Mailath: "Modernes Wahlrecht stärkt Demokratie"

 

erstellt am
03. 12. 15
11:00 MEZ

Mehrheitsfördernder Faktor halbiert; Verbesserungen für BriefwählerInnen
Wien (rk) - Die Wiener Stadtregierung hat sich im Regierungsübereinkommen verpflichtet, das Wiener Wahlrecht zu ändern. Am 02.12. passierte die Reform den zuständigen Ausschuss, fixiert werden soll die Regelung in der nächsten Landtagssitzung am 17.12. "Mit dem neuen Wiener Wahlrecht werden die Vereinbarungen des Regierungsübereinkommens konsequent umgesetzt. Das moderne Wahlrecht stärkt die Demokratie und erleichtert es den Wienerinnen und Wienern, die Zukunft der Stadt mitzubestimmen", erklärte der zuständige Stadtrat für Kultur, Wissenschaft und Sport, Andreas Mailath-Pokorny.

Wichtigster Punkt des Initiativantrages der Regierungsparteien ist die Änderung der Wahlzahl im ersten Ermittlungsverfahren für die Vergabe von Grundmandaten zum Gemeinderat. Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird künftig gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Damit wird entsprechend dem Regierungsübereinkommen der bisher mehrheitsfördernde Faktor halbiert.

Der Antrag enthält außerdem wesentliche Verbesserungen bei den Wahlkarten. Um zu spät eintreffende Briefstimmen künftig zu vermeiden, wird der Zeitraum für die Ausstellung und die Rücksendung von Briefwahlkarten, analog der Praxis bei den Bundeswahlen, von zwei auf drei Wochen verlängert. Damit haben BriefwählerInnen – vor dem Wahltag – eine Woche länger Zeit. Einlangen muss die Briefstimme aber bis zum Wahlschluss am Wahlsonntag.

Weiters sollen im Interesse eines verbesserten Services für die Bürgerinnen und Bürger und zur Sicherstellung des rechtzeitigen Einlangens am Wahlsonntag bereits für die Briefwahl benützte Wahlkarten in jedem beliebigen Wahllokal und bei jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde bis zum Wahlschluss abgegeben werden können. Zur Vereinfachung der Abgabe von Vorzugsstimmen ist in Zukunft die bloße Angabe der Reihungsnummer der KandidatInnen ausreichend. Damit werden Verwechslungen bei Namensgleichheiten und ungültige Vorzugsstimmen vermieden.

Das neue Wiener Wahlrecht beinhaltet auch zahlreiche Anpassungen an die Bundeswahlvorschriften. "Es geht uns darum, die geltenden Wahlordnungen zu vereinheitlichen, sodass die Bürgerinnen und Bürger bei allen Wahlen vergleichbare Rahmenbedingungen vorfinden"", so Mailath abschließend.

 

 

 

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