Kräuter: „Einige Fortschritte, aber auch Defizite“
Genf/Wien (va) - Im Rahmen seiner Ausführungen vor dem „Antifolter-Ausschuss“ der Vereinten Nationen
in Genf berichtete Volksanwalt Günther Kräuter am 11.11. über aktuelle Entwicklungen des Menschenrechtsschutzes
in Österreich: „Es gibt eine Reihe von erfreulichen Fortschritten, von der Abschaffung der so genannten Netzbetten
in der Psychiatrie über die gesetzliche Klarstellung des Folterbegriffs bis hin zur Einführung von Meldepflichten
bei mutmaßlichen Polizeiübergriffen an die Volksanwaltschaft.“
Defizite im Menschenrechtsschutz seien allerdings unter anderem nach wie vor bei unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen, fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten in Haftanstalten oder bei unnötiger Verschreibung
von sedierenden Medikamenten an hochbetagte Menschen in Heimen zu beklagen.
Der „Antifolter-Ausschuss“ der UNO befasst sich derzeit mit der Menschenrechtssitutation in Österreich. Im
Zuge dieser Überprüfung kommt in Genf neben Regierungsvertreterinnen und -vertretern, NGOs auch die Volksanwaltschaft
als „Nationale Menschenrechtsinstitution“ zu Wort.
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