Wien (bmi) - Die Themen "Menschenhandel in Zeiten wachsender Migrationsströme" und "Ausbeutung
in der Versorgungs- und Pflegearbeit" waren Schwerpunkte der Veranstaltung "Gemeinsam gegen Menschenhandel"
am 14.10. in Wien. "Jedes Jahr werden weltweit zweieinhalb Millionen Menschen Opfer von Menschenhändlern,
davon 80 Prozent Frauen und Kinder", sagte Dr. Franz Einzinger, Leiter der Sektion I (Präsidium) im Innenministerium,
bei der Tagung in der "Diplomatischen Akademie" in Wien. Menschenhandel sei nach dem Drogen- und Waffenhandel
einer der lukrativsten Verbrechenszweige, mit einem jährlichen Gewinn von mehr als 30 Milliarden US-Dollar,
sagte Einzinger. "Wenn man das bedenkt, dann muss man der Bekämpfung dieser Deliktsform höchste
Priorität einräumen."
Mit der Gründung der "Task Force Menschenhandel" im Jahr 2004 wurden Arbeitsgruppen für die
Bekämpfung des Kinderhandels, der Prostitution und der Arbeitsausbeutung eingerichtet. "Es sind aber
auch konkrete Taten gesetzt worden – einerseits mit polizeilichen Ermittlungen und Betreuung der Opfer, andererseits
mit präventiven Maßnahmen", betonte der Sektionschef. Zuletzt habe die Polizei einen Schwerpunkt
auf die Bekämpfung der organisierten Bettelei gelegt. "Ich spreche von jener Bettelei, wo Menschen mit
teils schweren Behinderungen ausgenützt und ausgebeutet werden."
Schwerpunkte der Tagung "Gemeinsam gegen Menschenhandel" waren Podiumsdiskussionen zu den Themen "Menschenhandel
in Zeiten wachsender Migrationsströme" und "Ausbeutung in der Versorgungs- und Pflegearbeit".
In Workshops befassten sich die Teilnehmer mit dem Pflegebereich und der damit oft verbundenen Ausbeutung und dem
Menschenhandel, mit der "Rolle der Privatwirtschaft im Kampf gegen den Menschenhandel" und mit der "Problematik
Kinderhandel – eine Herausforderung".
Task Force Menschenhandel
Die "Task Force Menschenhandel" wurde am 9. November 2004 mit Ministerratsbeschluss eingerichtet. Federführend
ist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Ziel ist es, die österreichischen
Maßnahmen gegen den Menschenhandel zu koordinieren und den Kampf gegen den Menschenhandel zu verstärken.
In der "Task Force" arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien und deren
Dienststellen, der Bundesländer und privater Organisationen.
Tatbestand Menschenhandel
Einer der Hauptgründe für den Menschenhandel ist die sexuelle Ausbeutung. Mit dem am 1. August 2013 in
Kraft getretenen Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 wurde der Tatbestand des Menschenhandels erweitert.
Nach § 104a Strafgesetzbuch (StGB) umfasst "Ausbeutung" nicht nur die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung
der Arbeitskraft und durch Organentnahme, sondern auch die Ausbeutung zur Bettelei und zur Begehung von Straftaten.
Österreich ist Transit- und Zielland für Menschenhandel.
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