Reorganisation von Justizminister Brandstetter abgeschlossen
Wien (bmj) - Mit 01.12. nimmt die neu aufgestellte Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz
(BMJ) ihre Arbeit auf. Die mit 2015 begonnene Reorganisation der Zentralstelle im BMJ ist somit abgeschlossen.
Bereits mit 01.07.2015 wurde die Vollzugsdirektion aufgelöst und die neue Generaldirektion für den Straf-
und Maßnahmenvollzug (Sektion II) direkt im BMJ eingerichtet. Um eine noch effizientere Struktur sicherzustellen,
wurden die bisherige Präsidialsektion und die verbleibenden Abteilungen der Sektion III neu aufgestellt. Deren
Aufgaben werden künftig in einer schlagkräftigen Support- und Strategiesektion zusammengeführt.
Zusätzlich wird eine eigene Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet.
Insgesamt wurden zwölf Abteilungen auf neun Abteilungen und eine Stabsstelle reduziert. Das bedeutet eine
noch straffere und effizientere Verwaltung, und damit eine noch bessere Struktur. Die Anzahl der Sektionen ist
insgesamt – unter Berücksichtigung der Generaldirektion für den Strafvollzug – gleichgeblieben. Dafür
mussten im vergangenen Jahr insgesamt 126 Arbeitsplätze neu bewertet werden. Die Sektionen Zivil- und Strafrecht
bleiben unverändert.
„Seit langem bemühen wir uns um eine nachhaltige Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs. Daher war
es mir besonders wichtig, dass wir den Strafvollzug, der ja auch ein wichtiger Teil der Justiz ist, wieder zu uns
ins Haus holen. Mit der Reorganisation haben wir den Straf- und Maßnahmenvollzug nicht nur deutlich aufgewertet,
sondern auch die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die weiteren Reformen geschaffen“, betont
Justizminister Brandstetter. „Gleichzeitig bot die Einrichtung der Generaldirektion auch Gelegenheit, um einzelne
Anpassungen in der Organisationsstruktur vorzunehmen. Wir haben uns genau angesehen, welche Funktionen und Aufgaben
wir sinnvoll bündeln können, und können so nun die Führungs- und Koordinationsprozesse sowie
den Informationsfluss besser gestalten.“
Die Geschäftseinteilung im BMJ mit Wirksamkeit 1. Dezember 2015:
Sektion I – Zivilrecht
Die Sektion Zivilrecht bleibt in ihrer heutigen Struktur unverändert.
Sektion II – Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug
Die neu eingerichtete Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug gliedert sich in vier Abteilungen
mit Kompetenzstellen und Referaten. In der Abteilung II 1 (Grundsatzfragen, Fortentwicklung und internationale
Angelegenheiten) ist die Kompetenzstelle „Rechtsschutz“ mit der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-
und Sexualstraftäter/innen eingerichtet. Der Abteilung II 2 (Exekutive, Aufsicht, Bau und Sicherheit) ist
die Überwachungszentrale (elektronisch überwachter Hausarrest) zugeordnet. In der Abteilung II 3 (Vollzug
und Betreuung) ist die Kompetenzstelle „Maßnahmenvollzug“ angesiedelt. Die Abteilung II 4 befasst sich mit
sämtlichen Personalangelegenheiten im Straf- und Maßnahmenvollzug.
Sektion III – Präsidialsektion
Die neue Präsidialsektion übernimmt sowohl Aufgaben der bisherigen Präsidialsektion als auch der
bisherigen Sektion III. Dadurch entsteht eine schlagkräftige Support- und Strategiesektion. Diese gliedert
sich in drei thematische Blöcke: Der Bereich „Infrastruktur und Budget“ umfasst alle Aufgaben, die mit der
Steuerung der Ressourcen zusammenhängen – also beispielsweise die Koordination von (sektions-)übergreifenden
Fragestellungen, das Bürgerservice sowie die Informationstechnologie oder Budget und Bau. Der zweite Bereich
„Personal und Organisation“ widmet sich sämtlichen Aufgaben, die mit dem Management, der Planung und der Steuerung
des Justizpersonals zusammenhängen. Der dritte thematische Block beschäftigt sich mit dem Aufgabenbereich
„Innenrevision und Compliance“.
Sektion IV – Strafrecht
Die Sektion Strafrecht bleibt in ihrer heutigen Struktur unverändert.
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