Gute Zusammenarbeit mit Slowenien - Kontrollen voll angelaufen - EU-Recht gilt nach wie vor
Wien (bmi) - Die vergangenen Wochen haben sehr eindrucksvoll verdeutlicht, dass Österreich und Slowenien
im Rahmen der aktuellen Migrationsherausforderungen sehr gut aufgestellt sind. "Wir stehen in sehr guter Beziehung
zu Slowenien, insbesondere die Zusammenarbeit mit den slowenischen Behörden läuft seit Beginn an sehr
professionell ab. Es gibt einen engen Informationsfluss und Einigkeit darüber, dass man die Herausforderungen
an der Grenze nur gemeinsam lösen kann", sagte der Pressesprecher der Landespolizeidirektion Steiermark,
Oberst Joachim Huber, am 18.10.
Sowohl für Österreich als auch für Slowenien stehen an erster Stelle die Versorgung und Sicherheit
der Menschen. "Das heißt aber nicht, dass alle Flüchtlinge automatisch nach Österreich einreisen
dürfen. Grenzenlose Migrationsströme können nicht akzeptiert werden, auch nicht, wenn sie über
die österreichisch-slowenische Grenze führen. Aufgabe der Polizei ist es, für eine kontrollierte
Vorgehensweise und eine Registrierung aller Flüchtlinge direkt an der Grenze zu sorgen. Stellt sich heraus,
dass keine Gründe für eine Einreise vorliegen, ist die Polizei verpflichtet, diese Person nach Slowenien
zurückzuweisen. Slowenien ist ein sicheres EU-Land, die Rechtslage daher eindeutig", so Huber.
Vor kurzem wurden vom Innenministerium außerdem österreichische Polizisten an den slowenisch-kroatischen
Grenzraum zwecks Unterstützung an der Schengener Außengrenze verlegt. Das Ministerium begründete
die Entscheidung damit, dass sich an der Schengener Außengrenze entscheidet würde, ob es in Europa geordnete
Verhältnisse gibt oder nicht.
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