WKÖ-Generalsekretärin spricht sich für Übergangslösung bei „Start-up-Prämie“
des aws in Form einer Fortsetzung bis Jahresende 2015 aus
Wien (pwk) - Anlässlich des überraschenden Stopps der aws Gründer-Förderschiene „Start-up-Prämie“
per 27. November 2015 – erwartet wurde eine Beendigung mit Jahresende – fordert Wirtschaftskammer-Generalsekretärin
Anna Maria Hochhauser eine bessere Planbarkeit und Berechenbarkeit für die heimischen Betriebe. „Gerade Unternehmen
in der Gründungsphase sind mit vielen Fragen, insbesondere auch finanzieller Natur, konfrontiert, bei denen
ihnen die Wirtschaftskammer über die Gründer-Services mit Rat und Tat zur Seite steht. Wenn da bestehende
Förderschienen sehr kurzfristig beendet werden, sorgt das für Unmut und widerspricht dem von der Politik
völlig zu Recht gesetzten Ziel, Österreich zum Gründerland Nummer 1 zu machen.“
Verlängerung der „Start-up-Prämie“ zumindest bis Ende 2015
Im Sinne von mehr Planbarkeit und Berechenbarkeit sowohl für die Unternehmen als auch im Hinblick auf
die Förderberatung sollten Übergangslösungen gefunden und Änderungen rechtzeitig kommuniziert
werden. Im konkreten Fall der „Start-up-Prämie“ der aws, mit der Gründungen und Übernahmen sowie
bis zu fünf Jahre alte Unternehmen mit Zuschüssen gefördert werden und die ersatzlos ausläuft,
regt die Wirtschaftskammer eine Weiterführung wie ursprünglich geplant bis Jahresende an. „Das muss möglich
sein“, so Hochhauser, die zugleich betont, dass die Wirtschaft das ersatzlose Auslaufen dieser Förderschiene
mit großem Bedauern sieht.
Als „positiven Impuls für die Investitionstätigkeit von Jungunternehmen“, sieht die WKÖ-Generalsekretärin
die beim Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels Ende Oktober beschlossene Erhöhung der aws-Haftungen von 200
auf 300 Millionen Euro jährlich. „Gerade im Lichte der strengen Anforderungen von Basel III an die Banken
sind Garantien eine wichtige Unterstützung für Gründer und Unternehmen, da sie den Zugang zu Finanzierungen
erleichtern.“ Wichtig sei nun eine rasche Umsetzung dieser Ankündigung.
Hochhauser begrüßt auch, dass die „Sperrfrist“ für Gründer und Übernehmer im Neugründungsförderungsgesetz
– sie regelt, ab wann eine Steuerbegünstigung des Gesetzes in Anspruch genommen werden kann, wenn jemand bereits
vorher in derselben Branche selbständig tätig war – mit Wirkung ab 1. Jänner 2016 von 15 auf fünf
Jahre verkürzt wird.
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