Österreich zählt bei Tierversuchen zu den strengsten Ländern - Kriterienkatalog
einzigartig in Europa - Begutachtungsentwurf nach sachlichen und rechtlichen Kriterien erstellt
Wien (bmwfw) - Zur aktuellen Diskussion rund um den Begutachtungs-Entwurf des Tierversuchs-Kriterienkataloges
hält das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) fest: Die nationale Umsetzung
der EU-Richtlinie durch das Tierversuchsgesetz 2012 (TVG) hat zahlreiche Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes
ermöglicht. So dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn sich Versuche nicht vermeiden
lassen und das in möglichst geringer Anzahl und unter bestmöglichen Bedingungen. Jene Punkte, in denen
Österreich bisher strenger war als die EU-Richtlinie, werden auch in Zukunft beibehalten. Der aktuelle Begutachtungsentwurf
zur Verordnung des Tierversuchs-Kriterienkataloges bringt zusätzliche Objektivität bei der Bewertung
von Tierversuchen und wahrt eine faire Balance zwischen den legitimen Interessen von Tierschutz, Forschung und
Wirtschaft. Österreich ist bisher das einzige EU-Land, das einen rechtlich bindenden Kriterienkatalog auf
gesetzlicher Basis einführen wird und übernimmt hier eine Vorreiterrolle im Sinne des Tierschutzes.
Grundlage für den Verordnungsentwurf ist ein dreijähriges wissenschaftliches Projekt, das im Auftrag
des BMWFW vom Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführt
wurde. In einem umfangreichen Diskussionsprozess mit den relevanten Stakeholdern - unter anderem wurden 13 Workshops
abgehalten - hat sich gezeigt, dass sich nicht alle theoretischen Empfehlungen in dieser Form in der Praxis umsetzen
lassen. Die Vorschläge zur Quantifizierung bzw. Berechnung von Schaden und Nutzen eines Tierversuches haben
die objektiven Anforderungen nicht erfüllt, eine einheitliche Berechnung für alle möglichen Projekte
zu gewährleisten. Die Anzahl der Fragen, die vor der Genehmigung eines Tierversuchs beantwortet werden müssen,
konnte durch inhaltliche Zusammenfassung und Vermeidung von Redundanzen ohne Qualitätsverlust reduziert werden.
Der nun vorliegende Begutachtungsentwurf des Kriterienkataloges verlangt konkrete Angaben mit Begründungen
und mit einer Darstellung der ethischen Erwägungen. Damit erhält die Behörde einen einheitlichen
Leitfaden im Genehmigungsverfahren. Alle zuständigen Behörden können – wie das BMWFW bereits seit
vielen Jahren - zu ihrer Unterstützung ebenfalls Kommissionen einrichten oder Sachverständige heranziehen.
Der Entwurf des Kriterienkataloges wurde am 16. Oktober 2015 im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens veröffentlicht
und zeitgleich an die Tierversuchskommission des Bundes übermittelt. Die Anhörung der Tierversuchskommission
des Bundes erfolgte am 30. Oktober 2015 und somit gesetzeskonform vor der Veröffentlichung des Kriterienkataloges.
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