Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
 im Ministerrat beschlossen

 

erstellt am
15. 10. 15
09:00 MEZ

Wien (bmj) - Am 14.10. wurde im Ministerrat das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beschlossen, mit dem die zivilrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher umgesetzt werden sollen. Nach dem Begutachtungsverfahren wurde der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter ohne nennenswerte Änderungen im Ministerrat eingebracht. "Gerade ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren, ist oft ohnehin schon mit einer Vielzahl an Herausforderungen verbunden. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz konkretisiert die Informationspflichten und definiert Standards für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers. Es freut mich, dass wir damit ein weiteres Gesetz auf Schiene bringen können", so Justizminister Brandstetter. In Kraft treten soll das Gesetz mit 21. März 2016.

Das Gesetz soll künftig bei allen hypothekarisch besicherten Kreditverträgen sowie bei Kreditverträgen, die dem Erwerb einer Liegenschaft dienen, angewendet werden. Dabei sollen in enger Anlehnung an die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher vor allem folgende Bereiche geregelt werden: vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers, verpflichtende Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers, Gewährung einer Bedenkzeit für den Verbraucher sowie Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung. Gleichzeitig wird mit dem Entwurf auch der Aufbau des Verbraucherkreditgesetzes übernommen und - soweit die Richtlinienvorgaben dies zulassen - eine Harmonisierung mit den entsprechenden Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes angestrebt.

 

 

 

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