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Bundesrat will wechselseitige Zustimmungsrechte |
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erstellt am |
Wien (pk) - Der Bundesrat will die wechselseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern reduzieren und
hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt ( 869 d.B.). Konkret geht es den BundesrätInnen
etwa darum, die Zustimmungsrechte der Bundesregierung zu Landesgesetzen, die die Organisation von Behörden
regeln, zu streichen. Gleiches soll für eine Verschiebung der Grenzen politischer Bezirke sowie für Änderungen
in der Organisation des Amts der Landesregierung und für die Bestellung des Landesamtsdirektors gelten. Im
Gegenzug sollen die Länder künftig keine Mitspracherechte mehr bei der Festlegung der Bezirksgerichtssprengel
haben. Außerdem wird eine einheitliche Vorgangsweise bei verbleibenden Einspruchsrechten der Bundesregierung
gegen einzelne Landesgesetze vorgeschlagen. |
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Allgemeine Informationen: |
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