Paris/Wien (wifo) - Die Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 wird jene Weichenstellung in der internationalen
Klimapolitik vollziehen, die sich anlässlich der gescheiterten Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009
erstmals abzeichnete. Die grundlegende Architektur der neuen Klimapolitik, die die globale Erwärmung bis zum
Ende des Jahrhunderts auf 2 Grad beschränken soll, ist bereits deutlich erkennbar: Grundsätzlich bekennen
sich alle Vertragsstaaten zu einer aktiven Klimaschutzpolitik, die neue Architektur basiert aber auf dem Prinzip
von freiwilligen Klimaschutzzusagen der Länder und ist völkerrechtlich nicht verbindlich.
Die Verhandlungen, wie eine Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 2 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts
erreicht werden soll, werden im Dezember 2015 in Paris weitergeführt, wobei die grundlegende Architektur der
neuen Klimapolitik bereits deutlich zu erkennen ist. Die bisher auf diplomatischer Ebene ausgehandelten und in
ihren Grundsätzen nicht mehr veränderlichen Bestandteile eines Klimaschutzabkommens sehen ein Festhalten
an (unzureichenden) freiwilligen Klimaschutzzusagen vor, die völkerrechtlich nicht verbindlich sind und vermutlich
keiner (ausreichenden) Kontrolle oder gar Sanktionen unterliegen werden. Grundsätzlich vereinbart, aber im
Detail noch nicht ausverhandelt ist die Bereitstellung von 100 Mrd. $ durch die Industrieländer für die
vom Klimawandel am stärksten betroffenen Länder. Ein weiterer Verhandlungspunkt ist die Frage des Technologietransfers
zugunsten der Entwicklungsländer.
Für Frankreich ist nach seinen intensiven diplomatischen Anstrengungen die Realisierung einer Pariser Vereinbarung
mit einem beachtlichen Prestige verbunden. Die Verabschiedung einer solchen Vereinbarung erscheint deshalb sehr
wahrscheinlich. Allerdings ist offen, welche Substanz und Verbindlichkeit ein solcher Vertrag enthalten wird. Der
chinesische Präsident Xi und der Präsident der USA Obama streben eine Pariser Vereinbarung zweifellos
intensiv an. In einem Worst-Case-Szenario könnte jedoch eine Minderheit von Entwicklungsländern ihre
Veto-Macht ausspielen und einen Beschluss verhindern, etwa wenn in Schlüsselfragen keine Übereinstimmung
erzielt wird, insbesondere in Hinblick auf die Bereitstellung von Finanzmitteln sowie zu Fragen des Technologietransfers.
Insgesamt ist somit der Verhandlungsprozess für eine Pariser Vereinbarung zunehmend durch Freiwilligkeit und
völkerrechtliche Unverbindlichkeit der Zusagen für die Emissionssenkung geprägt. Die Umsetzung der
freiwilligen Klimaschutzzusagen könnte in einzelnen Ländern jedoch an innenpolitischen Interessenskonflikten
scheitern. Darüber hinaus fehlen klare Strategien, wie die am Temperaturanstieg gemessenen Ziele der Klimapolitik
langfristig erreicht werden sollen.
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