Einkommensbericht 2015 zeigt 12,5 Prozent Lohnunterschied
Wien (bpd/sts) - "Es ist erfreulich, dass der Gender Pay Gap im Bundesdienst 2014 abermals verringert
worden ist", betonte Kanzleramtstaatssekretärin Sonja Steßl anlässlich des am 30.09. veröffentlichten
Einkommensberichts gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Demnach liegt der Gender Pay Gap im Bundesdienst
im Jahr 2014 bei 12,5 Prozent, 2013 lag er bei 12,8 Prozent und 2012 noch bei 13,3 Prozent. Dass der öffentliche
Dienst Vorbild ist, zeigt sich im Vergleich mit dem Gender Pay Gap aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten in
Österreich, der bei 18,4 Prozent liegt (laut Rechnungshof-Einkommensbericht 2014/1).
Die nach wie vor bestehende Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst ist vor allem auf die
Altersstruktur, Anzahl der geleisteten Überstunden, Qualifikationsstruktur und Verteilung der Leitungsfunktionen
zurückzuführen. "Wir setzen mit Ausschreibungsgesetz, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, Gendercontrolling,
Cross Mentoring sowie spezifischen Gender- und Gleichstellungskursen auf ein Bündel von Maßnahmen zur
Frauenförderung. Es sind im Bundesdienst bereits mehr als ein Drittel der Leitungsfunktionen mit Frauen besetzt.
Unsere konsequente Frauenförderung wirkt, wir werden diesen Weg auch gezielt weitergehen", so Staatssekretärin
Sonja Steßl.
Der Einkommensbericht 2015 gemäß Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist abrufbar unter http://www.oeffentlicherdienst.gv.at.
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