Schelling fixiert einheitliches Haushaltsrecht
 für Bund, Länder und Gemeinden

 

erstellt am
20. 10. 15
09:00 MEZ

Schelling-Verordnung fertig – Thema nach 41 Jahren abgearbeitet
Wien (bmf) - Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling hat nun einheitlichen Budgetregeln für Bund, Länder und Gemeinden erlassen. Damit wurde eine 41 Jahre dauernde Diskussion schließlich positiv abgeschlossen. „Diese Verordnung zeigt, dass die Länder keinesfalls reformunwillig sind. Nach 41 Jahren ist es gelungen, dieses Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das mehr Transparenz“, so Schelling.

Länder und Gemeinden über 10.000 Einwohner müssen die neuen Vorgaben ab dem Budget 2019 anwenden, alle anderen Gemeinden ab 2020. Spätestens bis dahin müssen diese vergleichbare Angaben über Landes- und Gemeindefinanzen liefern.

Die neue Verordnung soll auch die meisten Kritikpunkte des Rechnungshofs beheben und einen genauen Vergleich der Budgets und Schulden von Ländern und Gemeinden ermöglichen. „Länder und Gemeinden werden von der Kameralistik auf eine Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung umstellen“, so Finanzminister Schelling.

Dass die Länder unter sich zusätzlich noch eine 15a-Vereinbarung beschließen wollen, ist für Schelling kein Widerspruch. Mit dieser 15a-Vereinbarung würden sich die Länder untereinander zu den neuen Haushaltsregeln verpflichten. Der Inhalt der Länder-Vereinbarung sei aber deckungsgleich mit der Verordnung des Bundes.

Die Harmonisierung der Haushaltsrechte sei für künftige Finanzausgleiche essentiell. „Derzeit ist es leichter die Budgets von Österreich und Deutschland zu vergleichen, als die Budgets zwischen Wien und Niederösterreich. Die Unterzeichnung der Verordnung war daher ein wichtiger Schritt, um eine einheitliche Darstellung der Finanzlage und damit verbunden eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen“, so der Finanzminister.

 

 

 

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