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Brandstetter: Einigung bei |
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Wien (bmj) - Nach einem weiteren konstruktiven Gespräch haben sich Justizminister Wolfgang Brandstetter
und Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), am 06.11. auf einen
guten Kompromiss bei der Erhöhung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs verständigt: Dieser soll aufgrund
der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse ab 1. Jänner 2016 um 12 Prozent erhöht werden.
Der Vorschlag soll nun dem Hauptausschuss des Nationalrates unterbreitet werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften
ist dessen Einvernehmen für eine Tarifanpassung zwingend erforderlich, damit eine Zuschlagsverordnung erlassen
werden kann. |
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