4500 Arbeitsplätze
vor allem im ländlichen Raum geschaffen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur
verknüpft mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt“, so Rupprechter.
Mit den neuen Rahmenbedingungen für die Förderung wird der Fokus verstärkt auf die Effizienz und
Treffsicherheit der eingesetzten Förderungsmittel und auf notwendige Sanierungsmaßnahmen gelegt.
Die Förderung wird künftig für Anlagen zur Trinkwasserversorgung zwischen 10 bis 25 %, für
jene der Abwasserentsorgung zwischen 10 bis 40 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Berechnung der
Fördersätze berücksichtigt bereits getätigte Investitionen und die Einkommenssituation in der
Gemeinde. Förderungsvoraussetzung für die Sanierung ist künftig die Vorlage eines Reinvestitionsplans.
Für anstehende Sanierungsmaßnahmen soll es zudem zeitlich flexiblere Möglichkeiten als bisher geben.
„Die Neuausrichtung der Förderung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung trägt den zukünftigen
Herausforderungen Rechnung und unterstützt die Gemeinden bei wichtigen Projekten der Daseinsvorsorge. Vor
allem profitiert aber auch die Umwelt von einer modernen wasserbaulichen Infrastruktur“, so Bundesminister Andrä
Rupprechter.
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