Bis 2019 werden um vier Milliarden weniger ausgegeben als prognostiziert
Wien (bmask) - Laut dem Entwurf des Mittelfristgutachtens der Pensionskommission werden die Zuschüsse
des Bundes zu den Pensionen bis 2019 spürbar geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert, sagte
Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 27.11. zum Mittelfristgutachten der Pensionskommission. Das sei eine direkte
Folge der Reformen der vergangenen Jahre, unterstrich Hundstorfer. So werden 2019 nicht wie im Gutachten des vergangenen
Jahres 13,55 Milliarden Euro an Bundesmittel aufgewendet werden, sondern 12,54 Milliarden. Insgesamt werden im
Vergleich zum letzten Mittelfristgutachten der Pensionskommission vom vergangenen Jahr im vorliegenden Entwurf
bis einschließlich 2019 rund vier Milliarden Euro weniger in das Pensionssystem zugeschossen. Im Vergleich
zum aktuellen Bundesfinanzrahmen sind es rund drei Milliarden Euro weniger. "Die Pensionsquote, d.h. die Zahl
der Pensionisten pro 1.000 Erwerbstätigen, sinkt. 2014 waren es noch 617 Pensionisten/1.000 Erwerbstätigen,
2015 sind es 610, ab 2017 werden es 609 sein, und damit wird wieder der Wert von 2008 erreicht", erläuterte
der Sozialminister.
Der Anteil der Bundesmittel am BIP beträgt gemäß dem aktuellen Gutachtens heuer 3,07 Prozent. Durch
die günstige Entwicklung steigt auch der Anteil der Bundesmittel am BIP bis 2019 weniger: Im letztjährigen
Gutachten ergibt sich für 2019 ein BIP-Anteil von 3,59 Prozent. Das aktuelle Gutachten errechnet 3,28 Prozent,
das ist also ein geringer Anstieg von 0,21 % des BIP. "Wir können daher keineswegs von einer Explosion
der Kosten sprechen", unterstrich Hundstorfer. Entscheidend sei immer, wie hoch ist der Anteil der Pensionskosten
am BIP und da ist die Entwicklung moderat, so der Minister.
Als Gründe für diese positiven Entwicklungen nannte Hundstorfer die schwächeren Pensionsanpassungen
aufgrund niedrigerer Inflationsaussichten und die Wirkung der Pensionsreformen der letzten Jahre: "Wir haben
die Langzeitversichertenregelung verschärft mit der Erhöhung des Antrittsalter auf 62 Jahr und mit einem
höheren Abschlag auf 4,2 Prozent. Auch die Abschläge bei der Korridorpension wurden von 4,2 auf 5,1 Prozent
erhöht sowie die nötigen Versicherungsmonate von 450 schrittweise auf 480 angehoben. Pensionierungen
wegen langer Versicherungsdauer sind ausgelaufen. Die Invaliditätspension wurde neu gestaltet; darunter fällt
die Neuregelung der Invaliditätspension für all jene, die am 1.1.2014 jünger als 50 Jahre alt waren
sowie die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für den Tätigkeitsschutz auf 60 Jahre", sagte der
Minister abschließend.
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