Investitionsförderung von bis zu 50.000 Euro für junge, innovative Unternehmen im
ländlichen Raum
Wien (awsg) - Das Wirtschaftsministerium setzt gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sowie
mit der Agrarmarkt Austria weitere Schritte zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen im ländlichen
Raum. Geschäftsideen, die im Einklang mit dem Regionalkonzept stehen, können mit diesem neuen Programm
mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Die Einreichfrist begann am 05.10. und endet am 03.10.2015.
Mit dem neuen Call „Gründung am Land" verstärken das Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft (BMWFW), die Agrarmarkt Austria (AMA) und die Förderbank Austria Wirtschaftsservice
(aws) das Förderangebot für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum. Der Schwerpunkt liegt
auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die
im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. „Insgesamt können
über das Programm in den nächsten fünf Jahren rund vier Millionen Euro abgerufen werden. Gerade
im ländlichen Raum gibt es viel Unternehmergeist und Innovationskraft, die es zu stärken gilt. Das sichert
Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich
des Starts der ersten Ausschreibungsrunde von "Gründung am Land".
„Um den Innovationsstandort voranzubringen, müssen wir noch stärker auf die Kreativität, den
Erfindergeist und die Innovationskraft der Menschen setzen. Durch innovationsorientierte Gründungen müssen
wir diesen enormen Wissensschatz in Wertschöpfung und Arbeitsplätze umsetzen. Start-Ups sind die Problemlöser
und Innovationstreiber der Zukunft. Viele von ihnen sind Nischenkaiser und mischen bereits heute von Österreich
aus auf den Weltmärkten mit. Ziel der neuen Initiative ist es, diese Entwicklung zu fördern und zahlreiche
neue ‚Hidden Champions’ hervorzubringen“, betont Staatssekretär Harald Mahrer.
Neue oder bereits tätige Unternehmen im ländlichen Raum
Mit „Gründung am Land“ werden gezielt Investitionsprojekte mit wirtschaftlichem Mehrwert im ländlichen
Raum unterstützt, die entweder von Neugründungen oder von jungen, bereits in der Region tätigen
Unternehmen, die jedoch höchstens fünf Jahre alt sind, ausgehen können. „Gefördert werden vorrangig
materielle und immaterielle Investitionskosten“ erläutern Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger, Geschäftsführer
der aws. Zu den materiellen Investitionskosten zählen Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung
von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen.
Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, von Patenten und Lizenzen, Copyrights und Marken sind
Beispiele für immaterielle Investitionskosten.
Ausschreibung startete am 5. Oktober
Der Call „Gründung am Land" startete am 5. Oktober 2015 und endet am 3. Dezember 2015 um 12:00 Uhr.
Einreichungen können ausschließlich online über den neuen aws Fördermanager erfolgen. Die
Auswahl erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Die finale Förderentscheidung erfolgt
auf Vorschlag einer externen Jury durch die aws.
Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000
Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen Der Projektzeitraum beträgt typischerweise
12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in zwei erfolgsabhängigen Tranchen anhand eines Projektkonzeptes.
Innovationsanspruch: Neu oder signifikant verbessert
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt definierten Kriterien entsprechen. Neben Übereinstimmung
mit dem jeweiligen Regionalkonzept und Schaffung eines regionalen wirtschaftlichen Mehrwertes für die Region,
in der das Unternehmen seinen Sitz hat, sollte das Projekt dem Innovationsanspruch „neu oder zumindest signifikant
besser“ entsprechen. Der Call wendet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an Projekte von jungen Unternehmen
(maximal fünf Jahre nach der Gründung). Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe
und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region,
die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind
etwa der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem
Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Als Spezialbank im öffentlichen
Eigentum ist sie auf Unternehmensfinanzierung mit Schwerpunkt "Gründungen" und "Wachstum und
Industrie" ausgerichtet. Durch die Vergabe von zinsengünstigen Krediten, Garantien, Zuschüsse sowie
Eigenkapital unterstützt sie Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte, insbesondere dann,
wenn die erforderlichen Mittel durch sonstige Finanzierungen nicht ausreichend aufgebracht werden können.
Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende,
bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.
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