Bozen (lpa) - EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger können ebenso wie alle Südtiroler im Verkehr
mit der öffentlichen Verwaltung und den Gerichtsbehören in Südtirol zwischen der italienischen und
deutschen Sprache wählen. Dies wurde in einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut festgeschrieben,
die der Ministerrat in Rom am 12.10. in Anwesenheit von LH-Stellvertreter Richard Theiner genehmigt hat.
Die bisher geltende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut über den Gebrauch der Sprachen in öffentlichen
Verwaltungen und der Gerichtsbehörden legt nicht ausdrücklich fest, dass Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger
im Umgang mit Behörden und Ämtern die Wahl zwischen der deutschen und italienischen Sprache haben. Dies
hatte die EU-Kommission beanstandet. Daraufhin hatte die Sechserkommission Änderungen an der Sprachen-Durchführungsbestimmung
vorgenommen und diese im August verabschiedet.
Nun hat der Ministerrat in Rom diese geänderte Sprachen-Durchführungbestimmung genehmigt. Landeshauptmann-Stellvertreter
Richard Theiner, der anstelle des Landeshauptmanns an der heutigen Ministerratssitzung in Rom teilnahm, betonte:
"Mit dieser Änderung konnte die von europäischer Seite vorgebrachte Beanstandung ausgeräumt
werden. Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger können nun ebenso wie die in Südtirol ansässigen
italienischen Staatsbürger im Umgang mit öffentlichen Behörden und Ämtern zwischen der deutschen
und italienischen Sprache wählen. Das bedeutet, dass EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit ständiger
Aufenthaltsbewilligung sowie anerkannte Asylsuchende sich nun auch der deutschen Sprache bedienen können
und nicht nur der italienischen."
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