Neu im parlamentarischen Budgetausschuss
Wien (pk) - Für die Fertigstellung der viergleisigen ÖBB-Weststrecke zwischen Wien und Wels sowie
der Verbesserung der Südstrecke durch den Semmeringbasistunnel und die Koralmbahn sollen Ausgaben der ÖBB
künftiger Jahre (Vorbelastungen) genehmigt werden. Weitere Investitionen betreffen den Umbau des Bahnhofs
Graz und den Ausbau des Brennerbasistunnels sowie den Bau und die Modernisierung von rund 100 Bahnhöfen und
Haltestellen.
Der ÖBB-Rahmenplan 2016 bis 2021 stellt die Basis für künftige Investitionen dar. Das gegenständliche
Gesetz ermächtigt den Verkehrsminister, im Zusammenhang mit ÖBB-Infrastrukturprojekten für die Jahre
2016 bis 2021 budgetäre Vorbelastungen zu übernehmen und der ÖBB-Infrastruktur AG damit mittel-
und langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Bis zum Jahr 2070 sollen Belastungen von bis zu 42,251 Mrd. €
ermöglicht werden. Davon sind 33,58 Mrd. € für Investitionszuschüsse vorgesehen. Dazu kommen Ausgaben
von 8,671 Mrd. € für Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung, wenn die erzielten Erlöse
trotz sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung die Kosten nicht abdecken sollten. Finanzielle
Verpflichtungen werden erst durch den Abschluss von Zuschussverträgen begründet. Für Investitionen
ab 2022 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie ( 846 d.B.).
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