Noch besserer Schutz von Opfern in Strafverfahren

 

erstellt am
06. 11. 15
11:00 MEZ

Justizminister Brandstetter schickt StPO-Novelle in Begutachtung
Wien (bmj) - Bereits zu Jahresbeginn sind wichtige Neuerungen in einem großen Reformpaket zur Strafprozessordnung (StPO) in Kraft getreten, am 06.11. schickt Justizminister Wolfgang Brandstetter eine weitere Novelle in die sechswöchige Begutachtung. Damit sollen vor allem Rechte von Opfern in Strafverfahren, gemäß einer EU-Richtlinie, noch weiter ausgebaut werden: „Die Rechte von Opfern in Strafverfahren sind in Österreich bereits sehr gut ausgestaltet und gelten europaweit als Vorzeigemodell. Jetzt brauchen wir daher nur mehr einzelne Bereiche anpassen. Es geht mir hier vor allem darum, Opfer in einer ohnehin schon extrem belastenden Situation noch besser zu schützen“, so Justizminister Brandstetter. Mit der Novelle soll die besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern so rasch wie möglich festgestellt und das Einbringen einer Anzeige noch weiter erleichtert werden. Aber auch die Rechte der Beschuldigten sollen teilweise gestärkt werden. In Kraft treten sollen diese neuen Bestimmungen im Frühjahr 2016.

Opferschutzrechte: Rasche Erhebung der besonderen Schutzbedürftigkeit und Erleichterungen bei der Anzeige
Eine wesentliche Neuerung der Novelle betrifft die besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern. Künftig sollen Minderjährige, Opfer von Sexualdelikten oder von Gewalt in Wohnungen sowie psychisch kranke oder behinderte Personen immer als besonders schutzbedürftig gelten. Bei allen anderen Opfern, die nicht sofort als besonders schutzbedürftig gelten, soll diese rasch und individuell festgestellt werden können. Besonders schutzbedürftigen Opfern sollen dann in Strafverfahren erweiterte Rechte zustehen: Sie sollen beispielsweise eine Vertrauensperson beiziehen oder eine schonende Einvernahme sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen können. Auch im Bereich Anzeigenerstattung soll es für Opfer zu Erleichterungen kommen. So sollen Opfer von Straftaten im Ausland künftig auch in ihrem Heimatland Anzeige erstatten können. Dies war bisher nicht möglich. Zudem sollen Opfer künftig auf Verlangen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, in einer Sprache, die sie verstehen, haben. „Es ist wichtig, dass wir Sprachbarrieren überwinden, denn nur so können wir wirklich allen Menschen den Zugang zum Recht ermöglichen“, so Brandstetter.

Erweiterung der Rechte für Beschuldigte
Die StPO-Novelle sieht zudem eine weitere Stärkung der Beschuldigtenrechte vor. Bereits jetzt müssen Beschuldigte über ihre Rechte in Strafverfahren informiert werden. Eines der wesentlichen ist dabei das Recht auf einen Rechtsbeistand. Verzichtet jedoch ein Beschuldigter auf ein ihm zustehendes Recht, so muss dies künftig schriftlich festgehalten werden. Ein weiterer Aspekt soll die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger umfassen.

 

 

 

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