Wien (bmi) - Um während der anhaltenden Flüchtlingssituation die Polizei, Rettungs- und Hilfsorganisationen
zu koordinieren, wurde ein Einsatzstab mit klaren Verantwortlichkeiten eingerichtet. Die Gesamtkoordination obliegt
dem Bundeskanzleramt. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation gibt es seit Ende August im Innenministerium
einen Einsatzstab. Im Stab sitzen Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien für Inneres, Äußeres,
Landesverteidigung, Gesundheit und des Infrastrukturministeriums, der Caritas, des Arbeitersamariterbundes, des
Roten Kreuzes, der ÖBB und der Länder sowie Beamte der bayerischen Polizei und der deutschen Bundespolizei.
Der Stab fungiert lediglich als Kommunikationsplattform, d.h. jede Organisationseinheit innerhalb des Stabes bleibt
in ihrem Verantwortungsbereich tätig.
Das Bundeskanzleramt ist im aktuellen Flüchtlingseinsatz für die Gesamtkoordination und vergaberechtliche
Bestimmungen verantwortlich und fungiert als nationaler Ansprechpartner für die Kommunikation zwischen EU-Staaten.
Das Bundeskanzleramt hat dafür eine Kontaktperson ernannt, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen
den Staaten bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise vereinfachen und verbessern soll.
Das Innenministerium und die Polizei sorgen für die Sicherheit, für die Grenzkontrollen sowie die koordinierte
Einreise der Flüchtlinge. Zudem ist das Innenministerium als Gastgeber für die Administration des Stabes
und die Protokollführung verantwortlich.
Für die Koordination des Transportes der Flüchtlinge in Zügen und Bussen ist das Verteidigungsministerium
verantwortlich. Beim Transport der Flüchtlinge wird das Bundesheer von den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) und privaten Busunternehmen unterstützt. Außerdem stellt das Bundesheer Unterkünfte
für Flüchtlinge sowie Soldatinnen und Soldaten als Unterstützungsleistung für die Polizei an
den Grenzen zur Verfügung.
Um die zentrale Verwaltung der Notquartiere kümmert sich das Österreichische Rote Kreuz, das sich gemeinsam
mit der Caritas und dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreich auch um die Betreuung der Unterkünfte sowie
die Verpflegung der Flüchtlinge sorgt. Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge liegt in der Verantwortung
des Bundesministeriums für Gesundheit.
In Verkehrsangelegenheiten ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
In internationalen Angelegenheiten ist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
zuständig. Die Länder sind für logistische Aufgaben verantwortlich, wie den Transport der Flüchtlinge
und die Bereitstellung von Unterkünften.
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