Brandstetter: Einigung bei
 Erhöhung des Rechtsanwaltstarifs

 

erstellt am
09. 11. 15
11:00 MEZ

Wien (bmj) - Nach einem weiteren konstruktiven Gespräch haben sich Justizminister Wolfgang Brandstetter und Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), am 06.11. auf einen guten Kompromiss bei der Erhöhung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs verständigt: Dieser soll aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse ab 1. Jänner 2016 um 12 Prozent erhöht werden. Der Vorschlag soll nun dem Hauptausschuss des Nationalrates unterbreitet werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist dessen Einvernehmen für eine Tarifanpassung zwingend erforderlich, damit eine Zuschlagsverordnung erlassen werden kann.

„Die Inflation und die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Gleichzeitig ist es mir wichtig, dass der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich erschwert wird. Ich denke, wir konnten hier ein gutes Ergebnis im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung erzielen“, so Justizminister Brandstetter über das Verhandlungsergebnis. Zudem hoffe er, dass die kostenlose Erst-Auskunft so bald wie möglich wieder angeboten wird, denn die Aussetzung belastet vor allem die ökonomisch schwächeren Teile der rechtsuchenden Bevölkerung.

 

 

 

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