Rücknahme aller Vorbehalte Österreichs zum UN-Übereinkommen über die Rechte
des Kindes
New York/Wien (bmeia) - „Die Rücknahme aller Vorbehalte Österreichs ist ein entscheidender Schritt
zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich“ lobte Bundesminister Sebastian
Kurz, der am 28.09. die formelle Rücknahmeerklärung am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen
in New York persönlich vornahm.
Durch die Rücknahme der obsolet gewordenen Vorbehalte, die sich auf die Meinungsfreiheit des Kindes sowie
die Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bezogen, ist Österreich nunmehr uneingeschränkt
an die UN-Kinderrechtskonvention gebunden.
Österreich, das sich in seiner internationalen Menschenrechtspolitik traditionell und mit Nachdruck für
den Schutz von Minderjährigen einsetzt, setzt mit der Rücknahme der Vorbehalte ein weiteres sichtbares
Zeichen zum universellen Schutz der Kinderrechte und erfüllt mit diesem Schritt auch den Empfehlungen des
UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und hat 195 Vertragsparteien.
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