Neuer Unterausschuss des Familienausschusses soll Jugendliche in politische Prozesse einbinden
Wien (pk) - Einstimmig sprach sich der Familienausschuss des Nationalrats am 29.09. für eine bessere
Einbindung der Abgeordneten in den Kinderrechte-Monitoring-Prozess ein. Die Abgeordneten sprachen von einer "historischen
Entscheidung", dass der Familienausschuss den Beschluss zur Einsetzung eines eigenen Unterausschuss für
die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen gefasst hat. Der neue Unterausschuss wurde gleich im
Anschluss an die Sitzung des Familienausschusses konstituiert.
Vertagt wurde ein NEOS-Antrag, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dieselbe Betreuung durch die
Jugendwohlfahrt. Zwei Anträge der Freiheitlichen zu Fragen der Familienbeihilfe wurden mehrheitlich abgelehnt.
Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation als Thema eines eigenen Unterausschusses
Ein von Abgeordneten der sechs im Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam formulierter Antrag ( 1293/A(E)) zur
besseren Umsetzung der Kinderrechte in Österreich hat am 29.09. zu einer Einigung aller Fraktionen über
die Bildung eines eigenen Unterausschusses geführt. Anliegen der Abgeordneten ist es, einen regelmäßigen
Austausch zwischen ParlamentarierInnen, den Mitgliedern des Kinderrechte-Monitoring Boards sowie Kindern und Jugendlichen
zu ermöglichen und zur Jugendpartizipation in den verschiedenen Lebensbereichen beizutragen.
ÖVP-Jugendsprecher Asdin El-Habbassi zeigte sich erfreut darüber, dass die Einigung zur Einsetzung eines
Unterausschusses erzielt werden konnte, und brachte den entsprechenden Antrag auf formelle Konstituierung des Unterausschusses
ein. Mit diesem solle es in Zukunft möglich werden, Jugendliche in Gesetzesprojekte, die sie betreffen, besser
einzubinden, erklärte er. Julian Schmid von den Grünen meinte, er hoffe, dass der Unterausschuss sich
längerfristig zu einem eigenen Ausschuss entwickle und dazu beitragen werde, neue Formen der politischen Partizipation
zu erarbeiten. Auch Nikolaus Scherak betonte das partizipative Element des neuen Unterausschusses. Von einer "historischen
Entscheidung" sprach SPÖ-Jugendsprecherin Katharina Kucharowits. Dieser solle nicht nur über, sondern
mit den Jugendlichen sprechen.
Ausschussobmann Georg Strasser (V) bedankte sich bei den JugendsprecherInnen der Fraktionen, die den einstimmigen
Beschluss in die Wege geleitet haben. Familienministerin Sophie Karmasin sprach ebenfalls von einem historischen
Schritt für den Parlamentarismus und die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte und bot dem neuen Unterausschuss
die Unterstützung des Familienressorts an.
NEOS: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen durch Jugendwohlfahrt betreut werden
Als inakzeptabel bezeichnen die NEOS die derzeitige Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(UMF) in Österreich und fordern rasche Verbesserungen ( 934/A(E)). Das Thema des Antrags sei aktueller denn
je, sagte NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak, da die Bundesländer es nicht geschafft hätten, genügend
neue Plätze in der Grundversorgung bereitzustellen. Der Abgeordnete betonte, es müsse eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht anders zu behandeln als
österreichische Kinder und Jugendliche. Daher sollten sie ab Einbringung des Asylantrags der Jugendwohlfahrt
unterstellt werden. Empört zeigte sich der Abgeordnete über zuletzt angestellte Überlegungen von
Landespolitikern in Nieder- und Oberösterreich, dass man das Problem einfach dadurch umgehen könne, indem
man die Grenze für die Volljährigkeit auf 17 Jahre herabsetzt.
Unterstützung fand der Antrag bei den Grünen, Julian Schmid wies darauf hin, dass es sich um seit Jahren
von den Grünen erhobene Forderungen handle. Nikolaus Prinz (V) verwies auf konstruktive Gespräche von
Bund und Ländern, die derzeit zur Frage der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger laufen. Katharina
Kucharowits (S) unterstützte den Antrag der NEOS inhaltlich und sagte, dass sie seine Vertagung bedauere.
Leider komme es immer wieder zu Fällen, in denen niemand sich für die Betreuung von Jugendlichen zuständig
fühle. Überlegungen zu einer Absenkung der Volljährigkeit bei unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen erteilte sie eine klare Absage. Der Vertagungsantrag wurde mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP
angenommen.
FPÖ: Familienbeihilfe soll aufgrund von Ferialarbeit und Ausgleichszulage nicht gekürzt werden
Abgelehnt wurden schließlich im Ausschuss zwei Anträge der Freiheitlichen zur Familienbeihilfe. Abgeordnete
Edith Mühlberghuber wies darauf hin, dass gemäß Familienlastenausgleichsgesetz Studierende pro
Kalenderjahr maximal 10.000 € dazu verdienen dürfen. Sie unterstützte das Anliegen der FPÖ-Fraktion,
wonach das in der vorlesungsfreien Zeit erzielte Einkommen künftig nicht mehr zu einer Reduktion der Familienbeihilfe
führen soll ( 1278/A(E)). Judith Schwentner (G) sah das Anliegen zwar als inhaltlich begründet an, der
von der FPÖ gewählte Ansatz wäre ihrer Meinung nach jedoch schwer zu administrieren. Besser wäre
die generelle Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende, meinte sie. Hermann Lipitsch (S) verwies darauf,
dass durch eine Einschleifregelung bereits eine wesentliche Verbesserung erzielt wurde, da nicht mehr die gesamte
Familienbeihilfe zurückgefordert wird, sobald die Zuverdienstgrenze überschritte wird, sondern nur der
Betrag, der über die Grenze von 10.000 € hinausgeht. Der Antrag fand schließlich nur die Unterstützung
der FPÖ und des Team Stronach und wurde damit mehrheitlich abgelehnt.
Ein ähnlich gelagertes Problem einer ungerechtfertigten Kürzung der Familienbeihilfe sah Mühlberghuber
im Fall des Bezugs einer Ausgleichszulage durch behinderte BezieherInnen einer Waisenrente. Künftig solle
es nach Erreichung der Volljährigkeit nicht mehr zu einer Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe
kommen können, fordern die FPÖ-Abgeordneten ( 1305/A(E)). Mühlberghuber verwies darauf, dass auch
der Österreichische Seniorenrat dieses Problem bereits angesprochen habe. Ulrike Königsberger-Ludwig
(S) stellte fest, der Antrag habe sich erübrigt, da bereits gesetzlich Vorsorge getroffen wurde, dass es zu
keiner Kürzung kommt. Offenbar werde aber von einzelnen Finanzämtern die Bestimmung in anderer Weise
ausgelegt, hier sollte eine Klarstellung seitens des Finanzministers erfolgen, regte sie an. Der Antrag wurde nur
von den Abgeordneten der Opposition unterstützt und damit abgelehnt.
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