Stöckl: Attraktivität des Landes als Arbeitgeber im gesamten Gesundheitsbereich wird
weiter gestärkt
Salzburg (lk) - Im Salzburger Landtag wird am 21.10. mit dem neuen Gehaltsgesetz eine richtungsweisende
Reform beraten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich ermöglicht das neue Gehaltsschema
eine konkurrenzfähige Entlohnung.
"Nach umfangreichen Vorarbeiten und intensiven und ausgiebigen Verhandlungen ist es nun soweit: Mit 1. Jänner
2016 wird - vorbehaltlich des notwendigen Landtagsbeschlusses - in den Salzburger Landeskliniken das neue Gehaltssystem
eingeführt. Mit diesem Gehaltssystem, das vor allem jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell
wesentlich besserstellt, wird den gesetzlichen EU-Vorgaben nach höheren Einstiegsgehältern und flacheren
Einkommenskurven entsprochen. Zudem wird das neue Gehaltssystem im Vergleich zum derzeitigen System wesentlich
gerechter und transparenter. Die Höhe des Monatseinkommens wird primär an die Anforderungen des jeweiligen
Arbeitsplatzes gekoppelt und Leistungskomponenten können zusätzlich als Ansporn dienen." Das sagte
Gesundheits- und Spitalsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Christian Stöckl am 20.10. im Vorfeld
der morgigen Ausschussberatungen im Salzburger Landtag, bei denen das neue Gehaltssystem auf der Tagesordnung steht.
"Wir sind froh, dass es jetzt - nachdem zuvor viele Jahre über ein neues Gehaltssystem diskutiert wurde,
ohne dass es zu einem Ergebnis gekommen ist - das neue Gehaltssystem für die Hoheitsverwaltung und die Salzburger
Landeskliniken steht. Damit werden im Bereich der Salzburger Landeskliniken sowohl für das medizinische Personal
als auch die Verwaltung nachhaltig marktkonforme Gehälter bezahlt. Das neue Gehaltssystem gilt für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 2016 in die Salzburger Landeskliniken eintreten. Derzeitige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können selber entscheiden, ob sie freiwillig in das neue Gehaltssystem wechseln.
Dazu wird es ausführliche Optionsberatungen geben", so Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl
und Personalreferent Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger.
Insgesamt werden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in das neue Gehaltssystem wechseln, Mehrausgeben
von rund neun Millionen Euro im Verwaltungsbereich (rund sechs Millionen Euro in der Hoheitsverwaltung und rund
drei Millionen Euro für das Verwaltungspersonal in den SALK) erwartet. Dazu kommen Mehrkosten von rund einer
Million Euro jährlich für neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für das medizinische
Personal der SALK werden Mehrkosten von insgesamt 9,4 Millionen Euro veranschlagt. Neben den Kosten für jene
Bediensteten, die von der Optionsmöglichkeit Gebrauch machen, werden sich auch Mehrausgaben aus den zu Beginn
der Berufslaufbahn höheren Monatseinkommen der nach Einführung des neuen Gehaltssystems eintretenden
Bediensteten ergeben. Diese Mehrkosten werden im Verwaltungsbereich mit rund einer Million Euro und im medizinischen
Bereich mit 1,4 Millionen Euro zu Buche schlagen.
"Zu diesen Ausgaben kommen noch die Mehraufwendungen für die Anrechnung der Vordienstzeiten. Bei der
Vordienstzeitenanrechnung werden insgesamt drei richtungsweisende EuGH-Entscheidungen umgesetzt, mit denen wir
ein klares Signal setzen und die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber im gesamten Gesundheitsbereich weiter
stärken sowie eine rechtskonforme Situation herstellen. Indem die berufseinschlägigen Vordienstzeiten
zu 100 Prozent angerechnet werden, werden die Salzburger Landeskliniken als Arbeitgeber noch konkurrenzfähiger.
Die Aufrollungskosten werden in den Landeskliniken rund 16 Millionen Euro betragen und dann jährliche Kosten
von rund 4,4 Millionen Euro zur Folge haben", so Stöckl abschließend.
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