Mehr Karrierechancen für den
 wissenschaftlichen Nachwuchs

 

erstellt am
01. 10. 15
09:00 MEZ

Umfangreiche UG-Novelle vom Wissenschaftsausschuss beschlossen
Wien (pk) - Eine umfangreiche Novelle des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) passierte heute den Wissenschaftsausschuss. Das Gesetz gibt den Universitäten die organisationsrechtlichen Voraussetzungen für ein "Tenure Track"-Modell für UniversitätslehrerInnen, womit durchgängige Karriereperspektiven für junge WissenschaftlerInnen geschaffen werden sollen. Die bestehenden Zugangsregeln zu einzelnen Studien werden bis 2021 verlängert und die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) wird vereinheitlicht. Für die Universitätsräte sollen ab 2018 erweiterte Unvereinbarkeitsregeln gelten, zudem wird die Möglichkeit der Festlegung von Vergütungs-Obergrenzen geschaffen.

Der Ausschuss diskutierte auch den Tätigkeitsbericht 2014 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung, die den gesetzlichen Auftrag zur Qualitätssicherung im Bereich der Hochschulbildung in Österreich hat. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Ein Antrag der FPÖ mit der Forderung nach kostendeckenden Studiengebühren für ausländische Studierende und zwei Anträge der Grünen betreffend mehr Mittel für die Grundlagenforschung sowie zur Frage der Pflichtpraktika wurden vertagt.

Universitätsgesetz: Zugangsregelungen bis 2021 verlängert, StEOP vereinheitlicht
Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner bezeichnete die UG-Novelle 2015 ( 797 d.B.) als wichtigen Baustein in der systematischen Weiterentwicklung des österreichischen Bildungssystems. Sie trage zur Stärkung der Attraktivität und internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Österreich bei, indem sie die organisationsrechtlichen Voraussetzungen für durchgängige Karriereperspektiven für UniversitätslehrerInnen ("Tenure Track"-Modell) schaffe. Nun ist die Möglichkeit vorgesehen, DozentenInnen, Assistenz- und assoziierte ProfessorInnen im Rahmen eines gegenüber einer "normalen" Berufung vereinfachten Verfahrens in die Professorenkurie überzuleiten. Ab Oktober 2016 sollen die im Kollektivvertrag fixierten neuen Karrieremöglichkeiten durch Laufbahnstellen auch im Organisationsrecht der Universitäten abgebildet werden.

Aus der Fülle der getroffenen Regelungen griff Mitterlehner auch die Ausweitung der Unvereinbarkeitsregeln für Universitätsräte sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Vergütungs-Obergrenzen heraus. Die Höhe der Vergütung der Uni-Räte dürfen diese wie bisher selbst bestimmen, der Wissenschaftsminister wird ermächtigt, Obergrenzen festlegen.

Die Novelle setze auch die Ergebnisse der Evaluierungen zu den Zulassungsregelungen um, sagte Mitterlehner. Die bisherigen Zugangsbeschränkungen an den Unis werden bis 2021 verlängert. Mitterlehner begründete die Verlängerung damit, dass die Regelungen zu einer klaren Verbesserung der Betreuungsverhältnisse an den Universitäten geführt haben. Die Befristung erlaube es zudem, die weitere Entwicklung der Auswirkungen von Zugangsbeschränkungen zu beobachten. Bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) sei eine Harmonisierung der komplexen und differenzierten Regelungssysteme erfolgt, teilte der Minister mit. Damit werde sichergestellt, dass sie ihren angestrebten Zweck erfüllt. Grundsätzlich stehe die Novelle in dem Spannungsfeld, dass durch die Universitätsautonomie einerseits und die Tatsache, dass der Bund einen Großteil der Finanzierung aufbringt, geschaffen wird, erklärte der Wissenschaftsminister. Seiner Ansicht nach habe man es in der Diskussion mit allen Stakeholdern geschafft, zukunftsweisende Schritte zu setzen.

Mit der Novelle werden durch eine Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes auch das Österreichische Archäologische Institut in die Österreichische Akademie der Wissenschaften, das Institut für Österreichische Geschichtsforschung in die Universität Wien eingegliedert. Diese Änderung wurde von allen Fraktionen begrüßt.

Positiv zur Änderung des Universitätsgesetzes äußerte sich ÖVP-Wissenschaftssprecher Karlheinz Töchterle. Die Fortführung der Zugangsregelungen war seiner Ansicht nach unerlässlich, es hätten auch weitere Studien einbezogen werden sollen. Die Hürden, die man geschaffen habe, seien sehr niedrig, sie hielten niemanden von einem Studium ab, der oder die das tatsächlich wolle, war Töchterle überzeugt. Die Novelle bringe auch wichtige Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger meinte, seine Fraktion sehe die Novelle durchaus differenziert. Einiges wäre besser im Rahmen der Leistungsvereinbarungen geregelt worden, befand er. Die Bedingungen für den universitären Mittelbau müssten über das Instrument der Kollektivverträge verbessert werden, war Kassegger überzeugt. Nach Ansicht der FPÖ ist der gewählte Weg der Zugangsbeschränkungen grundsätzlich verfehlt, da er die angestrebte Steuerungseffekte nicht erziele. Andreas Karlsböck (F) unterstrich die Ablehnung der Novelle durch seine Fraktion damit, dass sie grundsätzliche Missstände der Universitätspolitik nicht löse. Auch weiterhin fehlten Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, meinte er.

Die Grüne Abgeordnete Sigrid Maurer anerkannte positive Aspekte des Gesetzes, doch sei ihre Fraktion gegen die Zugangsbeschränkungen, da nachweislich durch sie auf Dauer eine soziale Selektion stattfinde. Das stehe im Widerspruch zum Recht auf Bildung, sagte Maurer. Sie bezweifelte auch, dass die Karrieremöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs merklich verbessert werden. Versäumt worden sei zudem, die Rektorengehältern zu begrenzen. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Zinggl begrüßte es, dass künftig Kunstuniversitäten auch ein "künstlerisches Doktoratsstudium" anbieten dürfen, sah die Bestimmungen darüber jedoch als zu unklar an.

Nikolaus Scherak (N) sah einige "kleine Schritte in die richtige Richtung" in der Novelle und bekräftigte einmal mehr seinen Standpunkt, dass Zugangsregelungen ohne eine volle Studienplatzfinanzierung nicht die gewünschte Wirkung zeigen können. Die Festlegung von Zugangsregeln sollte zudem im Bereich der Autonomie der jeweiligen Universitäten liegen. Noch nicht zufrieden zeigte er sich mit den Bestimmungen über Kettenverträge.

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl zeigte sich zufrieden darüber, dass nach konstruktiven Gesprächen ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte. Unter anderem seien in die Bestimmungen über die StEOP einige Verbesserungen aus der im heurigen Jahr durchgeführten Begutachtung eingeflossen. Zu den Zugangsregelungen gebe es differenzierte Meinungen. Teilweise war der Begutachtungszeitraum noch zu kurz, um klar ausschließen zu können, dass die Zugangsbeschränkungen soziale Barrieren schaffen. Daher begrüße sie die neuerliche Befristung und dass man vorerst keine neuen Zugangsregeln geschaffen habe, sagte Kuntzl. Da die Universitäten öffentliche Einrichtungen seien, stehe für sie nicht zur Diskussion, die Regelung des Zugangs völlig in den Bereich der Universitätsautonomie zu übertragen. Damit würde man auch die Einheitlichkeit des österreichischen Hochschulraums aufs Spiel setzen, gab sie zu bedenken. Was die Karrieremöglichkeiten junger WissenschaftlerInnen angehe, so seien noch nicht alle Forderungen umgesetzt, doch sei man nun einige entscheidende Schritte in Richtung eines Tenure Track-Modells weitergekommen.

Die Novelle wurde in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags, der redaktionelle Klarstellungen und Präzisierungen enthält, mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Team Stronach und NEOS angenommen. Zudem wurde eine von SPÖ und ÖVP initiierte Ausschussfeststellung mehrheitlich, ohne die Stimme der Freiheitlichen, angenommen. In dieser werden die erwarteten Standards für internationale Stellenausschreibungen bei Berufungen nach dem Tenure Track-Modell definiert.

Mit der Novelle wurde auch ein Antrag des NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak miterledigt, wonach Studierenden Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle von Prüfungen im Zuge des Aufnahmeverfahrens an einer Universität zu gewähren ist ( 616/A).

Erfolgreiche Aufbauarbeit der AQ Austria im Jahr 2014
Für den Tätigkeitsbericht 2014 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung ( III-205 d.B.) stand dem Ausschuss der Geschäftsführer der AQ Austria Achim Hopbach als Auskunftsperson zur Verfügung. Hopbach berichtete den Abgeordneten, dass die Agentur im letzten Jahr ihre Aufbauarbeit erfolgreich fortsetzen und ihre Neustrukturierung abschließen konnte.

Die AQ Austria habe als nationale Qualitätssicherungsagentur zur externen Qualitätssicherung sämtlicher tertiärer Bildungseinrichtungen in Österreich bereits große nationale und internationale Akzeptanz erreichen können. Die Bestätigung der Vollmitgliedschaft bei der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) und die Aufnahme in das Europäische Register der Qualitätssicherungsagenturen (EQAR) nannte Hopbach als wichtige Schritte auf dem Weg zur internationalen Anerkennung der Agentur.

Zudem werde die Expertise der AQ Austria als Kompetenzzentrum in Fragen der hochschulischen Qualitätssicherung national und international nachgefragt, teilte der Geschäftsführer der Agentur den Abgeordneten mit. Interesse bei der Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen komme vor allem aus dem Bereich der skandinavischen und osteuropäischen Länder.

Die AQ Austria habe ihre ersten Erfahrungen zur Vereinfachung der Verfahrensregeln und zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsverfahren benutzt. Die AQ Austria richte die Verfahren auf Besonderheiten einzelner Hochschultypen aus. Dabei seien die Fachhochschulen ein besonderer Fall, da die Audits sich auf den Akkreditierungsstatus auswirken, bestehe hier eine gewisse Skepsis und das Potenzial der Audits werde nicht optimal genützt.

Vertagt: Ausgleichszahlungen für ausländische StudentInnen; mehr Mittel für Grundlagenforschung; Qualitätskriterien für Pflichtpraktika
Vom Wissenschaftsausschuss vertagt wurden alle drei Anträge der Opposition, die außerdem auf der Tagesordnung standen. "Wir wollen nicht das Gasthaus sein, das die ganze Welt gratis versorgt", machte Alexander Kassegger (F) in der Debatte über einen freiheitlichen Entschließungsantrag ( 1030/A) geltend, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf europäischer und internationaler Ebene Ausgleichszahlungen für ausländische Studierende auszuverhandeln bzw. bei Studierenden aus Drittstaaten ohne entsprechende Vereinbarung über Ausgleichzahlungen kostendeckende Studiengebühren einzuheben. Es handle sich um kein ideologisches Problem, sondern um ein kaufmännisches, so Kassegger. Beatrix Karl (V) meinte, dass es zwar wichtig sei, wenn ausländische Studierende Interesse an österreichischen Unis hätten, das Verhältnis zu österreichischen Studierenden dürfe aber nicht aus den Augen verloren werden. Hinsichtlich kostendeckender Studiengebühren habe die EU keine Kompetenz. Was Ausgleichszahlungen betrifft, würden Konsultationen, etwa mit Deutschland, das bisher strikt dagegen war, bereits stattfinden. Von "richtigen Fragen aber falschen Antworten" der FPÖ sprach SPÖ-Abgeordnete Andrea Kuntzl.

Sigrid Maurer (G) verwies auf die Bedeutung eines universitären internationalen Austauschs für die heimischen Universitäten. Was Ausgleichszahlungen angeht, brauche es eine europäische Lösung, kostendeckende Gebühren bei Drittstaatenangehörigen sei nicht der richtige Weg. "Wir sollten uns freuen, dass unsere Unis international an Beliebtheit gewinnen" sagte die Abgeordnete. Nikolaus Scherak (N) gab ein prinzipielles Bekenntnis zu Studiengebühren für in- und ausländische Studierende ab. Dass diese kostendeckend Drittstaatsangehörige sein sollen, hielt der NEOS-Abgeordnete aber nicht für richtig.

In die Warteschleife geschickt wurden außerdem zwei Anträge der Grünen. In einem von beiden fordert Sigrid Maurer von der Bundesregierung, das Bewilligungsvolumen für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) um mindestens 100 Millionen Euro jährlichen zu erhöhen ( 1336/A(E)). Der FWF sei von Beginn an unterdotiert worden, denn Staaten, die als Innovation Leader gelten, würden viel mehr in die Grundlagenforschung investieren. Das schüre wiederum den Frust von NachwuchswissenschaftlerInnen, so die Kritik Maurers.

Reinhold Mitterlehner wollte diesen Vorwurf nicht im Raum stehen lassen. Der FWF sei voriges Jahr neu aufgestellt worden, zumindest relativ sei es gelungen, den steigenden Antragszahlen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, wie er meinte. Zudem werden dem FWF Mitterlehner zufolge mehr Mittel aus der Steuerreform zugutekommen, als geplant.

Auf Grundlage einer entsprechenden Initiative ( 27/A(E)) erneuerte Birgit Schatz (G) ihre Kritik an den Bedingungen, unter denen Pflichtpraktika stattfinden. Das Kernproblem liege darin, dass der Begriff des Pflichtpraktikums rechtlich nicht deutlich definiert sei, was zu einer Verwirrung bei den PraktikantInnen als auch bei den Unternehmen führe. Das Problem müsse zwar auch arbeitsrechtlich gelöst werden, in der Pflicht sah Schatz aber zudem die Ausbildungsinstitutionen. Ebenfalls von einem "massiven Problem für junge Menschen" sprach Nikolaus Scherak (N). Dem entgegnete Harry Buchmayr (S), dass "relativ genau" definiert sei, dass es sich bei Pflichtpraktika in der Regel um ein Arbeitsverhältnis handle. Zudem würden Umfragen ergeben, dass mehr als 90 % der Studierenden mit ihren Praktika zufrieden seien, so Buchmayr. Wissenschaftsminister Mitterlehner will sich des Problems annehmen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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