Länder drängen auf 15a-Vereinbarung bei Integration

 

erstellt am
30. 10. 15
09:00 MEZ

Berthold: Mehrausgaben von Ländern und Bund müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden
Salzburg (lk) - Mit einer Forderung zur besseren Abstimmung der Integrationsmaßnahmen der Länder und des Bundes in einer neuen 15a-Vereinbarung fand die Flüchtlingskonferenz zur Abstimmung der Bundesländer am 29.10. im Chiemseehof in Salzburg ihren Abschluss. Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner, Salzburgs Landesrätin Mag. Martina Berthold und die steirische Landesrätin Mag. Doris Kampus als Vertreterin der nächstfolgenden Konferenz informierten im Anschluss zu den weiteren Zielen für eine abgestimmte Vorgehensweise.

Die Bundesländer einigten sich mit dem Bund bei der heutigen Konferenz auf Maßnahmen zur Schaffung von mehr Quartieren. Zudem sollen 1.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die derzeit in Bundesquartieren untergebracht sind, auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Ministerin Mikl-Leitner sprach allen Bundesländern, die Transitquartiere aufstellen und bewerkstelligen, ihren Dank aus. "Wir alle, Bund, Länder, Hilfsorganisationen, Polizei und Ehrenamtliche stehen vor großen Herausforderungen und leisten hier Großartiges", so Mikl-Leitner.

Die Salzburger Landesrätin Martina Berthold will eine besser abgestimmte Integration von Anfang an: "Eine neue 15a-Vereinbarung zur Integration zwischen Bund und Ländern soll geschaffen werden. Diese soll eine bessere Abstimmung der Integrationsmaßnahmen gewährleisten. Die Mehrausgaben von Ländern und Bund müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden."

Die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer einigten sich heute auf folgende Punkte:

  • Mehr Plätze: Schaffung von noch mehr Plätzen in Landes- und Bundesquartieren. Mehr als 80.000 Flüchtlinge werden bis Jahresende erwartet. Das bedeutet für Bundesländer und Bund die Aufgabe, mehr als 20.000 Plätze zu schaffen.
  • Abgestimmte Integration von Anfang an: Die Länder fordern eine 15a-Vereinbarung bei Integration zwischen Bund und Ländern zur besseren Abstimmung der Maßnahmen.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Einigung zur Aufteilung von 1.500 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf alle Länder, die derzeit in Bundesquartieren sind.
  • Asylverfahren beim zuständigen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) müssen beschleunigt werden.
  • Transitunterkünfte: Übernahme der Kosten für Notunterbringung in "Transitunterkünften". Die Besorgung der Aufgabe "Betreuung durchreisender Flüchtlinge" fällt nach der Kompetenzverteilung (Art. 10 B-VG) in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundes. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind daher ausschließlich vom Bund zu tragen.


Mehr als 59.000 Asylsuchende sind aktuell in Österreich in Grundversorgungs-Quartieren untergebracht, insgesamt 80.000 werden heuer bis zum Jahresende erwartet. Dazu reisen täglich mehrere tausend Flüchtlinge durch unser Land und werden in den Transitquartieren entlang der Routen zwischen der Steiermark, Wien und Salzburg versorgt. Dies stellt die Bundesländer vor umfangreiche organisatorische Aufgaben. Allein in Salzburg können im Notfall bis zu 5.000 Plätze zur Verfügung gestellt werden

 

 

 

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