Strassburg (europarl) - Pauschalreisende können sich bald auf einheitlichere europäische Regeln verlassen
- egal, ob sie ihren Urlaub im Reisebüro buchen oder im Internet selbst aus Flug-, Hotel- oder Mietwagenbuchungen
zusammenstellen und online für einen Gesamtpreis oder durch miteinander verlinkte Webseiten erwerben. Das
hat das Parlament am 27.10. beschlossen.
Die Abgeordneten haben zudem sichergestellt, dass Urlauber verbesserte Rücktrittsrechte bekommen und vorab
gut verständlich darüber informiert werden müssen, wer im Problemfall letztendlich die Verantwortung
trägt.
"Wegen der erheblichen Änderungen auf dem Reisemarkt und der stetigen Zunahme von Online-Reisebuchungen
war es dringend notwendig, die alte Richtlinie von 1990 zu modernisieren und anzupassen", sagte die Berichterstatterin
Birgit Collin-Langen (EVP, DE).
"Mit diesen überarbeiteten Vorschriften werden die Rechte der Urlauber in Europa insgesamt gestärkt.
Neue Buchungsmodelle wurden jetzt in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen, und die Reisenden werden
umfassend über ihre Rechte informiert. Wir haben auch die wirtschaftlichen Interessen der Industrie berücksichtigt,
also von Reiseveranstaltern, Reisebüros oder Hotels", fügte sie hinzu.
Den Verbraucherschutz für Urlauber ausweiten
Die neuen Vorschriften für Pauschalreisen beziehen sich auf zwei Arten von Verträgen: Auf Paketangebote
(vom Veranstalter vorab oder nach den Vorgaben des Kunden zusammengestellt) und auf eine neue Art und Weise, eine
Reise zu buchen, sogenannte "verbundene Reiseleistungen", bei denen ein Kunde, der beispielsweise einen
Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt wird.
Das Parlament hat sichergestellt, dass diese "Click-Through"-Verkäufe, bei denen der Name des Reisenden,
Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen
oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und ein Vertrag mit Letztgenanntem/n spätestens 24
Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird, als Pauschalreisen gelten.
Deutliche Informationen, gestärkte Verbraucherrechte
Bevor Urlauber durch ein Vertragsangebot gebunden sind, müssen die Reiseveranstalter und -vermittler sie klar
und deutlich darüber informieren, dass sie eine Pauschalreise erwerben, welche Rechte sie haben und wer im
Problemfall letztendlich die Verantwortung trägt, so der Text.
Die Abgeordneten haben den Reiseveranstaltern als Pflicht auferlegt, den Reisenden die ungefähre Zeit der
Abreise und Rückreise mitzuteilen, sowie den Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und
gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten oder, wenn sich diese Kosten
nicht vor Abschluss des Vertrags bestimmen lassen, die Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende
unter Umständen noch aufkommen muss.
Die Reisenden haben nun ebenfalls das Recht, eine Pauschalreise zu kündigen und die Kosten erstattet zu bekommen,
wenn der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung um mehr als 8 % des Gesamtpreises vorschlägt (die EU-Kommission
hatte 10% vorgeschlagen), oder wenn "unvermeidbare", außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen
oder Terroranschläge eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich
machen.
Die nächsten Schritte
Die Abstimmung bildet den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene. Die Mitgliedstaaten haben nun
zwei Jahren Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und weitere sechs Monate, um sie wirksam
werden zu lassen.
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