Rupprechter: Moderne Förderungsrichtlinien für
 Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

 

erstellt am
02. 10. 15
09:00 MEZ

Schwerpunkt der neuen Richtlinien ist die Sanierung / Treffsicherheit und Effizienz im Fokus
Wien (bmlfuw) - Die neuen Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft wurden soeben veröffentlicht und treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. „Mit den neuen Förderungsrichtlinien können wir unsere Anlagen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserentsorgung fit für die Zukunft machen“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt 2016 Förderungsmittel in der Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. „Damit werden Investitionen im Umfang von mehr als 400 Millionen Euro ausgelöst und 4500 Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum geschaffen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur verknüpft mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt“, so Rupprechter.

Mit den neuen Rahmenbedingungen für die Förderung wird der Fokus verstärkt auf die Effizienz und Treffsicherheit der eingesetzten Förderungsmittel und auf notwendige Sanierungsmaßnahmen gelegt.

Die Förderung wird künftig für Anlagen zur Trinkwasserversorgung zwischen 10 bis 25 %, für jene der Abwasserentsorgung zwischen 10 bis 40 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Berechnung der Fördersätze berücksichtigt bereits getätigte Investitionen und die Einkommenssituation in der Gemeinde. Förderungsvoraussetzung für die Sanierung ist künftig die Vorlage eines Reinvestitionsplans. Für anstehende Sanierungsmaßnahmen soll es zudem zeitlich flexiblere Möglichkeiten als bisher geben.

„Die Neuausrichtung der Förderung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung trägt den zukünftigen Herausforderungen Rechnung und unterstützt die Gemeinden bei wichtigen Projekten der Daseinsvorsorge. Vor allem profitiert aber auch die Umwelt von einer modernen wasserbaulichen Infrastruktur“, so Bundesminister Andrä Rupprechter.

 

 

 

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