Wien (pk) - Die Oppositionsparteien haben einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Ausweitung der direkten
Demokratie in Österreich eingebracht ( 1334/A(E)). Den Abgeordneten Daniela Musiol (G), Harald Stefan (F),
Nikolaus Scherak (N) und Waltraud Dietrich (T) geht es vor allem darum, über erfolgreiche Volksbegehren künftig
automatisch eine Volksabstimmung – oder zumindest eine Volksbefragung – abzuhalten, wenn das Parlament das Anliegen
der BürgerInnen nicht umsetzt. Die Regierung solle eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung ausarbeiten,
fordern sie. Als Begründung ist dem Entschließungsantrag der 42-seitige Minderheitenbericht beigefügt,
den die Opposition zum Abschlussbericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie
in Österreich vorgelegt hat.
Grüne schlagen Vier-Prozent-Hürde vor
Die Grünen haben auch bereits genaue Vorstellungen, wie eine dreistufige Volksgesetzgebung ausschauen könnte
( 1327/A(E)). Sie schlagen vor, dann eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn ein Volksbegehren von mindestens
vier Prozent der Wahlberechtigten – bzw. acht Prozent im Falle von Verfassungsfragen – unterstützt wurde.
Allerdings darf das von den BürgerInnen beantragte Gesetzesvorhaben nicht gegen Grund- und Menschenrechte,
gegen EU-Recht oder gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs verstoßen und auch keine
Verschlechterung der Rechtsstellung von Minderheiten bewirken. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die
Erfüllung dieser Bedingungen soll der Verfassungsgerichtshof das letzte Wort haben. Überdies wollen die
Grünen die InitiatorInnen von Volksbegehren dazu verpflichten, einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung vorzulegen,
wenn die zur Abstimmung stehende Gesetzesinitiative den Budgetrahmen sprengt. Bei Volksabstimmungen auf Gemeinde-
und Landesebene sollen dem vorliegenden Entschließungsantrag zufolge auch ansässige EU-BürgerInnen
und seit längerem in Österreich aufhältige Drittsaatsangehörige stimmberechtigt sein.
Wer will, soll einem Volksbegehren – als optionale erste Stufe der Volksgesetzgebung – auch eine parlamentarische
Bürgerinitiative vorschalten können, schlagen die Grünen darüber hinaus vor. Das würde
Initiativen die Möglichkeit bieten, bereits in einem frühen Stadium mit der Politik in einen Dialog zu
treten, argumentiert Abgeordnete Daniela Musiol. Um dies zu ermöglichen, müssten parlamentarische Bürgerinitiativen
allerdings aufgewertet werden. Weitere Anliegen, die die Grünen umgesetzt haben wollen, sind eine intensivere
Behandlung von Volksbegehren im Parlament, die Herausgabe ausgewogener Abstimmungsbücher vor Volksabstimmungen
mit allen wesentlichen Pro- und Contra-Argumenten, eine finanzielle Unterstützung von Volksinitiativen durch
die öffentliche Hand bei gleichzeitiger Limitierung des Gesamtbudgets, die Verknüpfung der Presseförderung
mit einer ausgewogenen Berichterstattung über direktdemokratische Instrumente und eine Ergänzung des
Programmauftrags des ORF.
Die derzeit in Österreich bestehenden direktdemokratischen Instrumente seien nicht mehr zeitgemäß,
heißt es unter anderem in der Begründung des umfangreichen Grünen-Entschließungsantrags.
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