Auszeichnung von jungen Freiwilligen anlässlich des "Internationalen Tages der Freiwilligen"
im burgenländischen Pinkafeld
Wien (bmask) - "Die Österreicherinnen und Österreicher haben ein großes Herz. Tausende
freiwillige Helferinnen und Helfer haben in den letzten Monaten unermüdlich hunderttausende, von den Strapazen
der Flucht gezeichnete Flüchtlinge empfangen, versorgt, betreut und aufgenommen. Dafür gilt es Dank zu
sagen und diese Frauen und Männer am Internationalen Tag der Freiwilligen vor den Vorhang zu holen",
so Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich einer Veranstaltung in Pinkafeld, bei der Berufsschülerinnen
und Berufsschüler für ihr freiwilliges Engagement vom Sozialminister ausgezeichnet wurden.
"Freiwilliges Engagement ist eine wesentliche Säule unserer Gesellschaft. Daher wurden in den letzten
Jahren zur Unterstützung und Förderung dieses freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements kontinuierlich
Maßnahmen gesetzt, die der stetigen Verbesserung der Rahmenbedingungen dienen", hob Hundstorfer hervor
und nannte in diesem Zusammenhang das Freiwilligengesetz, das erst jüngst novelliert und erweitert wurde.
Freiwilliges Integrationsjahr für Asylberechtigte ab 2016
Ab 1.Jänner 2016 wird es für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte möglich, ein Freiwilliges
Integrationsjahr zu absolvieren. Das Freiwillige Integrationsjahr ist vergleichbar mit dem Freiwilligen Sozialjahr
und dient der besseren Integration und Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt. Auch wenn das Integrationsjahr kein
Arbeitsverhältnis darstellt, gehen die Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte innerhalb einer Sozialorganisation
einer Tätigkeit nach, die es ihnen erlaubt ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, einen begrenzten Tätigkeitsbereich
besser kennen zu lernen und dadurch ihre soziale Integration und ihre Berufschancen zu erhöhen.
Neuer Auslandsfreiwilligendienst ermöglicht gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern
Mit der letzten Novellierung des Freiwilligengesetzes und der damit verbunden Bündelung der Auslandsfreiwilligendienste
in einem Gesetz, werden nicht nur die Rahmenbedingungen für das im Interesse der Republik liegende besondere
freiwillige Engagement verbessert, sondern "es wurden damit auch neue Maßstäbe gesetzt" erläuterte
der Sozialminister. "Mit dem neuen Auslandsfreiwilligendienst wird endlich ein gleichberechtigter Zugang von
Frauen und Männern ermöglicht" zeigt sich Hundstorfer erfreut. Darüber hinaus wurden durch
das Gesetz entsprechende Kriterien festgelegt, die eine hohe Qualität des zwischen 6 und 12 Monaten dauernden
Einsatzes sicherstellen. Demnach erhalten die Teilnehmenden ein Taschengeld, ha-ben Anspruch auf eine pädagogische
Betreuung und Begleitung im Ausmaß von 150 Stunden und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Auch
der Bezug von Familienbeihilfe während der Absolvierung von Gedenkdienst bzw. Friedens- oder Sozialdienst
im Ausland (bis 25) ist nunmehr gesetzlich vorgesehen. Schließlich soll die gesetzlich verankerte Förderung,
die nun auf die soziale Bedürftigkeit abstellt, einen fairen Zugang für alle ermöglichen.
Durch die Maßnahmen wird eine weitere Steigerung des Interesses an diesen Freiwilligendiensten erwartet,
deren Dynamik nicht zu unterschätzen ist. Denn "wie wir aus Untersuchungen wissen, ist die Bereitschaft
von Personen, die sich bereits in jungen Jahren engagieren und einbringen, wesentlich höher, dies auch in
späteren Lebensabschnitten zu tun", so Hundstorfer, der dabei auch auf das erfreulich hohe Niveau der
Freiwilligentätigkeit in Österreich, - 46% der Bevölkerung ab 15 Jahren sind freiwillig aktiv -,
hinwies.
"Die besten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das freiwillige und ehrenamtliche Engagement wären
jedoch bedeutungslos, wenn nicht die vielen Österreicherinnen und Österreicher mit großer Begeisterung
die Umsetzung übernehmen würden. Ihnen allen gebührt unser ganze Dank", so Sozialminister Hundstorfer
abschließend.
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