Anschober: AKW Hinkley Point wird immer
 offensichtlicher zur Grundsatzentscheidung…

 

erstellt am
03. 12. 15
11:00 MEZ

… über die Zukunft der Atomenergie in Europa - jetzt klagen auch Ungarn und Slowakei
Linz (lk) - Nach einem entsprechenden Aufruf der britischen Energie-Ministerin Amber Rudd beschloss die tschechische Regierung am 02.12. die Beteiligung am EuGH-Verfahren in der Causa Hinkley Point. Nach neuesten Informationen treten auch Slowakei (AKW Bohunice) und Ungarn (AKW Paks) in das EuGH-Verfahren ein. An der Seite der EU-Kommission und Großbritanniens möchten die Atomstaaten das OK für Milliarden-Subventionen des Staates für Atomkraft sehen – nur so können sie sich selbst alle Türen offen lassen für eine mögliche zukünftige Entscheidung, auch für eigene AKW-Neubauten staatliche Subventionen anzubieten.

LR Rudi Anschober: „Damit wird offensichtlich, wovor ich schon seit Monaten warne: Das Projekt Hinkley Point C soll zur Blaupause für einen Temelin-Ausbau werden und entscheidet über die Zukunft der Atomkraft in ganz Europa. Sind wir mit der österreichischen Klage gegen die Milliarden-Subventionen, die von mir mitinitiiert ist, erfolgreich, sind Hinkley Point und ein Temelin-Ausbau gestoppt. Trifft der EuGH eine rein juristische Entscheidung, müssen diese Milliarden-Subventionen für eine gefährliche Uralt-Technologie als wettbewerbswidrig eingestuft werden. Dann sind die Weichen für den europaweiten Einstieg in den Atomausstieg gestellt!“

179.065 Bürger/innen reichen Beschwerde gegen Subventions-Entscheidung ein
Aktuell verhärten sich die Fronten: Neben Tschechien, Slowakei, Ungarn, Großbritannien und Frankreich, die der EU-Kommission den Rücken stärken, erstarkt auch die Opposition. Der österreichischen Klage ist nun auch Luxemburg beigetreten, Unterstützung kommt auch von Griechenland. Auch direkt betroffene Energieversorger haben Klage eingereicht. Auf Initiative der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) reichten nun auch 179.065 Bürger/innen aus ganz Europa sowie 30 Umweltverbände Beschwerde gegen die Kommissions-Entscheidung über AKW-Subventionen ein.

LR Anschober: „Das zeigt: Nicht nur die rechtliche Entscheidung des EuGH muss die Wettbewerbswidrigkeit dieser AKW-Subventionen feststellen, auch die neue EU-Kommission müsste aus politischen Gründen im Sinne der Steuerzahler/innen die Entscheidung der alten Kommission aufheben. Denn die angekündigte Einspeisevergütung wäre mehr als dreimal so hoch wie der aktuelle Strombörsepreis – zu Lasten der Steuerzahler/innen, der Mitbewerber, der Erneuerbaren, der Umwelt, unserer Sicherheit. Wir brauchen keine Renaissance einer absolut unwirtschaftlichen AKW-Uralt-Technologie, sondern eine engagierte Europäische Energiewende – jetzt!“

 

 

 

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