Am 16. September 2015 wurden in Österreich Grenzkontrollen eingeführt. Die Maßnahme
wurde bis 15. Februar 2016 verlängert.
Wien (bmi) - Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms haben in Österreich am 16. September 2015,
7 Uhr, temporäre Grenzkontrollen begonnen. Die Maßnahme wurde von der Bundesministerin für Inneres
bis 15. Februar 2016 verlängert. Die Verordnung trat am 13. November 2015 in Kraft.
Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen erlaubt in Notfällen, systematische Kontrollen "für die vorhersehbare Dauer
der schwerwiegenden Bedrohung" – und, falls diese plötzlich kommt, auch ohne vorherige Information der
EU-Kommission.
Die 26 Schengenländer, darunter 22 EU-Länder sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und
Liechtenstein, dürfen für 30 Tage ihre Binnengrenzen schließen, sofern die EU-Kommission rechtzeitig
informiert wird. Diese 30-Tage-Erlaubnis kann mehrmals auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
2013 beschlossen die Staaten des Schengenraums, die Grenzen für bis zu zwei Jahre kontrollieren zu können,
wenn sie die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.
Reisedokument mitführen
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt, unabhängig von temporär durchgeführten
Grenzkontrollen. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten ins Ausland. Als Reisedokument
gilt der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist
kein Reisedokument. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
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