Burgenländischer Monitoringausschuss konstituiert

 

erstellt am
17. 11. 15
11:00 MEZ

Ausschuss soll Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung überwachen
Eisenstadt (blms) - Am 16.11. fand die Konstituierung eines unabhängigen Monitoringausschusses zur Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung statt. Grundlage ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die die Staaten verpflichtet, entsprechende Strukturen zu schaffen. Soziallandesrat Mag. Norbert Darabos und der Ausschussvorsitzende, Patientenanwalt Dr. Josef Weiss, überreichten die Bestellungsdekrete im Rahmen eines Festaktes im Landhaus in Eisenstadt. Als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder wurden VertreterInnen der burgenländischen Behindertenorganisationen, von SOS Mitmensch sowie Experten aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre an der FH Burgenland bestellt.

Behinderung sei nach wie vor ein Tabuthema in unserer Gesellschaft, stellte Darabos fest. „Sie nachhaltig zu enttabuisieren, erfordert viel Kommunikation und ständiges Handeln. Der richtige Umgang mit diesem wichtigen Thema stellt eine Visitenkarte unserer Gesellschaft dar. Denn Integration und Inklusion ist nicht nur ein Recht, es ist auch eine Frage des Menschenbildes“. Die Bilder, die sich die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen mache, seien die größte Barriere auf diesem Weg. „Mit einem Handicap umgehen zu lernen ist für Menschen ohne sogenannte Behinderung meist schwieriger als für Betroffene selbst. Deshalb gilt es vor allem, die Barrieren in den Köpfen der Menschen abzubauen“, so Darabos.

Dem Monitoringausschuss gehören VertreterInnen des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes (KOBV), der Österreichischen zukunftsorientierten Interessensvertretung (ÖZIV), von Rettet das Kind sowie von pro mente Burgenland an. Die seit Jahrzehnten im Burgenland tätigen Organisationen vertreten Betroffene aller Generationen; eines ihrer Ziele ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens. Im Ausschuss vertreten sind weiters die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch sowie Experten der Fachhochschule Burgenland, die wissenschaftliche Grundlagenarbeit leisten und die Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und evaluieren.

Vorsitzender ist der Patientenanwalt des Burgenlandes, Dr. Josef Weiss, zur Koordinatorin wurde Dr. Gerlinde Stern-Pauer bestimmt. Die Mitglieder des Monitoringausschusses wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 19. Mai 2015 für fünf Jahre bestellt und erhielten nun ihre Dekrete. Sie beraten die Landesregierung in allen Menschen mit Behinderung betreffenden Angelegenheiten, arbeiten weisungsfrei, unbesoldet und ehrenamtlich und haben dem Landtag über ihre Tätigkeit zu berichten.

Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet, neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen, eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.

 

 

 

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