Nationalrat debattiert außerdem über "Nachtragsbudget" für Sicherheit,
Flüchtlingshilfe und Schulen
Wien (pk) - Nach der Generaldebatte zum Budget 2016 wandte sich der Nationalrat
in seiner Sitzung vom 24.11. den einzelnen Budgetkapiteln des Bundesvoranschlags 2016 zu. Den Anfang machten die
Mittel, die laut Bundesfinanzgesetz 2016 für die Tätigkeit der Obersten Organe der Republik und für
das Bundeskanzleramt vorgesehen sind. Zu den Obersten Organen der Republik zählen die Präsidentschaftskanzlei,
die Bundesgesetzgebung (Parlament), der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), die Volksanwaltschaft
(VA) und der Rechnungshof (RH). Die Meinungen darüber, inwieweit die budgetäre Ausstattung für ihre
vielfältigen Aufgaben ausreicht, waren geteilt. Während die Opposition vor allem eine zu geringe Ausstattung
des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft sah, meinten die Regierungsparteien, dass die Mittel, nicht zuletzt
aufgrund der effektiven Arbeit dieser Kontrollorgane des Parlaments, für diesmal gerade noch ausreichend seien.
Mit dem Bundesvoranschlag zusammen wird auch eine Budgetnovelle für das Jahr 2015 verhandelt. Dieses "Nachtragsbudget"
ist aufgrund der Entwicklungen, die sich seit der Erstellung bzw. Verlautbarung der Budgetgesetze im Vorjahr ergeben
haben, notwendig geworden. Vor allem die Sicherheitsoffensive, die Flüchtlingshilfe und die Offensivmaßnahmen
im Bereich der Schulen erfordern Änderungen der Bundesfinanzrahmengesetze 2015 bzw. 2016 und zusätzlicher
Überschreitungsermächtigungen im Bundesfinanzgesetz 2015.
Rechnungshof löst Rücklagen auf
FPÖ-Mandatar Harald Stefan (F) erinnerte daran, dass aufgrund von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren
sowohl der Verwaltungs- als auch der Verfassungsgerichtshof neue Aufgaben, wie etwa die Möglichkeit der Individualbeschwerde
zur Normenkontrolle, erhalten haben. Da ein zusätzlicher Arbeitsaufwand durch die starke Zunahme an Asylverfahren
entstehe, sollten die Mittel im Bereich der Obersten Organe umgeschichtet werden, um eine ausreichende personelle
Ausstattung sicherzustellen, schlug Stefan vor. Sein Fraktionskollege Wolfgang Zanger setzte sich wiederum für
eine bessere Ausstattung des Rechnungshofs ein, der unermüdlich aufzeige, wie man in der Republik sparsamer,
effizienter und wirksamer arbeiten könne. Einen Entschließungsantrag dazu brachte seine Fraktionskollegin
Carmen Schimanek ein. Sie meinte auch, die Auflösung von Rücklagen des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft
stelle keine vorausschauende Budgetpolitik dar.
Auch die Grünen üben massive Kritik an der ihrer Ansicht nach unzureichenden Budgetierung des Rechnungshofs.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich etwa sehr enttäuscht darüber, dass diese Institution, die
wichtige parlamentarische Kontrollfunktionen wahrnimmt, bereits seit vier Jahren gezwungen sei, die eigenen Rücklagen
aufzulösen. Präsident Moser habe schon oft davor gewarnt, dass sein Haus dadurch bis zu zehn Prüfungen
pro Jahr weniger durchführen könne. Diese Vorgangsweise sei absolut unverständlich, zumal durch
die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden könnten.
Mehr Mittel für den Verfassungsgerichtshof und für den Rechnungshof forderte seitens der NEOS Nikolaus
Scherak. Er gab zu bedenken, dass die Verlängerung der Verfahrensdauer in Asylsachen um nur einen Tag bei
der derzeitigen Anzahl an Fällen täglich Mehrkosten in der Höhe von etwa 28.000 € an Mehrkosten
verursachen würde. In einem Entschließungsantrag forderte seine Fraktion daher den Finanzminister auf,
den VfGH mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Scherak gab zu meinte, es handle sich um eine vergleichsweise
geringe Summe, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger habe den zusätzlichen Finanzbedarf mit 700.000 € beziffert.
NEOS-Vertreterin Claudia Angela Gamon unterstrich mit einem Entschließungsantrag die Sorge der NEOS, dass
der Rechnungshof spätestens im Jahr 2017 nach Verbrauch der Rücklagen seine Prüftätigkeit massiv
einschränken müsse.
Auch Martina Schenk (T) bedauerte, dass abermals verabsäumt worden sei, das Budget des Rechnungshofs nachhaltig
zu sanieren. Gerade bei einem Kontrollorgan zu sparen, das mehr Mittel einbringt als es kostet, sei absolut nicht
nachvollziehbar. Außerdem werde der Rechnungshof noch dafür bestraft, dass er sparsam gewirtschaftet
und Rücklagen gebildet hat und diese auflösen müsse, um den Betrieb aufrechterhalten zu können.
Sowohl Rechnungshof als auch Volksanwaltschaft seien wichtige Hilfsorgane des Parlaments, betonte Werner Amon (V).
Seiner Meinung nach ist das vorliegende Budget und setzt die richtigen Impulse. Peter Wittmann (S) und Johannes
Jarolim räumten ein, dass der VfGH eventuell künftig besser ausgestattet werden müsse, wenn die
Anzahl der Fälle stark ansteigen sollte. Beim Verwaltungsgerichtshof werde man seiner Meinung nach das Auslangen
finden, zumal 42 neue Planstellen zur Abwicklung der Asylverfahren geschaffen wurden. Im Sinne der Transparenz
sei es positiv zu bewerten, dass für die Sanierung des Parlamentsgebäudes ein eigener Budgetansatz geschaffen
wurde, wobei für 2016 ein Betrag in der Höhe 32 Mio. € veranschlagt wurde.
Elmar Mayer (S) konzedierte, dass der Sparzwang auch vor dem Rechnungshof nicht Halt mache. Trotz der knappen Mittel
leiste er gute Arbeit. Diese Sicht vertraten auch Hermann Gahr (V) und Johann Singer (V). Das Budget reiche auch
deshalb aus, weil der Rechnungshof ein Vorbild an Sparsamkeit sei und weil Rücklagen aufgelöst werden
können. Sicher werde man in weiteren Budget diskutieren müssen, wie man die Aufgaben weiter abdecken
könne, meinte Gahr.
Johann Hechtl (S) und Norbert Sieber (V) unterstrichen, dass die Volksanwaltschaft durch Auflösung von Rücklagen
ausreichend für ihre Aufgaben ausgestattet werden konnte. Sieber meinte aber, es werde notwendig sein, zu
überlegen, wie die Volksanwaltschaft die durch die Flüchtlingswelle steigende Aufgabenlast bewältigt
werden kann.
Der Bund sei auch ein wichtiger Arbeitgeber, hob Angela Lueger (S) hervor, per Stichtag 1.9.2015 waren allein 1.540
Lehrlinge in Beschäftigung. Ihr Fraktionskollege Otto Pendl nahm die Gelegenheit generell zum Anlass, um den
MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst ausdrücklich zu danken.
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RH-Präsident Moser: Rechnungshof hilft sparen und spart bei sich selbst
Mit 32,9 Mio. € sieht der Budgetentwurf 2016 für den Rechnungshof (Untergliederung 6) um knapp 0,5 Mio. €
mehr Auszahlungen vor als im Budget für 2015. Rechnungshofpräsident Josef Moser unterstrich, dass der
Rechnungshof seine Aufgabe beim Einsatz der öffentlichen Mittel stets bestmöglich wahrgenommen habe.
Er habe eine Struktur- und Organisationsreform durchgeführt und damit trotz Budgetrestriktionen den Output
erhöhen können. Das reale operative Budget habe sich allerdings in den letzten Jahren verringert, während
nicht steuerbare Fixkosten steigen. Um diese Lücke zu schließen, muss nun eine Rücklage aufgelöst
werden, die bis 2017 reichen wird.
Parlament erhält Mittel für Sanierung
Das Parlament wird im kommenden Jahr deutlich mehr Budgetmittel zur Verfügung haben als 2015. Konkret steigen
die Ausgaben von 165,56 im Bundesvoranschlag 2015 auf 196,15 Mio. € an. Grund dafür sind anfallende Kosten
für die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Insgesamt wurden für Planung, Umbau und Übersiedlung
im Budgetentwurf 2016 32,64 Mio. € budgetiert. Die Aufwendungen für die Parlamentsverwaltung sind dagegen
rückläufig, unter anderem wird bei den Werkleistungen gespart.
Wolfgang Gerstl (V) will die direkte Demokratie weiter stärken und schlägt die Einrichtung einer Crowd-Sourcing-Plattform
vor, wo sich BürgerInnen bereits am Beginn eines Gesetzwerdungsprozesses einbringen können, sowie die
Schaffung einer Online-Teilnahmemöglichkeit im Rahmen von Begutachtungsverfahren. Dieter Brosz (G) sah Nachbesserungsbedarf
beim Parlamentsbudget, da nicht nur die Aufgaben zugenommen haben, sondern auch für diverse Vorschläge
(z.B. mehr Unterstützung für die Abgeordneten) keine Reserven vorhanden sind.
Lob von allen Seiten für die Volksanwaltschaft
Der Budgetvorschlag 2016 sieht für die Volksanwaltschaft (VA) Ausgaben in der Höhe von 10,56 Mio. € vor.
Verglichen mit 2015 (10,48 Mio. €) erhöhen sich damit die verfügbaren Mittel der Kontrollinstanz um weniger
als 1%, wobei etwas mehr als die Hälfte davon für Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der nachprüfenden
Verwaltungskontrolle und der präventiven Menschenrechtskontrolle anfallen.
Wolfgang Zinggl (G) sah es als eklatanten Mangel, dass seit den 1990er Jahren von der Volksanwaltschaft keine ausgegliederten
Organisationen geprüft werden können. Dabei würde diese Kontrolle nach Auskunft der VA keine zusätzlichen
Budgetmittel erfordern, daher falle das Kostenargument gegen diese Erweiterung der Transparenz weg. Die VA sollte
zudem aus dem Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden, fordert FPÖ-Mandatarin Carmen Schimanek, da
sie sonst überlastet würde. Martina Schenk (T) beklagte, dass die von der VA aufgezeigten Missstände,
wie z.B. im Bereich der Sachwalterschaft, nur sehr schleppend angegangen werden.
Gertrude Aubauer (V) lobte die Arbeit der Volksanwaltschaft, die nicht zuletzt Benachteiligungen von älteren
Menschen aufzeige. Auch der präventive Schutz der Menschenrechte sei eine wichtige Aufgabe, der von ihr vorbildlich
wahrgenommen wird. Das Thema Menschenrechte nahm ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter die Debatte zum Anlass, um auf
ein aktuelles Interview mit Murat Basar (Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinde in Linz) einzugehen. Dessen
Position gegenüber Frauen sei nicht bloß verwerflich, sondern rechtswidrig, da in Österreich Männer
und Frauen laut Verfassung gleichberechtigt sind, unterstrich Fekter. Die Würde der Frauen und Mädchen
in Österreich seien weder verhandelbar noch relativierbar, auch nicht durch den Koran. "Nur wenn unser
Verfassungsbogen, unsere Leitkultur auch von den Muslimen akzeptiert wird, ist ein friedliches Zusammenleben in
Österreich möglich", so Fekter.
Petra Bayr (S) merkte an, mit der Kontrolle aller Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden, erfülle
die Volksanwaltschaft auch eine wichtige präventive Aufgabe für die Einhaltung der Menschenrechte. Volksanwaltschaft
und Rechnungshof würden zugleich über ihre internationalen Dachorganisationen eine wichtige entwicklungspolitische
Rolle spielen. Johannes Jarolim (S) ergänzte, die Volksanwaltschaft greife wichtige Themen auf, etwa im Bereich
des Tierschutzes und Auswüchsen der Jagd. Hier müssten Lösungen gefunden werden, etwa in Form des
höheren Schadenersatzes für den Abschuss geschützter Tiere, forderte er.
Volksanwalt Peter Fichtenbauer merkte als Vorsitzender Volksanwaltschaft an, dass dieses Hilfsorgan des Parlaments
die ihm gestellte Aufgaben sehr effizient erfülle. Die durchschnittliche Erledigungsdauer einer Beschwerde
liege bei sechs Wochen. Zum Informationsfreiheitsgesetz gab er zu bedenken, dass die VA die auf sie zukommenden
neuen Vorgaben nicht bewältigen können werde. Fichtenbauer appellierte daher an den Nationalrat, den
Gesetzesvorschlag in diesem Punkt nochmals zu überdenken. Eine Prüflücke besteht seiner Ansicht
nach bei ausgegliederten Organisationen, auch hier sollte man gewisse Änderungen überlegen.
Volksanwalt Günter Kräuter teilte den Abgeordneten mit, dass das in Wien ansässige Dachorganisation
International Ombudsman Institute (IOI) zunehmend an Bedeutung gewinne, etwa durch den Aufbau von Ombudsstellen
in Staaten, die noch Nachholbedarf haben. Die aktuellen Fluchtbewegungen habe auch Auswirkungen auf die Arbeit
der VA. Nicht zuletzt gehe es hier um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und den Schutz besonders gefährdeter
Gruppen.
Volksanwältin Gertrude Brinek hob hervor, dass die Menschenrechte und Barrierefreiheit aktuelle Schwerpunkte
der VA darstellen. Auch sei es ein Ziel, dass sich künftig auch junge Menschen und Frauen, also Gruppen, die
bisher unterrepräsentiert sind, an die VA wenden. Brinek unterstrich weiters die Notwendigkeit, bei der Neuregelung
der Sachwalterschaft sicherzustellen, dass nur das Minimum an absolut notwendigen Eingriffen in die persönliche
Autonomie erfolgt.
Bundeskanzleramt: Minderheiten- und Presseförderung, Datenschutz
Die Auszahlungen (Aufwendungen) des Bundeskanzleramts werden im Bundesvoranschlagsentwurf 2016 mit 401,7 Mio. €
(406,5 Mio. €)beziffert. Dies entspricht einer Erhöhung um 1,0% (1,2%) gegenüber dem Vorjahr, die aus
der Aufstockung des Budgets des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2015
und aus dem Vorfinanzierungsbedarf für die Umsetzung des Kontenregisters resultiert.
ÖVP-Mandatar Nikolaus Berlakovich kam vor allem auf die Rechte der Volksgruppen in Österreich zu sprechen.
Auch wenn vieles in den letzten Jahrzehnten umgesetzt werden konnte, sei nicht alles eitel Wonne, gab er zu bedenken.
Da die Sprache das identitätsstiftende Merkmal sei, plädierte der Redner für einen Ausbau der Fernsehsendungen
in den jeweiligen Volkssprachen. Weiter forderte Berlakovich, dass bei allen Ämtern und Behörden volksgruppensprachliche
Formulare aufliegen.
Albert Steinhauser (G) wies darauf hin, dass die Rolle der Datenschutzbehörde im Bundeskanzleramt immer wichtiger
werde. Gleichzeitig fehlen aber personelle wie technische Ressourcen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Für eine Kompensation durch Zukauf von Werkleistungen gebe es kein ausreichendes Budget. Dieser Kontrollmangel
sei ein offensichtlicher Missstand der Budgetplanung, kritisierte er.
G-Mandatar Dieter Brosz meinte, die Presseförderung habe eine unerfreuliche Entwicklung genommen. In einem
Entschließungsantrag trat er dafür ein, dass es beim Kuratorium für Journalistenausbildung zu keinen
Kürzungen kommt, auch wenn andere Ausbildungseinrichtungen noch zusätzlich gefördert werden. Auch
Harald Walser (G) thematisierte die Presseförderung und brachte einen weiteren Entschließungsantrag
der Grünen ein, wonch Zeitschriften, die rassistische Inhalte verbreiten, keine Presseförderung erhalten
sollen. Er nannte dabei explizit die Zeitschrift "Zur Zeit".
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