Kontrollen und Registrierungen an der
 österreichisch-slowenischen Grenze

 

erstellt am
19. 10. 15
09:00 MEZ

Gute Zusammenarbeit mit Slowenien - Kontrollen voll angelaufen - EU-Recht gilt nach wie vor
Wien (bmi) - Die vergangenen Wochen haben sehr eindrucksvoll verdeutlicht, dass Österreich und Slowenien im Rahmen der aktuellen Migrationsherausforderungen sehr gut aufgestellt sind. "Wir stehen in sehr guter Beziehung zu Slowenien, insbesondere die Zusammenarbeit mit den slowenischen Behörden läuft seit Beginn an sehr professionell ab. Es gibt einen engen Informationsfluss und Einigkeit darüber, dass man die Herausforderungen an der Grenze nur gemeinsam lösen kann", sagte der Pressesprecher der Landespolizeidirektion Steiermark, Oberst Joachim Huber, am 18.10.

Sowohl für Österreich als auch für Slowenien stehen an erster Stelle die Versorgung und Sicherheit der Menschen. "Das heißt aber nicht, dass alle Flüchtlinge automatisch nach Österreich einreisen dürfen. Grenzenlose Migrationsströme können nicht akzeptiert werden, auch nicht, wenn sie über die österreichisch-slowenische Grenze führen. Aufgabe der Polizei ist es, für eine kontrollierte Vorgehensweise und eine Registrierung aller Flüchtlinge direkt an der Grenze zu sorgen. Stellt sich heraus, dass keine Gründe für eine Einreise vorliegen, ist die Polizei verpflichtet, diese Person nach Slowenien zurückzuweisen. Slowenien ist ein sicheres EU-Land, die Rechtslage daher eindeutig", so Huber.

Vor kurzem wurden vom Innenministerium außerdem österreichische Polizisten an den slowenisch-kroatischen Grenzraum zwecks Unterstützung an der Schengener Außengrenze verlegt. Das Ministerium begründete die Entscheidung damit, dass sich an der Schengener Außengrenze entscheidet würde, ob es in Europa geordnete Verhältnisse gibt oder nicht.

 

 

 

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