Einhellige Zustimmung zur Novellierung des Sprengmittelgesetzes
Wien (pk) - Einen Rückgang der Anzeigen und der Verurteilungen wegen Delikten verzeichnet der Sicherheitsbericht
2014, der im Mittelpunkt des zweiten Teils der Sitzung des Innenausschusses vom 28.10. stand. Gleichzeitig konnte
wieder ein leichter Anstieg der Aufklärungsquote erzielt werden. Der Bericht wurde einstimmig angenommen,
in der Minderheit blieb ein FPÖ-Antrag, für die Vorlage künftiger Berichte eine Frist bis Mai zu
setzen.
Der Ausschuss fasste zudem einen Beschluss über die Umsetzung von EU-Anpassungen im Sprengmittelgesetz. Schließlich
stimmten die Abgeordneten für einen Grenzvertrag Österreichs mit Tschechien und der Slowakei, der die
Festlegung des Grenzpunktes der drei Staaten am Zusammenfluss von Thaya und March zum Inhalt hat.
Sicherheitsbericht 2014: Anzeigen und Verurteilungen rückläufig
Wie aus dem Sicherheitsbericht 2014 ( III-195 d.B.) hervorgeht, waren im vergangenen Jahr sowohl die Zahl der Anzeigen
als auch die Zahl der Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen rückläufig. So wurden etwa deutlich
weniger Anzeigen wegen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung verzeichnet
als 2013, das gleiche gilt für Kfz-Diebstähle. Einzelne Deliktsgruppen, etwa Wohnungseinbrüche und
weltanschaulich motivierte Delikte wie fremdenfeindliche und antisemitische Tathandlungen, fallen allerdings aus
dem positiven Trend heraus. Die Aufklärungsquote wird im Bericht mit insgesamt 43,1% angegeben, wobei von
den Gewaltdelikten immerhin 82,8% der Fälle aufgeklärt werden konnten. Einen leichten Anstieg gab es
beim Ausländeranteil an den Verurteilungen.
2014 kam es auch zu mehr Abschiebungen und Zurückweisungen von ausländischen Staatsangehörigen,
wie aus den vom Innenministerium verfassten Passagen des Sicherheitsberichts zum Fremden- und Asylwesen hervorgeht.
Breiter Raum wird auch den sogenannten Außerlandesbringungen gewidmet. Eine funktionierende Rückführungspolitik
ist unverzichtbarer Bestandteil einer geordneten Migrationspolitik, heißt es dazu.
Gegenüber dem Innenausschuss konstatierte Bundesminister Wolfgang Brandstetter, dass der Bericht einerseits
die Leistungsfähigkeit des Justizsystems zeige, aber auch erkennen lasse, dass sein Ressort vor großen
budgetären Herausforderungen stehe. Zwar hätten sich 2014 im Allgemeinen keine auffälligen Entwicklungen
ergeben, die Zahl der Häftlinge habe aber 2015 wieder zugenommen, bestätigte er gegenüber Albert
Steinhauser (G). Die Zunahme der Rufdatenrückerfassungen von Mobiltelefonen begründete Bundesminister
Brandstetter in Beantwortung einer Frage des Grünen Justizsprechers mit den Veränderungen des Kommunikationsverhaltens,
die auch im Bereich der Kriminalität zu beobachten seien. Hier sei es auch zu einer gewissen Internationalisierung
gekommen. Die Zahl der Jugendlichen in Haft habe zuletzt 127 Personen betragen, einen gewissen Anteil daran hätten
auch jugendliche Jihadisten. Der Minister hofft, dass die 2016 in Kraft tretenden Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes
und im Jugendstrafrecht Wirkung zeigen, sodass weniger Jugendliche in Haft bleiben. Grundsätzlich gelte es,
weitere Verbesserungen im Strafvollzug zu erreichen, betonte Brandstetter.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner betonte in ihrer Beantwortung von Fragen der Abgeordneten, dass der Sicherheitsbericht
dem Parlament bereits im Juli zugegangen sei, Verzögerungen der Behandlung des Berichts lägen daher nicht
im Bereich der Ministerien. Das Vorgehen gegen Einbruchskriminalität thematisierten die Abgeordneten Christian
Lausch (F) und Michaela Steinacker (V). Sie erfuhren aus dem Innenressort, dass im Berichtszeitraum tatsächlich
ein Anstieg der Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäusern zu verzeichnen sei, in anderen Bereichen, etwa
Einbrüche in Betrieben, seien die Straftaten jedoch zurückgegangen. Auf das Problem der Wohnungseinbrüche
habe man mit besserer internationaler Kooperation und verstärkter Aufklärung über Präventionsmaßnahmen
reagiert. Zudem gab es verstärkte Polizeistreifen an festgestellten "Hotspots".
Experten des Innenministeriums teilten zudem nach einer Anfrage von Albert Steinhauser (G) mit, dass es im Bereich
des radikalen Islamismus vor dem Hintergrund des Israel-Palästina-Konflikts eine Zunahme von Straftaten gegeben
habe, die als Formen des Antisemitismus und Rechtsextremismus einzustufen seien. Diese Fälle scheinen daher
in der Statistik auch in dieser Kategorie auf. Steinhauser forderte in diesem Zusammenhang eine bessere Differenzierung
gegenüber Delikten des "klassischen" Rechtsextremismus. Auf seine Frage zum Nationalen Aktionsplan
Rechtsextremismus erfuhr der Abgeordnete außerdem, dass das Innenministerium vor allem auf eine Sensibilisierung
der Polizei für diesen Bereich setze und Beamtinnen und Beamte eigens dafür ausbilde.
Der Bericht wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der Grünen sowie der NEOS zur Kenntnis genommen
und soll auch im Plenum des Nationalrats diskutiert werden.
Keine Mehrheit erzielte hingegen ein Antrag der FPÖ ( 1267/A), mit dem Abgeordneter Gernot Darmann sicherstellen
wollte, dass der jährliche Sicherheitsbericht dem Nationalrat jeweils bis Mai vorgelegt und damit jedenfalls
noch vor der Sommerpause im Innenausschuss behandelt wird. Das würde der Arbeit des Ausschusses zugutekommen,
betonte der Antragsteller. Unterstützung fand seine Forderung allerdings nur bei sämtlichen Parteien
der Opposition, der Antrag wurde damit abgelehnt.
Neue Sicherheitsbestimmungen für zivil genutzte Explosivstoffe
Anlass für die – einstimmig beschlossene – Novellierung des Sprengmittelgesetzes ( 822 d.B.) sind neue EU-Vorgaben
für zivil genutzte Explosivstoffe, die bis April 2016 in nationales Recht umzusetzen sind. Um europaweit ein
hohes Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten, sollen in allen EU-Staaten
die gleichen Standards für die Bereitstellung und die Konformitätsbewertung von Explosivstoffen gelten.
Gleichzeitig geht es um die Sicherstellung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt.
Ein Schieß- und Sprengmittel darf künftig erst in Verkehr gebracht werden, wenn seine Konformität
von einer Konformitätsbewertungsstelle bescheinigt und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt
wurde. Außerdem muss es entsprechend gekennzeichnet sowie mit einer Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation
in deutscher Sprache versehen sein. Ausdruck der Konformität ist das CE-Kennzeichen. Entspricht ein Produkt
nicht den Anforderungen, können die Behörden Verbesserungen, eine Rücknahme oder einen Rückruf
veranlassen.
Den Wirtschaftsakteuren – Herstellern, Importeuren und Händlern – kommen neue Informations- und Aufbewahrungspflichten
sowie gewisse Kontroll- und Mitwirkungsaufgaben zu. Sie sind angehalten, die Übereinstimmung von Schieß-
und Sprengmittel mit den in Anhang II der neuen EU-Richtlinie genannten Sicherheitsanforderungen zu überprüfen
und bei Nichtkonformität die Behörden zu informieren. Eine wesentliche zusätzliche Belastung der
Unternehmen erwartet sich das Innenministerium den Erläuterungen zum Gesetzentwurf zufolge allerdings nicht.
Trilateraler Vertrag zum Dreiländergrenzpunkt Thaya-March
Schließlich billigte der Innenausschuss einstimmig einen mit Tschechien und der Slowakei abgeschlossenen
Grenzvertrag ( 844 d.B.). Konkret geht es darum, den Dreiländergrenzpunkt Thaya-March, der sich auf der Mittellinie
der March im Bereich des Zusammenflusses der March mit der Thaya befindet, als unbeweglichen Grenzpunkt festzulegen.
Derzeit ist dieser Grenzpunkt flexibel, das heißt, die Staatsgrenze folgt grundsätzlich der Lage des
Flusses. Da der Vertrag eine Änderung der Bundesgrenze betrifft, ist für eine endgültige Genehmigung
des Vertrags nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, sondern auch eine ausdrückliche Zustimmung
des betroffenen Landes Niederösterreich erforderlich.
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