Vier Millionen Euro für neues
 Förderprogramm "Gründung am Land"

 

erstellt am
06. 10. 15
09:00 MEZ

Investitionsförderung von bis zu 50.000 Euro für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum
Wien (awsg) - Das Wirtschaftsministerium setzt gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sowie mit der Agrarmarkt Austria weitere Schritte zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen im ländlichen Raum. Geschäftsideen, die im Einklang mit dem Regionalkonzept stehen, können mit diesem neuen Programm mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Die Einreichfrist begann am 05.10. und endet am 03.10.2015.

Mit dem neuen Call „Gründung am Land" verstärken das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), die Agrarmarkt Austria (AMA) und die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) das Förderangebot für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. „Insgesamt können über das Programm in den nächsten fünf Jahren rund vier Millionen Euro abgerufen werden. Gerade im ländlichen Raum gibt es viel Unternehmergeist und Innovationskraft, die es zu stärken gilt. Das sichert Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des Starts der ersten Ausschreibungsrunde von "Gründung am Land".

„Um den Innovationsstandort voranzubringen, müssen wir noch stärker auf die Kreativität, den Erfindergeist und die Innovationskraft der Menschen setzen. Durch innovationsorientierte Gründungen müssen wir diesen enormen Wissensschatz in Wertschöpfung und Arbeitsplätze umsetzen. Start-Ups sind die Problemlöser und Innovationstreiber der Zukunft. Viele von ihnen sind Nischenkaiser und mischen bereits heute von Österreich aus auf den Weltmärkten mit. Ziel der neuen Initiative ist es, diese Entwicklung zu fördern und zahlreiche neue ‚Hidden Champions’ hervorzubringen“, betont Staatssekretär Harald Mahrer.

Neue oder bereits tätige Unternehmen im ländlichen Raum
Mit „Gründung am Land“ werden gezielt Investitionsprojekte mit wirtschaftlichem Mehrwert im ländlichen Raum unterstützt, die entweder von Neugründungen oder von jungen, bereits in der Region tätigen Unternehmen, die jedoch höchstens fünf Jahre alt sind, ausgehen können. „Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionskosten“ erläutern Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger, Geschäftsführer der aws. Zu den materiellen Investitionskosten zählen Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, von Patenten und Lizenzen, Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle Investitionskosten.

Ausschreibung startete am 5. Oktober
Der Call „Gründung am Land" startete am 5. Oktober 2015 und endet am 3. Dezember 2015 um 12:00 Uhr. Einreichungen können ausschließlich online über den neuen aws Fördermanager erfolgen. Die Auswahl erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Die finale Förderentscheidung erfolgt auf Vorschlag einer externen Jury durch die aws.

Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000 Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen Der Projektzeitraum beträgt typischerweise 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in zwei erfolgsabhängigen Tranchen anhand eines Projektkonzeptes.

Innovationsanspruch: Neu oder signifikant verbessert
Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt definierten Kriterien entsprechen. Neben Übereinstimmung mit dem jeweiligen Regionalkonzept und Schaffung eines regionalen wirtschaftlichen Mehrwertes für die Region, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, sollte das Projekt dem Innovationsanspruch „neu oder zumindest signifikant besser“ entsprechen. Der Call wendet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an Projekte von jungen Unternehmen (maximal fünf Jahre nach der Gründung). Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind etwa der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit.

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Als Spezialbank im öffentlichen Eigentum ist sie auf Unternehmensfinanzierung mit Schwerpunkt "Gründungen" und "Wachstum und Industrie" ausgerichtet. Durch die Vergabe von zinsengünstigen Krediten, Garantien, Zuschüsse sowie Eigenkapital unterstützt sie Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte, insbesondere dann, wenn die erforderlichen Mittel durch sonstige Finanzierungen nicht ausreichend aufgebracht werden können. Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.awsg.at

 

 

 

 

 

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