Beschluss des Finanzüberwachungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Der Finanzüberwachungsausschuss des Salzburger Landtags befasste sich am 18.11. mit
dem Bericht des Landesrechnungshofes zur Kunstförderung 2012 bis 2014. Der Bericht, der auf der Landes-Website
abzurufen ist, wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das Land gab im Jahr 2014 rund 15,5 Millionen Euro für Kunstförderungen aus. Davon entfielen auf Landestheater,
Mozarteumorchester und Keltenmuseum etwa 9,8 Millionen Euro. Der Rest in der Höhe von 5,7 Millionen Euro ging
an andere Kunstschaffende, darunter das Schauspielhaus, die Szene Salzburg, die ARGEkultur, das Toihaus und das
Rockhouse. Die vom Landesrechnungshof geprüften Ermessensförderungen wurden ordnungsgemäß
abgewickelt. Die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder wird durch eine eigene Sachbearbeiterin
geprüft, was ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Das Interne Kontrollsystem deckt das Risiko
der Ermessensförderungen angemessen ab, heißt es im Bericht des Rechnungshofes (vgl. dazu auch die Landeskorrespondenz
vom 9. September 2015 "Landesrechnungshof prüfte Kunstförderung").
Zweite Präsidentin LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) kündigte in der Debatte eine detaillierte
Anfrage an Kulturreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn zum Thema mittelfristige Fördervereinbarungen
für Kultureinrichtungen an. Kulturreferent Schellhorn hatte dazu ausgeführt, dass bereits vergangenes
Jahr wieder damit begonnen worden sei, mit den Kultureinrichtungen Fördervereinbarungen abzuschließen.
30 Einrichtungen hätten einen derartigen Fördervertrag. Es gebe diesbezüglich eine ständige
Abstimmung zwischen Stadt und Land. Außerdem seien bereits im Jahr 2015, das im Prüfbericht noch nicht
berücksichtigt ist, Kultureinrichtungen außerhalb der Stadt Salzburg verstärkt gefördert worden.
|