EU braucht strengeres Zulassungsverfahren für genveränderte Lebens- und Futtermittel
Brüssel/Wien (bmlfuw) - Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur Zulassung von gentechnisch
veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln wurde am 13.10. vom Umweltausschuss des EU-Parlaments
abgelehnt. Bundesminister Andrä Rupprechter begrüßt diese Entscheidung. „Der Vorschlag der EU-Kommission
war eine Mogelpackung, die es den Mitgliedsstaaten nicht leichter, sondern schwerer macht, sich gegen GVO-Lebens-
und Futtermittel zu entscheiden. Wir brauchen strengere Regeln für GVO-Zulassungen in der EU und keine Lockerung,
wie sie im Kommissions-Vorschlag versteckt ist“, betont der Minister.
Rupprechter hatte sich schon beim Agrarministerrat im Frühjahr klar gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen.
Durch das Delegieren der Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln
an die Mitgliedsstaaten drohe ein Fleckerlteppich an nationalen Regelungen. Damit werde es in der Praxis nahezu
unmöglich sein, nationale Verwendungsverbote ausreichend zu begründen. „Das europaweite GVO-Zulassungsverfahren
muss grundsätzlich überarbeitet und verbessert werden. Die Kommission muss Verantwortung übernehmen,
statt die Entscheidung an einzelne Mitgliedsstaaten abzuschieben“, fordert Rupprechter.
Anders als bei Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist das Selbstbestimmungsrecht
beim Anbau sinnvoll umsetzbar. Die gentechnikfreie Produktion bringt den heimischen Bäuerinnen und Bauern
einen klaren Wettbewerbsvorteil. So ist etwa die österreichische Milch GVO-frei. Österreich war das
erste Land, das Gentechnikfreiheit im Anbau per Verfassungsgesetz festgeschrieben hat.
|