Bürgernah, rasch, effizient und den regionalen Bedürfnissen
Rechnung tragend
Bregenz (vlk) - Derzeit erfüllt das Land viele Aufgaben, die der Erhaltung der Unterrichtsqualität
dienen – dafür wäre der Bund zuständig. Dies den Ländern vorzuhalten ist unseriös, sagt
Landesrätin Bernadette Mennel. Bisher erfolgt die Schulverwaltung in den Ländern zum Teil durch den Landesschulrat
des Bundes und zum Teil durch die Landesregierung. "Dies ist ineffizient und gehört – unstrittig – reformiert",
so LR Mennel.
Die vom Grünen Bildungssprecher vorgeschlagene Übertragung aller Aufgaben an den Bund ist jedoch der
falsche Weg. Die unter Bezug auf Berechnungen des Bildungsministeriums auftretenden Kosten, die die Verwaltung
durch die Länder mehr kosten solle, sind in keiner Weise nachvollziehbar.
Das Bildungsministerium nennt Mehrkosten in Höhe von 172,8 Millionen Euro (und nicht wie von Walser behauptet
470 Mio. Euro). Diese angeblichen Mehrkosten wären jedoch, so LR Mennel, im Wesentlichen nicht das Ergebnis
einer Änderung der Vollzugszuständigkeit in den Angelegenheiten der Lehrerverwaltung: So kann etwa die
derzeit stattfindende Überschreitung des Stellenplans im Pflichtschulbereich nicht der Landesschulverwaltung
angelastet werden, sondern liegt im Bedarf der Schulen begründet.
So stellt zB die Vorarlberger Landesregierung seit dem Schuljahr 2013/14 den Schulen über den Stellenplan
hinaus und damit auf Kosten des Landes zusätzliche Stunden für Unterricht und für administrative
Unterstützung in den Schulen zur Verfügung. Allein für das Volksschulpaket und die administrativen
Unterstützungsmaßnahmen werden rund 3,4 Mio Euro pro Schuljahr aus dem Landesbudget zur Verfügung
gestellt.
Für eine gute Schule ist es wesentlich, den Planstellenbedarf entsprechend dem faktischen Bedarf in der Schule
festzulegen. Der Bund hat dies in den letzten Jahren verabsäumt. So lässt beispielsweise die vom Bund
bereits im November 2013 angekündigte stufenweise Einstellung von Unterstützungspersonal (insbesondere
zur Abdeckung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs oder zur Erhaltung von Kleinschulen) im Ausmaß
von rund 2.000 Personen in den nächsten fünf Jahren weiterhin auf sich warten.
Eine Verlagerung der Vollzugszuständigkeit an den Bund ist mit Sicherheit nicht geeignet, diesen Missständen
entgegen zu wirken. Soweit daher jene Länder, die die Lehrerverwaltung nicht an den Bund übertragen haben
(das sind – anders als in der Presseaussendung Walsers ausgeführt – die Länder Kärnten, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg) einen höheren finanziellen Aufwand pro Schüler haben, kommt dieser unmittelbar
den Schülern zugute. Auch ein weiteres Kostenargument des Bundes, nämlich das der höheren Pensionskosten
der Landeslehrer, kann nicht in Abhängigkeit von der Zuständigkeit in der Schulverwaltung gesehen werden
und ist daher falsch: die Pensionierungen hängen schon derzeit von den Rechtsvorschriften des Bundes ab und
nicht davon, ob sie vom Bund oder vom Land vollzogen werden.
Vorteile
Eine Konzentration der Schulverwaltung bei einer Landesbehörde hätte – so LR Mennel – eine Vielzahl
von Vorteilen: so wie das Amt der Landesregierung schon bisher Aufgaben der Landesvollziehung und der mittelbaren
Bundesvollziehung (zB des Gewerbe- oder des Wasserrechts) zur Zufriedenheit der Bürger wahrnimmt, so könnte
auch eine Schulbehörde des Landes in einem die Schulverwaltung des Landes und des Bundes wahrnehmen: bürgernah,
rasch, effizient und den regionalen Bedürfnissen Rechnung tragend. Die Konzentration der Schulverwaltung bei
einer Landesbehörde wären auch mit einer Einsparung von Kosten verbunden.
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