Länderkammer will wechselseitige Zustimmungsrechte von Bund und Ländern reduzieren
Wien (pk) – Die Koalitionsparteien haben sich im Zuge der Regierungsverhandlungen 2013 darauf verständigt,
die wechselseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu reduzieren, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Bisher wurde das Vorhaben nicht umgesetzt, nun drückt der Bundesrat aufs Tempo. Eine von SPÖ und ÖVP
gemeinsam eingebrachte Gesetzesinitiative wurde in der Sitzung des 29.10. der Länderkammer mit breiter Mehrheit
angenommen. Die gegenseitigen Zustimmungsrechte kämen aus der verfassungsrechtlichen Steinzeit, aus einer
Zeit, als der eine dem anderen misstraut habe, begründete Bundesratspräsident Gottfried Kneifel (V/O)
das Vorhaben. Geht es nach den Wortmeldungen der BundesrätInnen, dürfte es auch Bewegung bei der geplanten
Abschaffung des Amtsgeheimnisses geben.
Konkret sieht der Gesetzesantrag vor, die Zustimmungsrechte der Bundesregierung zu Landesgesetzen, die die Organisation
von Behörden regeln, aus der Verfassung zu streichen. Gleiches soll für Änderungen der politischen
Bezirke sowie in Bezug auf die Organisation des Amts der Landesregierung und die Bestellung des Landesamtsdirektors
gelten. Im Gegenzug sollen die Länder keine Zustimmungsrechte mehr bei der Festlegung der Bezirksgerichtssprengel
haben. Außerdem wird eine einheitliche Vorgangsweise bei verbleibenden Einspruchsrechten der Bundesregierung
gegen einzelne Landesgesetze vorgeschlagen.
Schließlich hält es der Bundesrat nicht mehr für notwendig, dass die jeweiligen LandesamtsdirektorInnen
sowie die Abteilungs- und GruppenleiterInnen in den Ämtern der Landesregierung BeamtInnen sein müssen.
Dieser gesetzlich verankerte Beamtenvorbehalt soll zugunsten von mehr Flexibilität bei Postenbesetzungen entfallen.
Mit dem Gesetzesantrag werde der Bundesstaat in einem modernen Sinn weiterentwickelt, warb neben Bundesratspräsident
Kneifel auch der Wiener SPÖ-Bundesrat Reinhard Todt (S/W) für die Initiative. Die Zeiten des gegenseitigen
Misstrauens zwischen Bund und Ländern seien vorbei, ist auch er von der Notwendigkeit der Entflechtung der
gegenseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern überzeugt. Kneifel und Todt berufen sich in diesem
Punkt nicht zuletzt auf die Ergebnisse des Österreich-Konvents und die von der Regierung eingesetzte Deregulierungskommission.
Zustimmung zur Gesetzesinitiative signalisierte auch Marco Schreuder (G/W) von den Grünen. Er sei nicht mit
jedem Punkt und Beistrich des Antrags einverstanden, er sei aber dafür, dass die Gesetzesinitiative, so wie
sie daliegt, im Verfassungsausschuss des Nationalrats beraten wird, sagte er. Allgemein merkte Schreuder an, es
sollte keine Ausnahme, sondern eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Bundesrat Gesetzesinitiativen startet.
Der Gesetzesantrag soll im Verfassungsausschuss des Nationalrats gemeinsam mit dem geplanten Informationsfreiheitsgesetz
beraten werden, führte Schreuder aus. Laut Todt hat man sich mit den Ländern darauf verständigt,
hier bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Ausdrücklich für ein bundesweit einheitliches Informationsfreiheitsgesetz
machte sich auch Bundesratspräsident Kneifel stark. Es sei nicht sinnvoll, wenn jedes Bundesland eigene Regelungen
habe, bekräftigte er.
Abgelehnt wurde die vorliegende Gesetzesinitiative von der Wiener FPÖ-Bundesrätin Monika Mühlwerth.
Der Antrag enthalte durchaus einige überlegenswerte Punkte, für ihre Fraktion sei es aber eine unüberwindliche
Hürde, dass der Bund bei der Einteilung politischer Sprengel künftig gar nichts mehr mitzureden haben
solle, hielt sie fest. Für sie geht die Initiative in diesem Punkt zu weit.
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