Bozen (lpa) - Nicht mehr Finanz- oder Omnibusgesetze: Die Umsetzung europäischer Vorgaben in Landesrecht
soll künftig klar und transparent erfolgen. Grundlage dafür ist das Europa-Verfahrensgesetz, das der
Landtag am 08.10. verabschiedet hat. "Damit schaffen wir den Rahmen, um europäische Richtlinien einheitlich
umsetzen zu können", so der Landeshauptmann.
Südtirol wird sich künftig auf ein eigenes Europagesetz stützen. Die Voraussetzung dafür wurde
vom Landtag geschaffen. Dieser genehmigte den von der Landesregierung auf Initiative von Landeshauptmann Arno Kompatscher
eingebrachten Entwurf für ein Europa-Verfahrensgesetz "Bestimmungen über die Beteiligung der Autonomen
Provinz Bozen an der Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union".
Die rechtlichen Vorgaben, an denen sich Staaten, Regionen und somit auch das Land Südtirol auszurichten haben,
werden immer stärker von Brüssel bestimmt. "Wir sind daher bemüht, einen gesetzlichen Rahmen
zu schaffen, der es uns einerseits ermöglicht, europäische Richtlinien einfach und einheitlich umzusetzen
und zum anderen, Landesrecht an die europäischen Vorgaben anzupassen", erklärt Landeshauptmann Kompatscher.
Das neue Europagesetz werde somit ein Rahmen sein für alle Bestimmungen mit europarechtlichem Bezug, die bisher
in Omnibus- oder Finanzgesetzen enthalten waren. "Das neue Gesetz sorgt somit auch für mehr Transparenz",
betont der Landeshauptmann, der auch darauf verweist, dass Vorschriften und Gesetze damit zugänglicher seien.
Bei dem verabschiedeten Gesetz handelt es sich um ein Verfahrensgesetz. Es regelt die Vorgangsweise für die
Erarbeitung eines „materiellrechtlichen" Europagesetzes, das die Landesregierung bis 2017 vorlegen will. Und
zwar muss dazu das gesamte Landesrecht auf seine Übereinstimmung mit dem Europarecht geprüft werden.
Dieses materielle Europagesetz wird es dann möglich machen, europäische Richtlinien durch Landesgesetz
umzusetzen und bestehendes Landesrecht an Neuerungen anzupassen, die durch europäische Rechtsakte eingeführt
wurden. "Dann wird es möglich sein, europäische Regelungen zügig in Landesrecht umzusetzen,
wobei das Land die eigenen Erfordernisse und Prioritäten in Bezug auf das Europarecht stärker berücksichtigen
kann", so Landeshauptmann Kompatscher.
Auf der Grundlage des genehmigten Europa-Verfahrensgesetzes kann nun das Landesamt für Gesetzgebung die Arbeiten
für das materielle Europagesetz aufnehmen.
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