Bildungsreform: Bildungsdirektion in den
 Ländern hat viele Vorteile

 

erstellt am
10. 11. 15
11:00 MEZ

Bürgernah, rasch, effizient und den regionalen Bedürfnissen Rechnung tragend
Bregenz (vlk) - Derzeit erfüllt das Land viele Aufgaben, die der Erhaltung der Unterrichtsqualität dienen – dafür wäre der Bund zuständig. Dies den Ländern vorzuhalten ist unseriös, sagt Landesrätin Bernadette Mennel. Bisher erfolgt die Schulverwaltung in den Ländern zum Teil durch den Landesschulrat des Bundes und zum Teil durch die Landesregierung. "Dies ist ineffizient und gehört – unstrittig – reformiert", so LR Mennel.

Die vom Grünen Bildungssprecher vorgeschlagene Übertragung aller Aufgaben an den Bund ist jedoch der falsche Weg. Die unter Bezug auf Berechnungen des Bildungsministeriums auftretenden Kosten, die die Verwaltung durch die Länder mehr kosten solle, sind in keiner Weise nachvollziehbar.

Das Bildungsministerium nennt Mehrkosten in Höhe von 172,8 Millionen Euro (und nicht wie von Walser behauptet 470 Mio. Euro). Diese angeblichen Mehrkosten wären jedoch, so LR Mennel, im Wesentlichen nicht das Ergebnis einer Änderung der Vollzugszuständigkeit in den Angelegenheiten der Lehrerverwaltung: So kann etwa die derzeit stattfindende Überschreitung des Stellenplans im Pflichtschulbereich nicht der Landesschulverwaltung angelastet werden, sondern liegt im Bedarf der Schulen begründet.

So stellt zB die Vorarlberger Landesregierung seit dem Schuljahr 2013/14 den Schulen über den Stellenplan hinaus und damit auf Kosten des Landes zusätzliche Stunden für Unterricht und für administrative Unterstützung in den Schulen zur Verfügung. Allein für das Volksschulpaket und die administrativen Unterstützungsmaßnahmen werden rund 3,4 Mio Euro pro Schuljahr aus dem Landesbudget zur Verfügung gestellt.

Für eine gute Schule ist es wesentlich, den Planstellenbedarf entsprechend dem faktischen Bedarf in der Schule festzulegen. Der Bund hat dies in den letzten Jahren verabsäumt. So lässt beispielsweise die vom Bund bereits im November 2013 angekündigte stufenweise Einstellung von Unterstützungspersonal (insbesondere zur Abdeckung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs oder zur Erhaltung von Kleinschulen) im Ausmaß von rund 2.000 Personen in den nächsten fünf Jahren weiterhin auf sich warten.

Eine Verlagerung der Vollzugszuständigkeit an den Bund ist mit Sicherheit nicht geeignet, diesen Missständen entgegen zu wirken. Soweit daher jene Länder, die die Lehrerverwaltung nicht an den Bund übertragen haben (das sind – anders als in der Presseaussendung Walsers ausgeführt – die Länder Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) einen höheren finanziellen Aufwand pro Schüler haben, kommt dieser unmittelbar den Schülern zugute. Auch ein weiteres Kostenargument des Bundes, nämlich das der höheren Pensionskosten der Landeslehrer, kann nicht in Abhängigkeit von der Zuständigkeit in der Schulverwaltung gesehen werden und ist daher falsch: die Pensionierungen hängen schon derzeit von den Rechtsvorschriften des Bundes ab und nicht davon, ob sie vom Bund oder vom Land vollzogen werden.

Vorteile
Eine Konzentration der Schulverwaltung bei einer Landesbehörde hätte – so LR Mennel – eine Vielzahl von Vorteilen: so wie das Amt der Landesregierung schon bisher Aufgaben der Landesvollziehung und der mittelbaren Bundesvollziehung (zB des Gewerbe- oder des Wasserrechts) zur Zufriedenheit der Bürger wahrnimmt, so könnte auch eine Schulbehörde des Landes in einem die Schulverwaltung des Landes und des Bundes wahrnehmen: bürgernah, rasch, effizient und den regionalen Bedürfnissen Rechnung tragend. Die Konzentration der Schulverwaltung bei einer Landesbehörde wären auch mit einer Einsparung von Kosten verbunden.

 

 

 

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