Koalition will bis zur Plenardebatte noch Änderungen am Gemeinnützigkeitsgesetz erreichen
Wien (pk) - Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen sollen mehr Menschen dazu anregen, Vermögenswerte
zugunsten der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die gesetzliche Grundlage dafür soll das neue Gemeinnützigkeitgesetz
schaffen. Die Novelle, die unter anderem Änderungen im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz mit sich bringt,
wurde vom Wirtschaftsausschuss am 02.12. mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS für die Beschlussfassung
im Plenum vorbereitet. Seitens der Koalitionsparteien wurde angekündigt, dass bis zur Zweiten Lesung im Plenum
noch Abänderungen erfolgen sollen. Der Ausschuss befasste sich auch mit einer Novelle der Gewerbeordnung,
die der Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie dient und die mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP, der
Grünen und der NEOS beschlossen wurde.
Seine einhellige Zustimmung gab der Ausschuss auch dem Normengesetz, mit dem die heimische Normeninfrastruktur
an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Ebenso wurde eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz mit EU-Anpassungen
einstimmig vom Ausschuss gebilligt sowie ein Druckgerätegesetz, das der Harmonisierung der Bestimmungen über
unter Druck stehende Geräte an EU-Vorgaben dient.
Der Ausschuss befasste sich auch mit Anträgen der Opposition zu den Themen Gemeinnützigkeit (Team Stronach),
Gewerbeordnung (Grüne und NEOS) sowie Smart Meter und Energiesparen (FPÖ). Diese Oppositionsanträge
wurden sämtlich vertagt.
Stiftungsrecht soll Gemeinnützigkeit fördern
Auf Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen zielt das Gemeinnützigkeitsgesetz ab ( 889 d.B.).
Das Gesetz dient der Umsetzung des so genannten "Gemeinnützigkeitspakets", das von der Regierung
angekündigt wurde, um die Bestimmung von Vermögenswerten für den Zweck der Gemeinnützigkeit
zu fördern. So findet der steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsbegriff Eingang in das Stiftungsrecht. Konkret
sollen zudem unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften von der Grunderwerbssteuer und der
Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit werden. Vorgesehen ist auch eine Befreiung von der Stiftungssteuer für
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen. Vereinfachungen bringt die Vorlage überdies auch bei der Verwaltung.
Die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP zeigten sich zufrieden darüber, dass ein erster Schritt in die
richtige Richtung gesetzt worden sei. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter betonte, dass bis zur Zweiten
Lesung im Nationalratsplenum noch ein Abänderungsantrag erarbeitet werden soll, und lud die Oppositionsparteien
zur Mitarbeit ein. Man habe sich sehr bewusst zuerst einmal auf bestimmte Bereiche konzentriert, sagte er und warnte
vor einer zu großen Ausweitung des Gemeinnützigkeitsbegriffs. Es sei wichtig, dass eine klare Grenze
zwischen eigennützigen und gemeinnützigen Stiftungen gezogen werden könne. Gabriele Tamandl (V)
verwies ebenfalls auf geplante weitere Abänderungen. Es hätten nicht alle Wünsche berücksichtigt
werden können, doch seien sehr wichtige Schritte gesetzt worden. Josef Schellhorn (N) sah die positiven Aspekte
des Gesetzes überwiegen und kündigte die Zustimmung der NEOS an.
Eine Reihe grundsätzlicher Bedenken äußerten hingegen die Grünen. Ihr Kultursprecher Wolfgang
Zinggl meinte, das Gesetz werde die Tendenz verstärken, dass nur große und repräsentative Kulturinstitutionen
gefördert werden. Ruperta Lichtenecker (G) sah die Forschung, insbesondere die Grundlagenforschung, zu wenig
berücksichtigt. Ihr Fraktionskollege Bruno Rossmann mahnte zu Vorsicht und verwies auf die Erfahrungen in
Deutschland, wo ein erweitertes Stiftungsrecht große Steuerausfälle gebracht habe. Das Thema Steuerausfälle
sprach auch Leopold Steinbichler (T) an. Axel Kassegger (F) sagte, die FPÖ werde vorerst nicht zustimmen.
Das Gesetz sei zu wenig ambitioniert, was das erwartete Aufkommen betrifft, das sei im Übrigen auch die Einschätzung
des Finanzministeriums.
Staatssekretär Harald Mahrer plädierte dafür, dem Gesetz erst einmal Zeit zu geben, da die Auswirkungen
erst nach einigen Jahren tatsächlich beurteilt werden können. Das Wichtigste sei, dass ein Rahmen geschaffen
werden konnte, der auch überschaubar sei und dann nach einer Evaluierung weiter angepasst werden könne.
Noch seien nicht alle Fragen gelöst, er hoffe, dass diese bis zur Debatte im Nationalratsplenum noch gefunden
werden. So suche man noch nach Möglichkeiten, wie auch Zuwendungen für den Denkmalschutz steuerbegünstigt
erfolgen können. Das Finanzministerium habe für das erste einen möglichen Steuerausfall von 50 Mio.
€ pro Jahr errechnet. Diese würden durch die zu erwartenden Investitionen in Kunst, Kultur, Wissenschaft und
Forschung mehrfach kompensiert werden.
Mitverhandelt wurde ein Antrag von Team Stronach-Mandatarin Ulrike Weigerstorfer ( 1453/A(E)), auch den Tierschutz
im Gemeinnützigkeitsgesetz zu verankern und diesbezügliche Spenden steuerlich zu begünstigen. Matznetter
verwies darauf, dass noch Änderungen geplant seien, und begründete damit die Vertagung des Antrags.
Österreichs Normenwesen wird modernisiert
Durch ein Normengesetz soll die heimische Normeninfrastruktur an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und auf
neue Beine gestellt werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage ( 894 d.B.) regelt in diesem Sinn die Kontrolle
des Normungsinstituts und sieht dafür ein konkretes Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium vor. Normung
soll zudem nur noch auf Antrag erfolgen, für Streitigkeiten in Normungsangelegenheiten wird eine Schlichtungsstelle
eingerichtet.
Das Gesetz sieht einen erleichterten Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsinstitut für KMU vor, was
allgemein begrüßt wurde. Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag
einstimmig angenommen, ebenso eine Ausschussfeststellung, die die Priorität der Gesetzgebung gegenüber
der Normung betont. Durch die Normungsarbeit sollen für Normanwender keine zusätzlichen Hürden errichtet
werden können, wo bereits eine gesetzliche Regelung besteht.
Die Regierung habe mir der Novelle auf Kritik am Norminstitut reagiert, insbesondere an mangelnder Transparenz
der Normentstehung und hohen Beiträgen, die für eine Teilnahme an Normverfahren zu entrichten waren,
erläuterte Wirtschaftsminister Mitterlehner. Sie verfolge mittelfristig das Ziel, einen kostenlosen Zugang
zu den verbindlichen Normen zu erreichen.
Zu der Novelle stellte Gabriela Moser (G) fest, sie erfülle noch nicht alle Erwartungen der Grünen, was
die Vereinfachung der Vielfalt der einzelnen Standards und Systeme von Normierungen betreffe. Moser beharrte daher
auf weiteren Vereinfachungen und insbesondere einer Durchforstung sämtlicher Bundes- und Landesgesetze auf
doppelte, widersprechende und veraltete Normverweise. ( 992/A(E)) Dieser Antrag wurde jedoch vertagt.
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Gewerbeordnungs-Novelle setzt Wohnimmobilienkredit-Richtlinie um
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie ist einer der wesentlichen Gesichtspunkte einer Novelle der Gewerbeordnung
( 888 d.B.). Beabsichtigt sind dabei vor allem höhere Kreditwürdigkeitsstandards für KundInnen sowie
bessere Information und mehr Transparenz. Bei grenzüberschreitendem Tätigwerden ist zudem ein Notifikationssystem
vorgesehen. Neu sind auch verpflichtende Qualitätsstandards für Angestellte hinsichtlich deren Ausbildung,
Beratung und vorvertraglicher Information. Christoph Matznetter (S) erläuterte, dass es sich weitgehend um
gesetzestechnische Änderungen handle. Seitens der NEOS fand Josef Schellhorn, seitens der Grünen Matthias
Köchl an der Novelle nichts auszusetzen, beide nützten aber die Gelegenheit, neuerlich von der Regierung
den "großen Wurf" in der grundlegenden Neugestaltung der Gewerbeordnung einzufordern.
Die Novelle implementiert überdies die aktuellen Änderungen der Berufsanerkennungs-Richtlinie der EU,
wobei es in erster Linie um eine Verbesserung der diesbezüglichen elektronischen Verfahren geht. Ziel bleibt
die Erleichterung der Mobilität von Berufstätigen und die Vereinfachung des Handels mit Dienstleistungen.
Bedenken äußerte dazu Abgeordneter Peter Wurm (F) und Leopold Steinbichler (T), die eine weitere Öffnung
des österreichischen Arbeitsmarkts für Drittstaatsangehörige und eine Übererfüllung der
EU-Richtlinie befürchteten. Wirtschaftsminister Mitterlehner betonte, es sei nichts dergleichen, es handle
sich um die Mindestumsetzung der Richtlinie. Was Drittstaatsangehörige betrifft, so werde nur festgelegt,
dass sie bei gleicher Qualifikation wie EU-BürgerInnen auch das gleiche Anerkennungsverfahren durchlaufen,
also um eine Gleichbehandlungsfrage.
Grüne und NEOS beharren auf grundlegender Neugestaltung der Gewerbeordnung
Mit der Novelle mitverhandelt wurden drei Oppositionsanträge zur Gewerbeordnung. Grünen-Mandatar
Matthias Köchl sieht unnötige Qualifikations- und Erfahrungserfordernisse für die selbständige
Ausübung von Tätigkeiten, bei denen keinerlei Gefahren für Gesundheit, Gesellschaft oder Umwelt
bestehen, und plädiert in einem Entschließungsantrag ( 1450/A(E)) deshalb für die Umwandlung einer
Reihe von Teilgewerben in freie Gewerbe. Christoph Matznetter (S) erwiderte, dass es sehr wohl für die Einschränkungen
in vielen Fällen gute Gründe gebe und man sich daher alle Fälle im Einzelnen ansehen müsse.
Grundsätzlich sei er aber gesprächsbereit, sagte er und plädierte für die Vertagung des Antrags,
was mehrheitliche Zustimmung fand.
Die NEOS befinden, das derzeitige starre österreichische Gewerberecht hemme unternehmerische Tätigkeit
und Kreativität, anstatt sie zu fördern. Der Wirtschaftssprecher der NEOS Josef Schellhorn präsentierte
die Forderung ( 449/A(E) ) seiner Fraktion nach Einrichtung einer Kommission aus ExpertInnen und VertreterInnen
aller Parlamentsparteien zur Neugestaltung der Gewerbeordnung. Schellhorn warf der Regierung auch Säumigkeit
beim Bürokratieabbau vor und forderte Erleichterungen bei den Statistik- und Berichtspflichten für die
Unternehmen, aber auch Einschränkungen bei behördlichen Überprüfungen, ( 1319/A(E) ). Die Koalitionsparteien
vertraten den Standpunkt, dass die Anpassung der Gewerbeordnung und der Bürokratieabbau laufend stattfinden,
und vertagten die Anträge.
EU-Harmonisierung bei Druckgeräten und Messgeräten
Einstimmig passierten den Ausschuss Anpassungen der Rechtsvorschriften an EU-Richtlinien in einer Novelle zum Maß-
und Eichgesetz ( 851 d.B.). Konkret geht es dabei um die Bestimmungen für die Notifizierung und die Marktüberwachung.
So wird nun der Wirtschaftsminister als notifizierende Behörde zur Durchführung der Notifizierungsverfahren
bestimmt. Zugleich legt das Gesetz auch die entsprechenden Verfahrensbestimmungen fest und regelt die Tätigkeit
der Marktüberwachungsbehörde.
Ebenfalls Einstimmigkeit fand das Druckgerätegesetz ( 850 d.B.), mit dem der geltende österreichische
Rechtsbestand für druckführende Geräte an die neuen unionsrechtlichen Erfordernisse angepasst wird,
wobei gleichzeitig aber die umfassende sicherheitstechnische Rechtsbasis für den Druckgerätemarkt erhalten
bleiben soll.
Opposition fehlt echte Opt-Out-Möglichkeit vom Smart Meter
Abgeordneter Peter Wurm spricht sich neuerlich dafür aus, die neuen intelligenten Stromzähler nicht flächendeckend
einzuführen, sondern Privathaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 kWh auszunehmen
( 1133/A(E)). Bei umfassenden Feldversuchen hätten die ursprünglich beworbenen Vorteile der neuen Stromzähler
nicht nachgewiesen werden können, argumentierte er. Wurm kritisierte auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf
das gesetzlich vorgesehen Opt-Out gebe, die E-Control würde die Bestimmung in der Praxis schlicht unterlaufen.
Diese Ansicht wurde von Josef Schellhorn (N) und den Abgeordneten der Grünen Gabriela Moser und Albert Steinhauser
geteilt. Steinhauser meinte, das Gesetz sehe ein Opt-Out vor, die E-Control verweigere es den Kunde aber.
Josef Lettenbichler (V) verwies hingegen auf Studien, dass gerade kleine Haushalt durch den Smart Meter die höchsten
Einsparungen erzielen könnten. Wirtschaftsminister Mitterlehner stellte fest, dass man Vertrauen in die KundInnen
setzen dürfe, die seiner Erfahrung nach neue Angebote sehr wohl zu nützen verstünden. Davon werde
abhängen, inwieweit die potenziell möglichen Einsparungen realisiert werden.
Die Datenschutzbedenken teilte Mitterlehner nicht. Die gesetzlichen Grundlagen für das Opt-Out seien gegeben,
daher sei von dieser Seite kein Ansatzpunkt gegeben, erklärte er Abgeordnetem Steinhauser. Die E-Control vertrete
den Standpunkt, gesetzeskonform zu handeln, die Frage müsse daher allenfalls mit ihr ausjudiziert werden,
lautete der Standpunkt des Wirtschaftsministers.
FPÖ will mehr Energiesparen durch verpflichtende Thermostatventile
Axel Kassegger vertrat einen Entschließungsantrag seines Fraktionskollegen Norber Hofer, in dem dieser für
mehr Energiesparen im Haushalt eintritt. Er fordert für thermische Sanierungsmaßnahmen eine gesetzliche
Verpflichtung zum Einbau so genannter Thermostatventile anstelle der überalterten Heizungsregler ( 407/A(E)).
Die Forderung stieß auf Skepsis bei den Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP und der Grünen, die
sich zu einer Vertagung des Antrags entschlossen. Wolfgang Katzian (S) verwies darauf, dass hier eine Frage der
Bauordnung berührt sei, die Ländersache ist.
FPÖ gegen Automatenverkauf von Cannabis-Samen
In Reaktion auf Medienberichte, denen zufolge eine Firma Hanfsamen über ein Automatensystem vertreibt, verlangt
Axel Kassegger (F) ein gesetzliches Verbot dieser Art von Automatenverkauf ( 1172/A(E)). Im Ausschuss verwies er
auf Bedenken in Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, die Volksgesundheit und den Jugendschutz. Andreas
Hanger (V) konstatierte, dass die bestehenden Bestimmungen zum Schutz dieser Interessen ausreichen und beantragte
die Vertagung, die mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen wurde.
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