LR Benger: Neue KWF-Tourismusförderung ist best practice Beispiel - Nur mehr ein Antrag
für Bundes- und KWF-Förderung – Stakeholder-Prozess für neue Förderungen erfolgreich
Klagenfurt (lpd) - „Selbst für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ist unser
Tourismus-Förderprogramm im KWF ein best practice Beispiel in ganz Österreich. Wir haben ein Programm,
das Mut zur Investition macht und Qualität forciert“, betonte Tourismuslandesrat Christian Benger am 10.09.
anlässlich der Präsentation der neuen Förderrichtlinien mit dem KWF und der Wirtschaftskammer.
Kärnten habe laut Benger das beste Investitionsprogramm für den Tourismus in ganz Österreich. Die
Ziele sind klar: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Ausbau von Betrieben bezogen auf ihre Größe,
Angebotsverbesserungen in Hinblick auf die Tourismusstrategie oder mehr Auslastungstage. „Jeder Investition liegt
die Sicherung der Arbeitsplätze zu Grunde“, betonte Benger.
Das neue Förderprogramm berücksichtigt Jungunternehmer ab Investitionskosten von 20.000 Euro, wie auch
Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionskosten ab 10.000 Euro bis hin zu Groß-Investitionen ab 700.000
Euro.
„Gerade im Tourismus beginnt der Erfolg beim Produkt und jeder einzelne unserer Betriebe ist ein Produkt. Und im
Wettbewerb entscheidet die Qualität“, so Benger. Entstanden ist das Tourismus-Förderprogramm im Rahmen
eines Stakeholderprozesses in einer Arbeitsgruppe mit der ÖHT, mit Kärntner Touristikern und mit dem
KWF. „Entscheidend war, alle an einen Tisch zu bringen: Praktiker und Förderstelle. Das Ergebnis lässt
sich zeigen“, ist Benger überzeugt.
Vor allem die Abwicklungserleichterung sei völlig neu in der Wirtschaftsförderung und ein Beispiel für
ganz Österreich. So muss nur mehr ein Förderantrag für ein Tourismusprojekt oder eine Investition
bei der ÖHT eingereicht werden. „Keine Doppelgleisigkeiten und keine unnötige Zettelwirtschaft für
den Unternehmer mehr. Für die KWF-Förderung ist nur noch ein Beiblatt notwendig“, teilte Benger mit.
Durch die Synergien mit der ÖHT und der Ausrichtung der Förderprogramme ist eine Ausschöpfung von
kofinanzierten Mitteln sichergestellt, was bisher nicht selbstverständlich war.
Ein großes Thema während der Erstellung der Förderprogramme war die Kreditwürdigkeit der Unternehmen
bzw. die Bereitschaft der Banken, Kredite zu gewähren. Gerade die Gastronomie könne laut Benger hier
ein Klagelied singen. Im neuen Förderprogramm sind daher enthalten: Haftungsübernahmen, Fixzins-Kredite,
kapitalkostenfreie Kredite, in dem der Zinsendienst übernommen wird wie auch sämtliche Nebenkosten oder
Haftungsprovisionen. Kredite und Zuschüsse gibt es auch für Ersatzinvestitionen, also Investitionen,
die keine baulichen Veränderungen sondern nur kosmetische, qualitative, Maßnahmen bringen.
Erstmalig wurde für die Erstellung der gesamten elf Förderprogramme des KWF auf Initiative des Wirtschaftslandesrates
ein umfangreicher Stakeholderprozess gestartet. Über 80 Unternehmer aller Branchen und Vertreter von Interessensgemeinschaften
sowie von Landesgesellschaften haben von April bis August am neuen Förderportfolio gearbeitet. „Damit unterliegt
diesem neuen KWF-Programm ein breiter Konsens und die Richtlinien wurde auf die Unternehmerbedürfnisse abgestimmt“,
so Benger.
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