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Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz |
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Wien (bmj) - Am 14.10. wurde im Ministerrat das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beschlossen, mit dem
die zivilrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher
umgesetzt werden sollen. Nach dem Begutachtungsverfahren wurde der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter
ohne nennenswerte Änderungen im Ministerrat eingebracht. "Gerade ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren,
ist oft ohnehin schon mit einer Vielzahl an Herausforderungen verbunden. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
konkretisiert die Informationspflichten und definiert Standards für die Prüfung der Kreditwürdigkeit
des Käufers. Es freut mich, dass wir damit ein weiteres Gesetz auf Schiene bringen können", so Justizminister
Brandstetter. In Kraft treten soll das Gesetz mit 21. März 2016. |
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