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Nach dem Ministerrat
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erstellt am
24. 11. 15
11:00 MEZ
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Faymann:
Stabile Finanzen in schwierigen Zeiten notwendig
Wohnbaupaket schafft Arbeitsplätze und leistbaren Wohnraum – Flüchtlingsfrage
„nicht an nationalen Grenzen lösbar“ – EU-Türkei-Gipfel Ende November zum Schutz der EU-Außengrenzen
Wien (sk) - Am 24.11. steht im Parlament das Budget 2016 zur Diskussion. Dazu betonte Bundeskanzler Werner
Faymann nach dem Ministerrat: „Wir legen ein Budget vor, das wie das Budget im Vorjahr ein strukturelles Nulldefizit
von 0,5 Prozent anpeilt.“ Stabile Finanzen seien „in schwierigen Zeiten eine schwierige, aber notwendige Angelegenheit“,
sagte Faymann. Es wäre das zweite Mal in Folge, dass ein strukturelles Nulldefizit erreicht würde, machte
der Kanzler deutlich. Mit Maßnahmen wie der Steuerreform, die die Kaufkraft stärkt und die Wirtschaft
ankurbelt, sei das zu erreichen. Ab 1. Jänner werde die Steuerentlastung jedenfalls „in den Brieftaschen der
Menschen spürbar“, hielt der Kanzler heute, Dienstag, fest.
Auch mit dem beschlossenen Wohnbaupaket werde „konsequent umgesetzt“, was die Regierung zusätzlich zur Steuerreform
im Bereich Wachstum und Beschäftigung auf den Weg gebracht habe. „Die Umsetzung des Wohnbaupakets bewirkt,
dass Arbeitsplätze und zusätzlicher Wohnraum geschaffen und leistbares Wohnen forciert wird“, betonte
Faymann.
Zum Thema Flüchtlinge sagte der Bundeskanzler, dass am 29. November ein EU-Türkei-Gipfel stattfinden
wird, bei dem es um generelle Fragen der Kooperation mit der Türkei gehen werde. Im Besonderen stehe die Frage
im Vordergrund, wie die Außengrenzen Europas besser geschützt werden können. „Alle sind sich einig,
dass man diese schützen muss. Dort muss die Abwicklung des Asylrechts in den Hotspots erfolgen, dort muss
es eine Registrierung und Kontrolle geben“. Die Kontrolle an den EU-Außengrenzen wäre mit der Türkei
„einfacher und sinnvoller organisierbar“, sagte Faymann.
Zur Diskussion um etwaige Obergrenzen bei der Flüchtlingsaufnahme hielt Faymann fest, dass auch die deutsche
Kanzlerin Merkel klargestellt habe, dass Obergrenzen bzw. Kontingente nur durch entsprechende Maßnahmen vor
Ort erreicht werden können, „indem wir in Syrien aktiv werden, indem wir in den Flüchtlingslagern aktiv
werden und indem wir an den Außengrenzen aktiv werden.“ Man könne nicht einfach Obergrenzen festsetzen,
die Flüchtlingsfrage sei „an nationalen Grenzen nicht lösbar“, sondern nur vor Ort und an den EU-Außengrenzen
durch „gemeinsame Aktivitäten“, stellte Faymann klar.
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Mitterlehner: Wirtschaft entlasten, Investitionen ankurbeln, Arbeitsplätze
schaffen
Gemeinnützige Stiftungen bringen zusätzliches Geld für Wissenschaft und
Forschung - Wildwuchs bei Normen eindämmen – Asyl: Diskussion über Obergrenze und Kontingente führen
Wien (övp-p) "Die heutigen Gesetzesbeschlüsse bestätigen, dass wir intensiv daran arbeiten,
das Regierungsprogramm umzusetzen. Das Arbeitsmarkt- und Konjunkturpaket ist auf Schiene, eine massive Lohnnebenkostensenkung
wird im Nationalrat beschlossen", sagt ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach
dem Ministerrat, der zahlreiche Gesetzesvorlagen wie zum Beispiel das neue gemeinnützige Stiftungsrecht verabschiedet
hat. "Damit schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen, wie es sie zum
Beispiel in Deutschland bereits gibt. Das ermöglicht mehr Investitionen in Wissenschaft und Forschung",
betont Mitterlehner. Das Gründen einer gemeinnützigen Stiftung werde so schnell und einfach sein wie
das Gründen eines Vereins. Ebenfalls beschlossen wurde die Wohnbauoffensive. "Damit schaffen wir mehr
leistbaren Wohnraum und unterstützen die Konjunktur mit zusätzlichen Investitionen", so der Wirtschaftsminister.
Als weitere Maßnahme gibt es künftig mehr Flexibilität bei Dienstreisen und Montagen, indem
die tägliche Höchstarbeitszeit im Sinne von Unternehmen und Beschäftigten erweitert wird. Weiters
gibt es in Zukunft ein Informationsrecht für Teilzeitkräfte, wenn in ihrem Unternehmen eine Stelle mit
höherem Stundenausmaß ausgeschrieben wird. Darüber hinaus wurde als Entbürokratisierungsmaßnahme
das neue Normengesetz verabschiedet. "Im Moment gibt es einen Wildwuchs bei der Erstellung neuer Normen, der
alle Beteiligten überfordert. In Zukunft soll es neue Normen nur noch auf Antrag mit konkreten Begründungen
geben", so Mitterlehner.
Beim Flüchtlingsthema forderte Mitterlehner, dass es mehr Druck "für einen stärkeren Schutz
an den EU-Außengrenzen" brauche. Zur Debatte um Obergrenzen sagte Mitterlehner: "Wir werden um
eine derartige Diskussion nicht herumkommen. Im Rahmen der europäischen Solidarität wird es eine Art
Kontingent-Festlegung für Österreich brauchen, ansonsten werden wir eine Überforderung haben, vor
allem was das nächste Jahr angelangt. Zwar kann ich Schutz nicht nach Zahlen definieren, aber nur über
eine derartige Kontingent-Diskussion kann ich die notwendige europäische Solidarität erreichen. Alles
andere würde Österreich, Deutschland und Schweden langfristig überfordern."
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Hundstorfer: Notarztdienste gelten in Zukunft als freiberufliche Tätigkeit
Sozialrechtsänderungsgesetz im Ministerrat – Kindererziehungszeiten sollen wieder
für Pensionsanspruch eingerechnet werden
Wien (bmask) - „Mit heutigem Tag ist das Sozialrechtsänderungsgesetz 2015(SRÄG) eine Regierungsvorlage.
Mit dieser Gesetzesnovelle wird klargestellt, dass nebenberufliche notärztliche Tätigkeiten für
Blaulichtorganisationen in Zukunft als selbstständige Tätigkeiten gelten und daher vom ASVG ausgenommen
sind“, erläuterte Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Ärzte, die nebenberuflich als Notärzte arbeiten,
werden für diese Tätigkeiten ab kommendem Jahr als freiberuflich Selbstständige geführt. Damit
sei klargestellt, dass bei Spitalsärzten Einsätze als Notärzte bei Rettungsorganisationen nicht
mit ihrer Arbeitszeit in den Krankenanstalten zusammen gerechnet werden können. Die Gesetzesnovelle soll ab
1.1.2016 gelten.
Eine weitere Klarstellung erfolgt bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Wartezeit für Pensionen.
Aufgrund einer strengen Judikatur des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2012 konnten Kindererziehungszeiten nicht
mehr angerechnet werden. Um einen Anspruch auf eine Eigenpension zu erhalten, muss man zumindest 15 Versicherungsjahre
vorweisen können.
Hatte eine Frau weniger als 15 Beitragsjahre und ein Kind, so waren nach dem Spruch des OGH diese Zeiten der Kindererziehung
für die Wartezeit der „ewigen Anwartschaft“ nicht zu berücksichtigen. Mit dem SRÄG 2015 wird nun
klargestellt, dass auch bei Vorliegen von weniger als 15 Beitragsjahren pro Kind vier Jahre für die Pension
angerechnet werden. Hat eine Frau beispielsweise 11 Jahre Pflichtversicherungszeiten auf Grund einer Erwerbstätigkeit
(wovon 7 Jahre ab 2005 vorliegen müssen), dann hat sie mit zusätzlich vier Jahren Kindererziehungszeiten
die Wartezeit erfüllt und Anspruch auf eine eigene Pension.
Für längere Zeit ins Ausland entsendete österreichische ArbeitnehmerInnen soll es in Zukunft ab
dem 5. Jahr die Möglichkeit geben, sich freiwillig in der österreichischen Pensionsversicherung weiter
zu versichern. Die ersten vier Jahre sind sie ohnehin in Österreich versichert. Mit der neuen Möglichkeit
zur Weiterversicherung wird auch für Zeiten danach sichergestellt, dass alle für die zukünftige
Pension wichtigen Versicherungsmonate in Österreich weiter erworben werden können.
Durch die vorgesehenen Änderungen im Rahmen des Heeresentschädigungsgesetzes (HEG) werden PräsenzdienerInnen
und sonstige bisher vom Heeresversorgungsgesetz (HVG) erfasste Personen in den Zuständigkeitsbereich der AUVA
überführt (bisher Vollzug durch Sozialministeriumservice). Dadurch wird dieser Personenkreis nunmehr
grundsätzlich den gesetzlich Unfallversicherten gleichgestellt und die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
nach dem ASVG von der AUVA zuerkannt erhalten. Durch die Übertragung an die AUVA sind auf Grund der enormen
Erfahrungen im Unfallversicherungsrecht sowohl erhebliche Synergieeffekte bei der Administration der Einzelfälle
zu erwarten als auch eine Reduktion im Bereich des Personalbedarfes verbunden.
Auch für die Bauern gibt es Änderungen. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) vernetzt sich
in Zukunft mit der AMA und Finanz, um so direkt Infos über Förderungen und Einheitswerte zu bekommen.
Damit und mit Klarstellungen für die Vollziehung wird die Feststellung der Beitragsgrundlagen deutlich beschleunigt
und vereinfacht. Um jedoch Härtefälle durch Verlust-oder Eintritt in die Pflichtversicherung zu vermeiden,
wurden Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Die Novelle bringt auch Verbesserungen für rund 200 Pflegeeltern. Karenz für Pflegeeltern ist derzeit
nur möglich, wenn ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege genommen wird. Häufig ist jedoch
eine Adoption nicht möglich. Bestand keine Adoptionsmöglichkeit musste zumeist ein Pflegeelternteil das
Arbeitsverhältnis lösen, um sich dem Pflegekind bei der Übernahme verstärkt widmen zu können.
Im Mutterschutzgesetz und im Väter-Karenzgesetz wird ein Anspruch auf Karenz für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht
eingeführt. Daraus ergibt sich für diese Pflegeeltern auch ein Anspruch auf Elternteilzeit.
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Brandstetter: Ministerrat beschließt Novelle zum Gerichtsgebührengesetz
Neuregelung einzelner Gerichtsgebühren und Eintragung von diakritischen Zeichen im
Firmenbuch künftig möglich
Wien (bmj) - Mit der aktuellen Gerichtsgebührennovelle, die im Ministerrat beschlossen wurde, setzt
Justizminister Wolfgang Brandstetter in Umsetzung des Regierungsprogramms einen weiteren Reformschritt im Bereich
der Gerichtsgebühren. Mit der Novelle sollen die Gebühren in Rechtsmittelverfahren außerhalb von
streitigen Verfahren generell neu geregelt werden. Dadurch soll es im Vergleich zur geltenden Rechtslage vor allem
bei Exekutions- und Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen zu einer Reduktion der Gerichtsgebühren
kommen. Zudem wird mit dieser Neuregelung auch ein einschlägiges VfGH-Erkenntnis berücksichtigt. Bei
den Eintragungsgebühren im Grundbuch sind ebenfalls Klarstellungen vorgesehen. Weiters wird auch die Grenze
für die Gebührenbefreiung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von 1.450 Euro auf 2.500 Euro angehoben.
Damit sind in Zukunft mehr arbeitsrechtliche Verfahren als bisher von Gebühren befreit. „Mit der aktuellen
Novelle soll es in einigen Bereichen zu einer Entlastung für die Bevölkerung kommen. Denn es ist mir
ein Anliegen, dass die Gerichtsgebühren möglichst fair geregelt sind und jede Bürgerin und jeder
Bürger gleichermaßen Zugang zum Recht hat“, so Justizminister Brandstetter. In Kraft treten soll das
Gesetz mit 1. Jänner 2016.
Firmenbuch: Reduktion der Abfrage-Gebühren und Darstellung von diakritischen Zeichen
Im Zuge der Novelle sollen auch die Gebühren für Firmenbuch-Abfragen in Entsprechung einer EU-Richtlinie
reduziert werden. Bestimmte Suchabfragen wie Firmen, Veränderungen oder Urkunden sollen kostenfrei werden.
So wird auch kleineren Unternehmen der Zugang zu Basisdaten im Firmenbuch erleichtert. Neu ist auch, dass künftig
sogenannte diakritische Zeichen – kleine Zeichen wie beispielsweise Striche, Häkchen oder Bögen, die
an einem Buchstaben angebracht sind – im Firmenbuch dargestellt werden können. „Gerade die Volksgruppen in
Österreich verwenden häufig diakritische Zeichen. Mit diesem Schritt bringen wir daher unsere Wertschätzung
diesen Volksgruppen gegenüber zum Ausdruck und tragen zugleich der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft
Rechnung“, freut sich Justizminister Brandstetter. Für die Ergänzung von diakritischen Zeichen im Firmenbuch
sollen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren anfallen.
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