LH Kaiser: Kärnten profitiert durch EU-Programme und fördert Zusammenwachsen der
Regionen – Gesamte Unterstützung bis 2020 in Höhe von 82 Mio.
Klagenfurt (lpd) - Das INTERREG-Programm Italien-Österreich wurde Ende November durch die Europäische
Kommission genehmigt, wie Landeshauptmann Peter Kaiser am 04.12. mitteilt. Dieser Genehmigung sind mehr als zwei
Jahre intensive Verhandlungen zwischen Österreich (Kärnten, Tirol und Salzburg) und den italienischen
Regionen Südtirol, Friaul-Julisch Venetien und Veneto vorangegangen.
Das Programm unterstützt durch EU-Mittel in Höhe von insgesamt 82 Mio. Euro bis 2020 die Verbesserung
und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den drei österreichischen Bundesländern
und den genannten italienischen Regionen und zwar in den Prioritäten Forschung und Entwicklung, Natur und
Kultur, Institutionen und Regionalentwicklung auf lokaler Ebene.
Dieses Programm stärkt durch gemeinsame Projekte die Konkurrenzfähigkeit im Herzen Europas, freut sich
Landeshauptmann Peter Kaiser, der auch EU-Referent ist. Er erinnert daran, dass kürzlich auch das INTERREG-Paket
für Österreich und Slowenien genehmigt wurde. Dieses sieht vor, EFRE-Mittel (Europäischer Fonds
für Regionalentwicklung) in Höhe von insgesamt rund 48 Millionen Euro bis 2020 für gemeinsame, grenzüberschreitende
Projekte bereitzustellen.
„Die Fortsetzung des INTERREG-Programmes unterstützt die Verbesserung und Intensivierung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit zwischen Kärnten und seinen Nachbarregionen. Die Regionen Europas wachsen mehr und mehr zusammen“,
so Kaiser.
Ziel des INTERREG-Programms Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen
zu stärken, Investitionen in Forschung Entwicklung auszubauen und die Innovationsbasis für Unternehmen
zu verbessern (Priorität 1). Weiters bietet das entsprechende Programm die Chance, das Natur- und Kulturerbe
zu schützen und seinen Wert steigern (Priorität 2).
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der grenzübergreifenden institutionellen Zusammenarbeit (Priorität
3). Förderung der Integration und der lokalen Eigenverantwortung im unmittelbaren Grenzgebiet durch integrierte
grenzübergreifende Strategien ist ebenfalls ein Schwerpunkt (Priorität 4).
In Kärnten ist für die operative Abwicklung die Abteilung 3 (Prioritäten 2 und 3) sowie der KWF
(Priorität 1) zuständig; diese beiden Stellen sind auch zentrale Anlaufstellen für potentielle Kärntner
Projektpartner. Für die Umsetzung der Regionalentwicklung auf lokaler Ebene (Priorität 4) ist als Lead
Partner die LAG Region Hermagor zuständig. Die zentrale Programmverwaltung erfolgt durch die Verwaltungsbehörde
des Programms, dem Amt für europäische Integration der Südtiroler Landesregierung; diese wird durch
ein gemeinsames Sekretariat unterstützt. Jedes Projekt muss zumindest drei der vier Kooperationskriterien
(gemeinsame Planung, gemeinsame Umsetzung, gemeinsames Personal oder gemeinsame Finanzierung) erfüllen. Sämtliche
Einreichungen, Abrechnungen und Prüfungen werden zukünftig online über ein zentrales Monitoringsystem
erfolgen.
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