Seit 1998 jährlich eine Sirenenprobe – Informationen für Flüchtlinge werden
in Bahnhöfen und Asylquartieren durchgesagt bzw. ausgehängt
Wien (bmi) - Am 3. Oktober 2015 findet zwischen 12 und 12:45 Uhr in Österreich der jährliche bundesweite
Zivilschutz-Probealarm statt, bei dem gleichzeitig ca. 8.200 Sirenen getestet werden. Die an jedem ersten Samstag
im Oktober vorgesehene Alarmierung dient einerseits der Überprüfung der technischen Einrichtungen, andererseits
soll die Bevölkerung mit der Bedeutung der Warnsignale vertraut gemacht werden.
Für Flüchtlinge werden mehrsprachige Informationen (Englisch, Arabisch u. a.) zum Zivilschutz-Probealarm
in Bahnhöfen und Asylquartieren durchgesagt bzw. ausgehängt. Damit soll vermieden werden, dass Flüchtlinge
durch den Sirenen-Probealarm in Angst versetzt werden.
Die Ergebnisse des Zivilschutz-Probealarms im Vorjahr waren nach Angaben des Innenministeriums sehr zufriedenstellend.
8.203 Sirenen wurden 2014 auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet, wobei 99,72 Prozent einwandfrei funktionierten.
Keine Ausfälle gab es im Burgenland, Bestwerte gab es auch in Oberösterreich (einen Ausfall bei 1.430
Sirenen), in Niederösterreich (drei Ausfälle bei 2.450 Sirenen), in Tirol (zwei Ausfälle bei 963
Sirenen) und in Wien (einen Ausfall bei 182 Sirenen). Auch in den anderen Bundesländern kam es zu lediglich
geringen Ausfällen.
Österreich hat als eines der wenigen Länder in Europa sowohl ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem
als auch eine koordinierte Alarmierungsmöglichkeit über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter
(EKC) des Innenministeriums. Diese Einrichtung ist für das von Bund und Ländern gemeinsam zu betreibende
Warn- und Alarmsystem verantwortlich und zugleich Kontaktstelle für Katastrophen- und Krisenfälle im
Ausland.
Informationen über die Massenmedien einschließlich des ORF sollen dafür sorgen, dass der Probealarm
am 3. Oktober 2015 nicht mit einem echten Alarm verwechselt wird und besorgte Bürger die Notrufnummern blockieren.
In diesem Zusammenhang wurde auch ein Informationsblatt erstellt. Die englische Fassung des Informationsblattes
ist speziell für den Fremdenverkehrsbereich gedacht.
Die Sirenenprobe sieht zwischen 12 und 12:45 Uhr folgende vier Signale vor:
- Zunächst sollen für 15 Sekunden alle Sirenen "probeweise"
heulen.
- Dann folgt ein drei Minuten anhaltender Dauerton, der im Ernstfall vor einer
herannahenden Gefahr warnt. Hier sollte man in einer echten Krisensituation das Radio oder den Fernseher einschalten,
um sich über entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
- Ein 60 Sekunden dauernder auf- und abschwellender Heulton bedeutet "Alarm".
Im Ernstfall wären hier schützende Bereiche oder Räume aufzusuchen und die über Radio und TV
durchgegebenen Maßnahmen zu befolgen.
- "Entwarnung" bedeutet der abschließende, eine Minute anhaltende
Dauerton.
Entsprechende Zusatzinformationen erfolgen wieder über Hörfunk und Fernsehen.
Die Funktionstüchtigkeit der Sirenen wird in allen Bundesländern an Ort und Stelle überprüft.
Das Ergebnis wird über die Bezirks- und Landeswarnzentralen an die Bundeswarnzentrale im EKC des Innenministeriums
weitergeleitet und ausgewertet.
|