SVB startet Versandaktion
Wien (svb) - Bäuerinnen und Bauern, die in den Jahren 1955 bis 1960 geboren sind, erhalten in den nächsten
Tagen von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) eine Pensionsvorausberechnung. Diese soll als Orientierungshilfe
dienen, um den Pensionsantritt bestmöglich planen zu können. Mit diesem Schreiben informiert die SVB
all jene Pensionsversicherten, für die sie leistungszuständig ist, wie es sich auswirkt, wenn die Pension
nicht zum frühestmöglichen Termin, sondern erst zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird.
Jede erworbene Versicherungszeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich wirkt sich auf die
künftig zu erwartende Pensionshöhe aus. Diese Tatsache wurde nicht zuletzt mit der Umstellung des Pensionsberechnungssystems
auf ausschließlich das Pensionskonto im Jahr 2014 und dem Versand der Mitteilung über die Kontoerstgutschrift
für die Versicherten erkennbar.
Das Pensionskonto gibt Auskunft über die monatlich zu erwartende Bruttopension zum Regelpensionsalter, das
derzeit bei Frauen beim 60. und bei Männern beim 65. Lebensjahr liegt. Ein Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter,
also beispielsweise bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, führt zu Abschlägen
und somit in weiterer Folge zu einer niedrigeren Pension.
Um den pensionsnahen Geburtsjahrgängen die Planung des Zeitpunktes des Pensionsantritts zu erleichtern, übermittelt
die SVB den betroffenen Bäuerinnen und Bauern – also jenen, die zwischen 1955 und 1960 geboren sind und innerhalb
von zehn Jahren Anspruch auf eine Pension haben – in den nächsten Tagen erstmals eine Pensionsvorausberechnung.
Diese Mitteilung gibt eine Übersicht über die möglichen Zeitpunkte eines Pensionsantritts für
- die Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer inkl. Langzeitversichertenregelung
- die Korridorpension und
- die Alterspension
samt den zu erwartenden Pensionshöhen. Bei dieser Vorausberechnung wird angenommen, dass bis zur Pensionierung
weiter Pensionsversicherungszeiten erworben werden. Hierzu wird die Beitragsgrundlage aus dem Jahr 2014 bis zum
möglichen Pensionsantritt fortgeschrieben. Durch den Vergleich der unterschiedlichen Pensionshöhen ist
für die Versicherten erkennbar, wie sich die Pensionshöhe entwickelt, wenn die Pension nicht zum frühestmöglichen
Zeitpunkt, sondern zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird.
Voraussetzungen für Erhalt einer Pensionsvorausberechnung
Eine Pensionsvorausberechnung erhalten all jene Bäuerinnen und Bauern der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1960,
die die Voraussetzungen für oben genannte Pensionsarten erfüllen. Eine Schwerarbeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension
wird nicht berücksichtigt, weil hier besondere Bestimmungen gelten. Weitere Kriterien für den Erhalt
eines diesbezüglichen Schreibens sind das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit im Jahr 2014 sowie zum Berechnungszeitpunkt
im Jahr 2015 und dass bereits eine endgültige Kontoerstgutschrift ausgestellt wurde. Wenn ein Pensions- oder
Überprüfungsantrag gestellt wurde und dieser noch nicht erledigt ist, ergeht keine Pensionsvorausberechnung.
Die Zusendung der Pensionsvorausberechnung erfolgt vom leistungszuständigen Pensionsversicherungsträger,
für Bäuerinnen und Bauern also von der SVB. Bäuerliche Versicherte, die auch eine andere Erwerbstätigkeit
ausüben und daher z.B. nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz pensionsversichert sind, erhalten die
Pensionsvorausberechnung von der Pensionsversicherungsanstalt.
Bei den ausgewiesenen Beträgen der Pensionsvorausberechnung gilt es zu beachten, dass es sich um unverbindliche
Bruttowerte handelt, Krankenversicherungsbeitrag und eine eventuelle Lohn- bzw. Einkommensteuer sind hier noch
nicht abgezogen. Die Berechnung basiert auf der derzeitigen Rechtslage, auch künftige Änderungen in den
Bewirtschaftungsverhältnissen, Geldwertänderungen oder allfällige ausländische Versicherungszeiten
sind nicht berücksichtigt. Zudem wird im Zuge dieser Vorausberechnung bei niedrigen Pensionshöhen keine
Aussage über einen möglichen Ausgleichszulagenanspruch getroffen.
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