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Kompatscher: "Autonomie mit Österreich |
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Wien/Bozen (lpa) - Die Überarbeitung des Autonomiestatuts im Zuge der italienischen Verfassungsreform bestimmte die Gespräche, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am 23.11. in Wien geführt hat. „Südtirol wird das von der Schutzklausel vorgesehene Einverständnis zur Überarbeitung des Autonomiestatuts nur geben, wenn auch Österreich zustimmt", erklärte Kompatscher. Vor gut einem Monat ist im römischen Senat über die italienische Verfassungsreform abgestimmt worden und am 23.11. hat sich Landeshauptmann Kompatscher in Begleitung von Landesrat Philipp Achammer in Wien mit Bundespräsident Heinz Fischer, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Außenminister Sebastian Kurz über das weitere Vorgehen beraten. „Ich habe meinen Gesprächspartnern heute mitgeteilt, dass wir die geplante zentralistische Ausrichtung des italienischen Staatsgefüges für den falschen Weg halten. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass wir diese von einer breiten Mehrheit im Parlament getragenen Reform - zumindest in Bezug auf das restliche Staatsgebiet - nicht verhindern können. Nach intensiven Verhandlungen ist es unser aber gelungen, eine Schutzklausel einzubauen, die Südtirol von dieser Reform ausnimmt, bis das Südtiroler Autonomiestatut einvernehmlich überarbeitet wird. Einer solchen Überarbeitung wird Südtirol allerdings nur zustimmen, sofern unsere verbrieften Rechte einschließlich der internationalen Verankerung der Südtirol-Autonomie uneingeschränkt garantiert werden. Die Zustimmung zur Überarbeitung des Autonomiestatuts wird es also nur geben, sofern die Republik Österreich, als Signatarstaat des Pariser Vertrages mit entsprechender Schutzfunktion für Südtirol, ebenfalls einverstanden ist", sagte Kompatscher. Die Überarbeitung des Autonomiestatuts sei unter solchen Voraussetzungen auch sinnvoll, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, weil das aktuelle Autonomiestatut nicht mehr mit dem - inzwischen mehrfach abgeänderten - Text der italienischen Verfassung koordiniert sei. Dies habe leider zu Interpretationsspielräumen und einer für die Autonomie Südtirols einschränkenden Rechtssprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes geführt, so Kompatscher: "Das in der Schutzklausel vorgesehene Prinzip des Einvernehmens bei der Überarbeitung des Autonomiestatuts ermöglicht es, den Katalog der autonomen Zuständigkeiten Südtirols ohne Risiko neu zu formulieren. Das bietet die Gelegenheit, Kompetenzen neu und besser abzusichern bzw. jene Zuständigkeiten wiederherzustellen, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes geschmälert wurden. Die formelle Einbindung der Republik Österreich ermöglicht es, die internationale Verankerung zu erneuern und diese in jedem Fall auch für künftige Abänderungen autonomer Bestimmungen geltend zu machen." Der Landeshauptmann hat sowohl von Bundespräsident Fischer als auch von den Ministern Mitterlehner und Kurz die Zusicherung erhalten, dass Österreich weiterhin im Sinne seiner Schutzfunktion handeln und Südtirol dabei unterstützen werde, eine allfällige Reform des Autonomiestatuts auf eine völkerrechtliche Basis zu stellen. Bundespräsident Fischer sagte, dass die Verhandlungen rund um die Verfassungsreform in vollem Gange seien und Österreich diese Gespräche aufmerksam verfolge. Außenminister Kurz zeigte sich zuversichtlich, dass ein Weg gefunden werden kann, wie die Südtirol-Autonomie im Rahmen der italienischen Verfassungsreform nicht nur abgesichert, sondern auch erfolgreich weiterentwickelt werden kann. |
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