Novelle zum Gerichtsgebührengesetz
 geht in Begutachtung

 

erstellt am
29. 10. 15
09:00 MEZ

Brandstetter regelt einzelne Gerichtsgebühren neu und ermöglicht Eintragung von diakritischen Zeichen im Firmenbuch
Wien (bmj) - Am 28.10. schickte Justizminister Wolfgang Brandstetter den Entwurf zur Gerichtsgebührennovelle in Begutachtung. Damit setzte er nach den Entlastungen bei Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren im Vorjahr einen weiteren Reformschritt im Bereich der Gerichtsgebühren. Mit der Novelle sollen die Gebühren in Rechtsmittelverfahren außerhalb von streitigen Verfahren generell neu geregelt werden. Dadurch soll es im Vergleich zur geltenden Rechtslage vor allem bei Exekutions- und Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen zu einer Reduktion der Gerichtsgebühren kommen. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger gleichermaßen Zugang zum Recht hat. Daher wollen wir die Gerichtsgebühren insgesamt möglichst fair regeln. Mit der aktuellen Novelle soll es nun aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses in einigen Bereichen zu einer Entlastung kommen“, so Justizminister Brandstetter. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.

Neuerungen beim Firmenbuch: Reduktion der Abfrage-Gebühren und Darstellung von diakritischen Zeichen
Im Zuge der Novelle sollen auch die Gebühren für Firmenbuch-Abfragen reduziert werden. Bestimmte Suchabfragen wie Firmen, Veränderungen oder Urkunden sollen kostenfrei werden. So wird auch kleineren Unternehmen der Zugang zu Basisdaten im Firmenbuch ermöglicht. Neu ist auch, dass künftig sogenannte diakritische Zeichen – kleine Zeichen wie beispielsweise Striche, Häkchen oder Bögen, die an einem Buchstaben angebracht sind – im Firmenbuch dargestellt werden können. „Gerade die Volksgruppen in Österreich verwenden häufig diakritische Zeichen. Mit diesem Schritt bringen wir daher unsere Wertschätzung diesen Volksgruppen gegenüber zum Ausdruck und tragen zugleich der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft Rechnung“, freut sich Justizminister Brandstetter. Für die Ergänzung von diakritischen Zeichen im Firmenbuch sollen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren anfallen.

 

 

 

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