Justizminister Brandstetter eröffnet Jugendgerichtshilfe in den Sprengeln Linz und Wien
Wien (bmj) - Mit der am 04.12. stattgefundenen Eröffnung der Jugendgerichtshilfe in den beiden Oberlandesgerichts-Sprengeln
Linz und Wien durch Justizminister Wolfgang Brandstetter ist der bundesweite Vollausbau abgeschlossen. Damit werden
ab sofort die Services und Leistungen der Jugendgerichtshilfe österreichweit angeboten. „Jugendliche brauchen
im Strafverfahren die bestmögliche Betreuung. Daher setzen wir im Rahmen der Jugendgerichtshilfe vor allem
auf die qualifizierte Betreuung durch Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen“, so Bundesminister Brandstetter
bei seiner Eröffnungsrede in Linz. Mit der Reform des Jugendgerichtsgesetzes sollen zudem die gesetzlichen
Grundlagen für die Jugendgerichtshilfe adaptiert werden, die mit Jänner 2016 in Kraft treten.
Mit Jahresbeginn wurde die erste gemeinsame Familien- und Jugendgerichtshilfe im Rahmen eines Modellprojekts am
Standort Graz erprobt und bereits im April 2015 – aufgrund der positiven Erfahrungen – offiziell eröffnet.
Die in Graz gesammelten Erfahrungen haben dabei wesentlich den bundesweiten Ausbau vorangetrieben. Dieser erfolgte
in zwei Ausbauschritten: Der erste wurde mit Juni 2015 abgeschlossen wobei insgesamt 14 Vollzeitkräfte in
den Oberlandesgerichts-Sprengeln Graz und Innsbruck für die zusätzlichen Agenden der Jugendgerichtshilfe
aufgenommen wurden. Mit Dezember erfolgt nun in einem zweiten Ausbauschritt der bundesweite Ausbau der Jugendgerichtshilfe.
Dafür wurden die personellen Ressourcen in den Oberlandesgerichts-Sprengeln Linz und Wien um weitere 17 Vollzeitbeschäftigte
aufgestockt. Insgesamt sind aktuell österreichweit 221 Vollzeitstellen für die Familien- und Jugendgerichtshilfe
vorgesehen.
Aufgaben: Jugenderhebungen, Krisenintervention, Haftentscheidungshilfe
Die ab sofort österreichweit tätige Jugendgerichtshilfe führt im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft
Jugenderhebungen durch, leistet Kriseninterventionsarbeit und bietet Haftentscheidungshilfe. Dazu erhebt sie das
familiäre, schulische und berufliche Umfeld, wobei in akuten Krisen der Jugendlichen auch die notwendigen
sozialarbeiterischen oder psychologischen Sofortmaßnahmen getroffen werden. Besonders bedeutend sind diese
Erhebungen für die Gerichte zur Entscheidung in Haftsachen – sowohl bei Jugendlichen als auch bei jungen Erwachsenen.
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