Österreichische ExpertInnen-Einrichtung und kroatische Partner verbessern Naturverträglichkeitsprüfung
Zagreb/Wien (umweltbundesamt) - Das Umweltbundesamt und die kroatische Umweltagentur arbeiten seit Juni
2015 intensiv an der Umsetzung der Naturverträglichkeitsprüfung gemäß europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH-Richtlinie) in Kroatien. Beim offiziellen Abschluss dieser Zusammenarbeit am 24.11. in Zagreb präsentieren
hochrangige VertreterInnen der beiden Partnerinstitutionen die Ergebnisse der vergangenen sechs Monate. “Die erfolgreiche
Zusammenarbeit zwischen Umweltbundesamt und kroatischen Behörden trug schon in den letzten Jahren entscheidend
dazu bei, den Umweltschutz in unserem Partnerland zu verbessern”, erklärt Georg Rebernig, Geschäftsführer
im Umweltbundesamt. “Mit dem aktuellen Projekt bereitet sich Kroatien auf eine der zentralen Herausforderungen
der Zukunft vor, dem Schutz der biologischen Vielfalt.”
Die FFH-Richtlinie zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten von
europäischem Interesse sicherzustellen. Pläne oder Projekte, die Natura 2000-Gebiete schädigen könnten,
müssen auf ihre Auswirkungen auf diese Gebiete überprüft werden. Im abgeschlossenen Projekt wurde
gemeinsam mit den kroatischen BehördenvertreterInnen ein Leitfaden zur Umsetzung der Naturverträglichkeitsprüfung
der FFH-Richtlinie erarbeitet. Anhand von drei Projekttypen wurde ein Überblick über Maßnahmen
erstellt, die helfen können, negative Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete zu vermeiden. In Trainings und
Workshops vermittelten ExpertInnen aus Österreich, Deutschland und Tschechien den kroatischen Naturschutzbehörden
den europäischen Stand der Technik bei der Naturverträglichkeitsprüfung.
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