Brandstetter regelt einzelne Gerichtsgebühren neu und ermöglicht Eintragung von diakritischen
Zeichen im Firmenbuch
Wien (bmj) - Am 28.10. schickte Justizminister Wolfgang Brandstetter den Entwurf zur Gerichtsgebührennovelle
in Begutachtung. Damit setzte er nach den Entlastungen bei Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren im Vorjahr
einen weiteren Reformschritt im Bereich der Gerichtsgebühren. Mit der Novelle sollen die Gebühren in
Rechtsmittelverfahren außerhalb von streitigen Verfahren generell neu geregelt werden. Dadurch soll es im
Vergleich zur geltenden Rechtslage vor allem bei Exekutions- und Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen
zu einer Reduktion der Gerichtsgebühren kommen. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass jede Bürgerin
und jeder Bürger gleichermaßen Zugang zum Recht hat. Daher wollen wir die Gerichtsgebühren insgesamt
möglichst fair regeln. Mit der aktuellen Novelle soll es nun aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses in einigen
Bereichen zu einer Entlastung kommen“, so Justizminister Brandstetter. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner
2016.
Neuerungen beim Firmenbuch: Reduktion der Abfrage-Gebühren und Darstellung von diakritischen Zeichen
Im Zuge der Novelle sollen auch die Gebühren für Firmenbuch-Abfragen reduziert werden. Bestimmte Suchabfragen
wie Firmen, Veränderungen oder Urkunden sollen kostenfrei werden. So wird auch kleineren Unternehmen der Zugang
zu Basisdaten im Firmenbuch ermöglicht. Neu ist auch, dass künftig sogenannte diakritische Zeichen –
kleine Zeichen wie beispielsweise Striche, Häkchen oder Bögen, die an einem Buchstaben angebracht sind
– im Firmenbuch dargestellt werden können. „Gerade die Volksgruppen in Österreich verwenden häufig
diakritische Zeichen. Mit diesem Schritt bringen wir daher unsere Wertschätzung diesen Volksgruppen gegenüber
zum Ausdruck und tragen zugleich der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft Rechnung“, freut sich Justizminister
Brandstetter. Für die Ergänzung von diakritischen Zeichen im Firmenbuch sollen keine zusätzlichen
Gerichtsgebühren anfallen.
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